Klären wir erstmal, was die Vorabpauschale genau ist:
Du kannst Dir das Ganze als einen fiktiven Mindestertrag aus Deinem thesaurierenden ETF vorstellen, auf den Du im Voraus schon Steuern zahlen musst. Die gute Nachricht: Weil wir gerade so niedrige Zinsen haben, ist die Vorabpauschale in den letzten Jahren aber weggefallen oder war super niedrig.
Aber wie hoch ist die Pauschale denn genau?
Das klären wir am besten an einem Beispiel: Nehmen wir an, Du hast am 1. Januar eines Jahres ETF-Anteile im Wert von 10.000 Euro in Deinem ETF-Depot und der Basiszins liegt bei 0,8% (der wird jedes Jahr neu festgelegt). Deine Rechnung lautet dann: 10.000€ * 0,008 * 0,7 = 56€ - dieser Wert ist dann die Vorabpauschale. Der Faktor 0,7 ist fix, den merkst Du Dir einfach.
Sagen wir, am 1. Januar des nächsten Jahres ist Dein Depot auf 10.500 Euro gestiegen. Dann musst Du auf die 56 Euro Vorabpauschale Abgeltungssteuer zahlen. Wenn Du aber z.B. nur 10.050 Euro im Depot hast, dann musst Du nur die 50 Euro (10.050€ - 10.000€) versteuern, weil die 50 Euro niedriger sind als die 56 Euro errechneter Basisertrag.
Jetzt berechnen wir die Abgeltungssteuer:
56€ Vorabpauschale * 70% * 26,375% Steuersatz = 10,34€.
Bei Aktien-ETFs sind 30% aller Erträge steuerfrei, deswegen musst Du nur 70% versteuern. Die Abgeltungssteuer beträgt 25% plus Soli = 26,375%. Die 10,34 Euro führt Dein Depotanbieter vom Verrechnungskonto automatisch ans Finanzamt ab, sofern Du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hast oder der schon ausgeschöpft hast. Deshalb sind ein paar Euro Polster auf dem Konto eine gute Idee. Du kannst Dir die 10,34 Euro später mit der Steuererklärung zurückholen, falls Du von Deinen 801 Euro Freibetrag noch was übrighast.
Aber: Momentan ist der Basiszinssatz negativ und deswegen wird auch keine Vorabpauschale und damit auch keine Steuer fällig. Merk dir das Ganze also für nächstes Jahr, falls der Zinssatz da wieder positiv ist.
Und: Den Namen "Vorab-" hat die Pauschale mit gutem Grund. Denn wenn Du irgendwann mal Deinen ETF verkaufst (wir hoffen, mit Gewinn), wird Deine bisherige Steuerzahlung bei der endgültigen Abrechnung berücksichtigt. Du zahlst unterm Strich also nicht doppelt.
Du hättest bis dahin gerne einen allgemeinen Überblick zur Besteuerung von ETFs? Dann ist dieser Artikel der richtige für Dich.
aju