Entsendungsvertrag Inhalt und Checkliste eines Entsendevertrages

Das Unternehmen will Dich für einen gewissen Zeitraum in das Ausland versetzen. In vielen Fällen gewährt das Unternehmen seinem Mitarbeiter eine „Rückfahrkarte“. Gemeint ist damit eine vertragliche Regelung, wonach der Mitarbeiter nach einer gewissen Zeit wieder zurückkehren soll.

Bei jeder Entsendung stellt sich arbeitsrechtlich die Frage, was dabei zu beachten ist. Der Arbeits­vertrag ist auf jeden Fall zu ändern. Entweder wird der bestehende „inländische“ Arbeits­vertrag um einen Entsendevertrag mit den Zusatzvereinbarungen für die Auslandstätigkeit erweitert (Entsendemodell) oder der „inländische“ Arbeits­vertrag ruht vollkommen und es wird für die Zeit der Entsendung ein lokaler Arbeits­vertrag im Ausland geschlossen (Versetzungsmodell). Wichtig ist auf jeden Fall, dass abhängig vom ausländischen Tätigkeitsort der Arbeitnehmer seine Rechte wahrt. 

Wann liegt eine Entsendung vor?

Von einer Entsendung spricht man immer dann, wenn ein Unternehmen einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für mehrere Jahre ins Ausland schickt. Für diese Zeit bleibt das alte Arbeitsverhältnis bestehen, ruht aber. Der Arbeitnehmer wird in die ausländische Arbeitsorganisation eingegliedert und untersteht dem Weisungsrecht des ausländischen Arbeitgebers, oftmals einer Tochtergesellschaft.

Für die Zeit der Entsendung wird ein sogenannter Entsendevertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten während der Entsendung regelt. Die Modalitäten sind oftmals sehr großzügig gestaltet und sollen dem Arbeitnehmer einen Anreiz bieten, den gewohnten privaten und beruflichen Lebensbereich aufzugeben.

Hinweise zum Inhalt eines Entsendungsvertrages

Legt Dir Deine Firma einen Entsendungsvertrag vor, solltest Du darauf achten, dass dieser mindestens folgende Regelungen enthält:

1. Aufgabenbereich

Der zukünftige Aufgabenbereich sollte möglichst konkret beschrieben werden einschließlich der fachlichen und disziplinarischen Befugnisse. Es sollte auch klar formuliert sein, wem Du unterstellt bist und an wen Du berichtest.

2. Dauer der Entsendung

Diese beträgt üblicherweise zwischen zwei und vier Jahren mit der Option zur ein- oder mehrmaligen Verlängerung. Hier ist auch die Rückrufmöglichkeit durch den Arbeitgeber zu regeln. Die ordentliche Kündigung kann während der Dauer der Entsendung ausgeschlossen werden.

3. Bezüge

Die Gesamtbezüge werden regelmäßig aufgegliedert in monatliches Grundgehalt, Auslandszulage, Prämie, Tantieme und so weiter. Die Auszahlung kann in Euro und/oder Landeswährung erfolgen. Hier sollte auch eine jährliche Gehaltsanpassung sowie der maßgebende Wechselkurs angegeben werden. Eventuell kannst Du auch eine Nettogehaltszusage durchsetzen. 

4. Steuern

Hier ist ein Hinweis auf geltende steuerliche Regelungen und auf das anzuwendende Doppel­besteuerungs­abkommen mit dem ausländischen Staat erforderlich.

5. Sozialversicherung

Auf die während der Entsendung weiterhin geltende deutsche Sozialversicherung solltest Du ebenfalls achten.

6. Nebenleistungen

Meist werden zusätzlich Anreize geboten, wie Firmenfahrzeug, Mietübernahme oder Mietzuschuss, Übernahme von Schul- und Kindergartenkosten, Sprachkurse, Nachteilsausgleich durch steuerlich anerkannte Sätze für den Verpflegungs­mehr­aufwand und so weiter.

7. Reisekosten

An dieser Stelle erfolgt eine Regelung über notwendig werdende Dienstreisen sowie über private (jährliche) Hin- und Rückflüge für Dich und Deine Familie.

8. Erkrankung und Unfall am Arbeitsort

Üblich ist der Abschluss einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für Dich und Deine Familie, eventuell auch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers bei Invalidität und Tod. Möglich ist auch der Abschluss weiterer Ver­si­che­rungen zum Beispiel bei Freizeitunfall, Haftpflicht, Kfz-Versicherung, Hausrat, Reisegepäck und Umzug.

9. Notfälle

Wichtig sind auch Regelungen für Fälle höherer Gewalt (Rückruf, Kosten) sowie ein finanzieller Ausgleich bei nicht verschuldeter Freiheitseinschränkung.

10. Arbeitszeit und Urlaub

Hier wirst Du Dich an die am ausländischen Aufenthaltsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Gepflogenheiten anpassen müssen.

11. Umzugskosten

Die Firma übernimmt in der Regel die Kosten für Umzug und Transportversicherung einschließlich der Rückreisekosten.

12. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Für die allermeisten Auslandstätigkeiten ist vorab eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Hier hilft Dir Dein Arbeitgeber.

13. Rückkehrklausel

Sehr wichtig: Dir sollte bei Deiner Rückkehr zumindest die Weiterbeschäftigung in Deiner Position vor Antritt des Auslandseinsatzes zugesichert werden, besser noch: eine Stelle in Deutschland, die hinsichtlich Verantwortungsbereich, Einkommen und Anforderungen Deinen im In- und Ausland gesammelten Erfahrungen und Leistungen entspricht. Besonders vorteilhaft wäre, wenn Du vertraglich festschreibst, dass Dir bei Deiner Rückkehr eine bestimmte Position (beruflicher Aufstieg) zugesichert wird.

14. Geltung einer bestimmen Rechtsordnung

Im Arbeits­vertrag sollte stets die Geltung deutschen Rechts vereinbart werden.

15. Gerichtsstandsvereinbarung

Regelmäßig besteht Dein Arbeitgeber darauf, dass als Gerichtsstand der Sitz des Arbeitgebers in Deutschland vereinbart wird. Zulässig sind aber auch andere Gerichtsstandsvereinbarungen, etwa Dein Wohnsitz.

16. Betriebliche Altersversorgung

Im Entsendungsvertrag sollte auch die Fortgeltung der betrieblichen Altersversorgung enthalten sein einschließlich der Frage, ob während der Auslandstätigkeit die Beiträge hierzu entrichtet werden oder ob für diese Zeit die Be­triebs­zu­ge­hörig­keit nur angerechnet wird.

13. Dezember 2012


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