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Seit 1. März: Das ändert sich bei der Bahn
Vor Kurzem hat die Deutsche Bahn die Nutzungsbedingungen für ihre DB Lounges geändert. Was Du jetzt brauchst, damit Du reinkommst.
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Vor Kurzem hat die Deutsche Bahn die Nutzungsbedingungen für ihre DB Lounges geändert. Was Du jetzt brauchst, damit Du reinkommst.
Seit 1. März 2023 brauchst Du einen gültigen Fahrschein, um in eine DB Lounge reinzukommen. Bisher ging das auch einfach mit der BahnCard, egal ob Du ein Ticket hattest oder nicht. Zutritt haben ab jetzt nur noch Reisende mit Fernverkehrsticket 1. Klasse im Flexpreistarif, mit BahnCard 100 (1. Klasse oder 2. Klasse mit BahnComfort-Logo) und BahnBonus-Statuskunden (silber oder besser) mit Fernverkehrsticket (1. oder 2. Klasse).
Die Bahn begründet diese Entscheidung mit „der aktuell sehr hohen Auslastung“, unter der „die Atmosphäre, der Service und die Sitzplatzverfügbarkeit“ litten.
Was ist die DB Lounge überhaupt?
Das sind Räume in großen Bahnhöfen, vor allem für Reisende der 1. Klasse. Im Comfort-Bereich gibt’s z. B. kostenlose Getränke, Ruhezonen und Arbeitsplätze. Außerdem gibt’s in manchen DB Lounges zusätzlich noch einen Premium-Bereich.
(jwe)
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