Bis zum 30. November kannst Du Deine Kfz-Versicherung kündigen, wenn Dein Vertrag zum Jahreswechsel endet. Später geht’s nur per Sonderkündigungsrecht, z. B. wenn Dein Versicherer den Jahresbeitrag erhöht. Für die außerordentliche Kündigung hast Du dann einen Monat Zeit.
Eine Beitragserhöhung erkennst Du normalerweise auf den ersten Blick: In der Beitragsrechnung fürs nächste Jahr steht ein höherer Preis als im Vorjahr. Es kann aber auch sein, dass Du weniger bezahlen sollst als letztes Jahr – und sich Dein eigentlicher Beitrag trotzdem erhöht. Das nennt man dann versteckte Beitragserhöhung.
Wie kann das sein?
Das kann mit Deiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zusammenhängen. Die verbessert sich mit jedem Jahr, in dem Du unfallfrei fährst. Und damit bekommst Du oft einen höheren Rabatt auf Deine Beiträge in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko (bei Teilkasko gibt‘s keine Rabatte). Gerade wenn Du noch nicht so lang fährst, wird der Rabatt von Jahr zu Jahr deutlich größer, später steigt er langsamer und seltener.
Wenn dieser Rabatt stark steigt, kann es sein, dass Du unterm Strich weniger zahlst, obwohl Dein Tarif eigentlich teurer geworden ist. Du merkst also erstmal nicht, dass Dein Versicherer den Preis erhöht hat. Umgekehrt heißt das aber auch: Dein Versicherer hat Dir nicht den vollen Rabatt weitergeben, obwohl er Dir zusteht. Deshalb ist es eine Erhöhung – Du darfst kündigen.
So erkennst Du die versteckte Erhöhung
Prüf, ob in Deiner Beitragsrechnung ein sogenannter "Vergleichsbeitrag" steht. Das ist der Beitrag, den Du letztes Jahr hättest zahlen müssen, wenn Dein neuer Rabatt schon da gegolten hätte. Ist dieser Beitrag niedriger als der Preis auf Deiner neuen Rechnung, haben sich die Preise erhöht und Du kannst kündigen.
Leider weisen nicht alle Kfz-Versicherungen den Vergleichsbeitrag in ihren Rechnungen aus – weil sie nicht mehr müssen. Der Vergleichsbeitrag ist nur noch bei Altverträgen verpflichtend zu finden. Bei einer Beitragserhöhung müssen sie Dich also nur noch über Dein Kündigungsrecht informieren.
So rechnest Du selbst nach, ob eine versteckte Beitragserhöhung vorliegt:
Alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz
Deinen alten Beitrag findest Du in der Rechnung aus dem Vorjahr, die Beitragssätze Deiner alten und neuen SF-Klasse meist in der neuen Rechnung oder in den Versicherungsunterlagen. Ist Dein neuer Beitrag auf der Rechnung für nächstes Jahr höher als das Ergebnis dieser Rechnung, ist es eine versteckte Beitragserhöhung.
Rechenbeispiel für die Kfz-Haftpflichtversicherung:
Dein alter Beitrag lag bei 500€ und auf Deiner neuen Rechnung stehen nur noch 480€. Du bist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49%) in SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46%) aufgestiegen. Also rechnest Du mit unserer Formel: 500€ x 0,46 : 0,49 = 469,39€
Der Vergleichsbeitrag von 469,39€ ist kleiner als Dein neuer Beitrag von 480€ – also eine versteckte Beitragserhöhung. Du kannst kündigen.
Übrigens: Die Versicherer weisen diesen "rechnerischen Beitrag" (so kann der Vergleichsbeitrag im Schreiben auch heißen) für Haftpflicht und Vollkasko einzeln aus. Dein Kündigungsrecht gilt dann für den gesamten Vertrag, auch wenn es nur bei einem dieser Teile teurer wurde.
Du willst die Kfz-Versicherung wechseln? Dann empfehlen wir Dir zum Vergleichen Check24 und Verivox. Im Anschluss kannst Du bei Huk24 prüfen, ob sie Dir vielleicht noch ein besseres Angebot macht. Wie Du eine günstigste Kfz-Versicherung findest, liest Du auch in unserem Ratgeber.