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Neue Versicherung? Wo Dein Widerrufsrecht nicht gilt

Schließt Du einen Vertrag an der Haustür, online, telefonisch oder per Post ab, kannst Du ihn normalerweise binnen 14 Tagen widerrufen. Es gibt aber Ausnahmen, über die sich streiten lässt. Zu einer wichtigen hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Kaufst Du etwas außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. an der Haustür, online, telefonisch oder per Post) oder schließt Du so einen Vertrag ab, gilt normalerweise ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch davon gibt es Ausnahmen, über die sich Juristen streiten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof zu einem Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung entschieden: Bei Versicherungsverträgen gilt Dein Widerrufsrecht nur, wenn Du sie online, telefonisch oder per Post abschließt – aber nicht bei Haustürgeschäften (Az. I ZR 137/23). Damit ist übrigens nicht nur die Wohnungstür gemeint, sondern auch die Fußgängerzone oder Dein Arbeitsplatz. Schließ an diesen Orten also besser keine Verträge ab, sondern mach das immer in Ruhe.

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