Genussscheine Das bringt der Kauf von Genussscheinen
Finanztip-Experte für Bank und Börse
Das Wichtigste in Kürze
Mit Genussscheinen können Anleger einem Unternehmen Geld leihen und gleichzeitig vom Gewinn der Firma profitieren: Die Papiere haben Merkmale von Anleihen und Aktie.
Weil sie Eigenschaften von Aktien und Anleihen haben, nehmen Genussscheine eine Zwischenstellung ein:
Genussscheine verbriefen einen Anspruch auf eine jährliche Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Unternehmens, das die Papiere ausgegeben hat. Die Ausschüttung stellt für den Anleger das Entgelt für die Beteiligung am unternehmerischen Risiko des Emittenten dar. Die Höhe wird vom zuständigen Gremium der Gesellschaft festgelegt, bei einer Aktiengesellschaft also von der Hauptversammlung. Genussscheine sind als Wertpapiere an der Börse handelbar. Meist handelt es sich dabei um Inhaberpapiere, es gibt aber auch Namenspapiere.
Bevor Du als Anleger Geld in Genussscheine investierst, solltest Du den jeweiligen Emissionsprospekt sorgfältig studieren. Denn Emittenten haben bei der Ausgabe von Genussscheinen große Gestaltungsfreiheit, was die Ausgabebedingungen betrifft. Sie werden dabei kaum durch gesetzliche Vorschriften eingeengt.
Ein Teil der sich im Umlauf befindlichen Genussscheine kann wegen der fehlenden gesetzlichen Regelungen dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet werden. Das gilt insbesondere für Genussscheine, die nicht an der Börse gehandelt werden oder bei denen das Liquiditätsrisiko hoch ist.
Die Möglichkeiten zur konkreten Ausgestaltung der Papiere sind groß:
Dominiert wird der Markt für an der Börse gehandelte Genussscheine von Banken. Allerdings ist deren Emissionsvolumen deutlich zurückgegangen, da nach den Rechnungslegungsvorschriften International Accounting Standards (IAS) Genussscheine nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Fremdkapital ausgewiesen werden müssen. Versicherungsgesellschaften sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen geben ebenfalls solche Papiere heraus.
In seltenen Fällen gewähren Genussscheine auch ein Options- oder Wandlungsrecht. Beim Optionsrecht hast Du die Möglichkeit, zu festgelegten Bedingungen Aktien des Unternehmens zu erwerben. Beim Wandlungsrecht kannst Du die Genussscheine in Aktien der Gesellschaft tauschen.
Die Rechte, die Genussscheine verbriefen, können stark voneinander abweichen. Alle haben aber diese Vorteile:
Auch wenn jeder Genussschein ganz bestimmte Rechte verbrieft, müssen die Käufer solcher Papiere diese Risiken beachten:
Bonitäts-/Insolvenzrisiko: Die Kreditwürdigkeit des emittierenden Unternehmens ist ein wichtiges Kriterium, wenn Du über den Kauf von Genussscheinen nachdenkst. Verschlechtert sich die Bonität, musst Du fast zwangsläufig mit Kurseinbußen rechnen.
Marktrisiko: Wenn Du einen Genussschein nicht bis zur Endfälligkeit halten willst, ist er Kursrisiken ausgesetzt. Steigt das Zinsniveau auf den Kapitalmärkten, wird ein Genussschein mit fester Verzinsung Kurseinbußen erleiden. Je länger die Laufzeit des Genussscheins, desto größer ist dieses Risiko.
Ausschüttungsrisiko: Ausschüttungen sind an die Gewinne des Emittenten gebunden. Macht er Verlust, fällt die Ausschüttung aus. Erzielt der Emittent später wieder Überschüsse, bieten viele, aber nicht alle Genussscheine einen Nachzahlungsanspruch. Dieser besteht üblicherweise jedoch nur während der Laufzeit des Papiers.
Rückzahlungs- und Haftungsrisiko: Dieses hängt eng mit dem Bonitäts-/Insolvenzrisiko zusammen. Schreibt das emittierende Unternehmen Verluste, kann es bei entsprechender Gestaltung des Genussscheins dazu kommen, dass die Rückzahlung Deines Kapitals ausgesetzt oder reduziert wird. Außerdem sind Genussscheine in der Regel nachrangig – das bedeutet, dass die Forderungen der Genussscheingläubiger im Falle einer Insolvenz erst dann bedient werden, wenn die Forderungen der anderen Gläubiger befriedigt wurden. Ein Totalverlust ist deshalb möglich.
Liquiditätsrisiko: Genussscheine werden üblicherweise in wesentlich kleineren Stückzahlen ausgegeben etwa Anleihen. Der Markt ist daher deutlich kleiner. Damit besteht ein erhöhtes Risiko, dass Du Deine Genussscheine nicht rasch und zu einem fairen Kurs kaufen oder verkaufen kannst. Oft werden Genussscheine auch mit der Absicht erworben, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Dann wird nur ein Teil des Emissionsvolumens an der Börse gehandelt – mit entsprechenden Folgen für die Marktliquidität.
Genussscheine, die an der Börse gehandelt werden, können dort auch verkauft werden. Weil allerdings häufig nur wenige Papiere gehandelt werden, ist nicht garantiert, dass jederzeit ein Abnehmer bereit steht und einen fairen Preis bietet. Der Kurswert, den Anleger beim Verkauf erzielen können, kann dabei auch unter dem Nennwert des Genussscheins liegen und damit unterhalb der Summe, die das ausgebende Unternehmen am Ende der Laufzeit zurückzahlen muss.
Werden Genussscheine nicht an der Börse gehandelt, hängt es von der Ausgestaltung des Emissionsprospekts ab, ob Anleger vorzeitig aussteigen können. Ist die Möglichkeit nicht vorgesehen, besteht für Anleger keine Möglichkeit dazu. Andere Papiere, zum Beispiel einige Genussscheine der Windenergiefirma Prokon mit unbestimmter Laufzeit (Typ A), können laut Prospekt mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
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