Tipps & Tricks
Warum Du doch nicht in die Ersatzversorgung musst
Grundversorger schicken Dich aktuell gerne mal in die gerade teure Ersatzversorgung. Finanztip weiß: Oft ohne gesetzliche Grundlage. So wehrst Du Dich.
Finanztip-Experte für Energie
Tipps & Tricks
Grundversorger schicken Dich aktuell gerne mal in die gerade teure Ersatzversorgung. Finanztip weiß: Oft ohne gesetzliche Grundlage. So wehrst Du Dich.
Grundversorger für Strom und Gas schicken Dich bei einem Wechsel zu ihnen aktuell gerne in die teure Ersatzversorgung. Finanztip hat herausgefunden, dass das nicht erlaubt ist. Sogar dann, wenn Du selbst bei Deinem vorherigen Anbieter gekündigt hast.
Ersatz- statt Grundversorgung oft nicht rechtmäßig
Tatsächlich gibt es nur zwei Varianten, weshalb Du in der Ersatzversorgung landen kannst: Du willst den Anbieter wechseln und das verzögert sich. Dann überbrückt die Ersatzversorgung die kurze Zeit, bis der neue Versorger liefert. Die Ersatzversorgung ist also als Notfallversorgung gedacht – und zwar für Deinen Notfall, nicht für den des Versorgers.
Daran ändert auch eine aktuelle Neuregelung nichts. Die besagt, dass der Grundversorger drei Monate lang nicht verpflichtet ist, Dich in die Grundversorgung aufzunehmen. So soll er sich auf höheren Energiebedarf durch immer mehr Neukunden einstellen können. Allerdings gilt das nur, wenn Du bereits in die Ersatzversorgung gerutscht bist. Und das darf – neben der schon genannten Variante – nur noch in einem weiteren Fall geschehen: Wenn Dein bisheriger Anbieter plötzlich das Recht verliert, Dich zu beliefern. Zum Beispiel, weil er insolvent ist.
Recht auf Grundversorgung auch bei eigener Kündigung
Ziehst Du um, wird Dein bisheriger Vertrag gekündigt oder kündigst Du ihn sogar selbst, hast Du ebenfalls immer einen Anspruch auf die Grundversorgung. Ja, richtig gehört: auch bei eigener Kündigung! So schreibt es auch die Bundesnetzagentur auf ihrer Website.
Trotzdem haben uns Zuschriften von Leserinnen und Lesern erreicht, die von ihrem Grundversorger auch in völlig regulären Fällen in die Ersatzversorgung geschickt wurden. Ein Versorger entschuldigt diese fragwürdige Praktik auf unsere Nachfrage als „Missverständnis“, ein anderer nimmt die Verbraucher in die Pflicht. Diese müssten sich bei Kündigung ihres bisherigen Vertrags aktiv um einen Neuvertrag für die Grundversorgung bemühen, heißt es.
So vermeidest Du die Ersatzversorgung
Unser Tipp: Meld Dich unbedingt aktiv und schriftlich zu dem gewünschten Datum bei Deinem Grundversorger an und verlang ausdrücklich die Grundversorgung, um gar nicht erst in die Ersatzversorgung zu geraten und einem Streit aus dem Weg zu gehen.
Tust Du das nicht, läufst Du Gefahr, dass die Stadtwerke das als „vertraglosen Zustand“ interpretieren und Dich der Ersatzversorgung zuweisen. Sollte Dir genau das bereits passiert sein, zöger nicht und nimm Kontakt mit Deinem Grundversorger auf. Manche Stadtwerke ermöglichen noch den Wechsel in die Grundversorgung.
Was Du tun kannst, wenn Du schon in der Ersatzversorgung bist
Hast Du alles richtig gemacht und landest trotzdem in der Ersatzversorgung? Bleib hartnäckig und poch auf Dein Recht auf Grundversorgung. Weigert sich der Grundversorger und belässt Dich in der Ersatzversorgung, wende Dich an die Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle Energie.
Denn: Manche Stadtwerke nutzen die Ersatzversorgung als Abschreckung, um die Welle von Neukunden zu brechen. Ein schlechtes Gewissen haben, weil jetzt alle zu den „armen“ Stadtwerken flüchten, musst Du nicht. Auch ein Grundversorger kann jederzeit die Preise erhöhen.
Vergleichen, vergleichen, vergleichen
Vergleich also auf absehbare Zeit immer wieder mal die Preise für Strom und Gas mit unseren Rechnern und geh nicht blind davon aus, dass Du beim Grundversorger immer am günstigsten fährst. Wir erwarten, dass auch die Tarife der Stadtwerke bald teurer werden. Mini-Vorteil der Ersatzversorgung: Du kannst den Vertrag für einen Wechsel sofort beenden. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Mehr Infos zum Wechsel in die Grundversorgung und die Tücken rund um die Ersatzversorgung bekommst Du in unserem neuen Ratgeber.
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