Bis zum 30.11. kannst Du Deine Kfz-Versicherung kündigen, wenn Dein Vertrag zum Jahreswechsel endet. Später geht’s nur per Sonderkündigungsrecht. Das gilt einen Monat, z. B. wenn Dein Versicherer den Jahresbeitrag erhöht. Das erkennst Du normalerweise auf den ersten Blick: In der Beitragsrechnung fürs nächste Jahr steht ein höherer Preis als im Vorjahr.
Aber: Es kann auch sein, dass Du weniger bezahlen sollst als letztes Jahr – und sich Dein eigentlicher Beitrag trotzdem erhöht. Das nennt man eine versteckte Beitragserhöhung.
Wie kann das sein?
Das hängt mit Deiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zusammen. Die verbessert sich mit jedem Jahr, in dem Du unfallfrei fährst. Und damit bekommst Du oft einen höheren Rabatt auf Deine Beiträge in der Haftpflicht und Vollkasko (bei Teilkasko gibt‘s keine Rabatte). Gerade wenn Du noch nicht so lang fährst, wird der Rabatt von Jahr zu Jahr deutlich größer, später steigt er langsamer und seltener.
Wenn dieser Rabatt stark steigt, kann es sein, dass Du unterm Strich weniger zahlst, obwohl Dein Tarif eigentlich teurer geworden ist. Du merkst also erstmal nicht, dass Dein Versicherer den Preis erhöht hat. Umgekehrt heißt das: Dein Versicherer hat Dir nicht den vollen Rabatt weitergeben, obwohl er Dir zusteht. Deshalb ist es eine Erhöhung – Du darfst kündigen.
So erkennst Du die versteckte Erhöhung
Die Versicherer sind verpflichtet, Dir in der Beitragsrechnung den sogenannten „Vergleichsbeitrag“ zu nennen. Das ist der Beitrag, den Du letztes Jahr hättest zahlen müssen, wenn Dein neuer Rabatt schon da gegolten hätte. Ist dieser Beitrag niedriger als der Preis auf Deiner neuen Rechnung, haben sich die Preise erhöht und Du kannst kündigen. Auch über dieses Kündigungsrecht musst Du im Schreiben informiert werden.
Du kannst natürlich auch selbst nachrechnen – mit dieser Formel:
Alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz
Deinen alten Beitrag findest Du in der Rechnung aus dem Vorjahr, die Beitragssätze Deiner alten und neuen SF-Klasse meist in der neuen Rechnung oder in den Versicherungsunterlagen. Ist Dein neuer Beitrag auf der Rechnung für nächstes Jahr höher als das Ergebnis dieser Rechnung, ist es eine versteckte Beitragserhöhung.
Beispiel für die Haftpflicht: Dein alter Beitrag lag bei 500€ und auf Deiner neuen Rechnung stehen nur noch 480€. Du bist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49%) in SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46%) aufgestiegen. Also rechnest Du mit unserer Formel: 500€ x 0,46 : 0,49 = 469,39€
Der Vergleichsbeitrag von 469,39€ ist kleiner als Dein neuer Beitrag von 480€ – also eine versteckte Beitragserhöhung. Du kannst kündigen.
Übrigens: Die Versicherer weisen diesen rechnerischen Beitrag (so kann der Vergleichsbeitrag im Schreiben auch heißen) für Haftpflicht und Kasko einzeln aus. Dein Kündigungsrecht gilt aber auch dann für den gesamten Vertrag, wenn es nur bei einem dieser Teile teurer wurde.
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