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Tipps & Tricks

Ob auf Balkon oder Dach: Photovoltaik wird 2023 interessanter

Keine Umsatzsteuer beim Kauf und weniger Bürokratie – wenn Du selbst Solarstrom erzeugen willst, wird 2023 einiges einfacher.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Im nächsten Jahr wird Photovoltaik (PV) noch attraktiver, egal ob auf dem Dach oder Deinem Balkon. Denn für beide Varianten werden weniger Steuern fällig.

Balkonkraftwerk: Mehrwertsteuer fällt weg
Fangen wir mit dem kleineren Exemplar, dem Balkonkraftwerk, an: Damit erzeugst Du Solarstrom, den Du direkt selbst verbrauchen kannst. Das senkt Deine Strom­kos­ten um 50 bis 100€ pro Jahr, die Mini-PV-Anlage lohnt sich so meistens nach etwa zehn Jahren. 2023 werden solche Balkonkraftwerke, deren Leistung bei 300 bis 600 Watt liegt, nochmal attraktiver, denn auf sie wird keine Mehrwertsteuer mehr fällig.

Bevor Du Dir eins zulegst, solltest Du aber mit Deinem Vermieter sprechen, ob Du eine steckerfertige Solaranlage anbringen darfst. Worauf es bei einem Balkonkraftwerk noch so ankommt und auf welche Zertifizierung Du achten solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber.

PV-Anlage: Mehrwert- und Einkommensteuer fallen weg
Diese Änderung gilt auch, wenn Du Dir eine PV-Anlage für Dein Haus anschaffen möchtest: Ab 1. Januar wird auf Lieferung und Installation bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) keine Mehrwertsteuer mehr fällig. PV-Anlagen, egal ob auf dem Dach oder dem Balkon, werden also eigentlich 19% günstiger. Leider bleibt abzuwarten, ob die Händler im Gegenzug nicht die Preise erhöhen.

Unser Tipp: Falls Du Dir eine Anlage zulegen willst, check jetzt schon mal die Preise. So kannst Du prüfen, ob die Anbieter die Steu­er­sen­kung 2023 tatsächlich an Dich weitergeben. Vor allem aber fällt dadurch auch eine Menge an Bürokratie weg. Du musst nun nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um Dir die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen zu können – denn Du musst einfach keine Mehrwertsteuer mehr zahlen.

Bei einer PV-Anlage fürs Hausdach ist das aber nicht die einzige Erleichterung. Ab 2023 werden PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung voraussichtlich von der Einkommenssteuer befreit. Du musst Einnahmen aus Deiner PV-Anlage also nicht mehr in Deiner Steu­er­er­klä­rung angeben. Das gilt auch für bestehende Anlagen. Für neue Solaranlagen bis 25 kWp fällt außerdem die Vorgabe weg, dass nur maximal 70% der Nennleistung ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen.

Alternative: PV auf der Garage oder im Garten
Und: Falls Dein Dach für eine PV-Anlage ungeeignet ist, kannst Du künftig trotzdem von diesen Erleichterungen profitieren. Ab 2023 werden auch Exemplare gefördert, die auf der Garage oder im Garten montiert werden – sofern Du nachweisen kannst, dass Dein Dach für eine entsprechende Anlage ungeeignet ist. Zu dieser neuen Regelung fehlen aber noch einige Details.

Beachte außerdem: Schon am 30. Juli sind für alle seitdem in Betrieb gegangenen Solaranlagen die Vergütungssätze gestiegen – also die Preise, die Du für die Stromeinspeisung ins Netz bekommst. Bis zehn kWp Leistung bekommst Du als Teileinspeiser (also wenn Du einen Teil des erzeugten Stroms selbst nutzt) 8,2 ct pro Kilowattstunde (kWh). Bei Volleinspeisung sind es 13 ct. Bei Anlagen bis 40 kWp gelten für die ersten zehn kWp die genannten Sätze, für alles darüber gibt es 7,1 ct (Teileinspeisung) bzw. 10,9 ct (Volleinspeisung).

Preise checken und ins Kleingedruckte schauen: Worauf Du bei Solaranlagen achten musst.

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