Deine Sozialabgaben steigen 2025 doch nicht – oder?
2025 sollten die Grenzen für Sozialabgaben steigen. Das Finanzministerium hat da etwas dagegen, bekommt aber Gegenwind. Worauf Du Dich einstellen solltest.
Finanztip-Expertin für Recht
2025 sollten die Grenzen für Sozialabgaben steigen. Das Finanzministerium hat da etwas dagegen, bekommt aber Gegenwind. Worauf Du Dich einstellen solltest.
2025 sollen die Grenzen für Sozialabgaben ansteigen, dann hättest Du weniger Netto von Deinem Bruttogehalt – sofern Du gut verdienst. Nur: Bundesfinanzminister Christian Lindner fordert jetzt eine neue Berechnungsmethode und blockiert die steigenden Grenzen laut „Handelsblatt“.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das für die Grenzen zuständig ist, war davon offenbar überrascht. Es erklärte gegenüber Finanztip, dass die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet ist, die Grenzen anzupassen und die Berechnung eindeutig geregelt sei.
Änderung der Berechnung wäre kompliziert
Das Verfahren sei „ein Routinevorgang, der seit Jahrzehnten in gleicher Art und Weise abläuft“. Fällt die Erhöhung aus, käme es laut BMAS zu Einnahmeverlusten, die anders ausgeglichen werden müssten – z. B. durch höhere Beiträge für alle.
Ob die Erhöhung wirklich gestoppt wird, ist deshalb unklar. Eine Änderung wäre kompliziert, da dafür ein Gesetz geändert werden müsste und Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Stell Dich also sicherheitshalber schon mal auf das ein, was ursprünglich geplant war. Falls sich etwas ändert, erfährst Du es in unserem Newsletter oder der Finanztip App.
So sollen die neuen Grenzen aussehen
Laut dem Entwurf der Verordnung zu den sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen sind diese Erhöhungen geplant: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175€ auf 5.512,50€ pro Monat steigen. Heißt: Liegt Dein Gehalt über der neuen Grenze, müsstest Du auf 337,50€ zusätzlich Krankenversicherungsbeitrag zahlen.
Wenn Du also z. B. im Monat 5.300€ brutto bekommst, müsstest Du ab 2025 für Dein gesamtes Gehalt GKV-Beiträge bezahlen. Das wären pro Monat ca. 10€ mehr für die GKV. Bisher waren nur bis 5.175€ brutto GKV-Beiträge fällig.
Nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze zur GKV steigt
Es soll aber noch eine weitere Grenze steigen: Die Versicherungspflichtgrenze, und zwar von 5.775€ brutto im Monat (69.300€ im Jahr) auf 6.150€ im Monat (73.800€ im Jahr). Das ist die Grenze, ab der Du von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kannst.
Kommen diese beiden Änderungen, solltest Du auf zwei Dinge achten:
1. Zahl nicht zu viel für die GKV
Wenn für Dich künftig die Sozialabgaben steigen, kannst Du dem entgegenwirken: Und zwar mit einer günstigen GKV, deren Leistungen zu Dir passen. Wir empfehlen HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie BKK und BIG direkt gesund.
2. Falls Du raus aus der PKV willst: Nutz die Chance
Der einfachste Weg, wieder aus der PKV zu kommen, ist ein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze. Kommt die neue, höhere Grenze von 73.800€ und Dein Gehalt liegt darunter, fällst Du bis 55 Jahre automatisch aus der PKV raus – sofern Du Dich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt.
Und wenn Du mehr verdienst, z. B. 80.000€ brutto im Jahr, wäre es dann weniger schmerzhaft, mit Teilzeit unter die Grenze zu kommen. Dafür brauchst Du mehr als drei Monate mit weniger Gehalt und musst aufs Jahr gerechnet unter die Grenze fallen. Wenn Du in der PKV bleiben willst, solltest Du versuchen am Ende des Jahres mehr Gehalt rauszuhandeln.
Das ist aber nicht die einzige Änderung. Auch bei den Beiträgen zur Rente steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Wie sich das auswirkt, liest Du in diesem Artikel.
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