Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft - Was ist das?

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist wie die Gütertrennung ein familienrechtlicher Güterstand zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Wenn die Eheleute im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbaren, wird alles, was während der Ehe erworben wird, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Dadurch ergeben sich eher Streitfälle und die rechtlichen Vorschriften sind auch kompliziert, so dass diese Form des Güterstandes zu Recht nur selten gewählt wird.

Bei Vereinbarung dieses Güterstandes existieren beispielsweise plötzlich fünf Vermögensmassen, nämlich das gemeinschaftliche Vermögen beider Ehegatten, das Vorbehaltsgut des Mannes und der Frau sowie das Sondergut des Mannes und der Frau. Darüberhinaus wird zwischen der allgemeinen Gütergemeinschaft, der Gütergemeinschaft auf den Todesfall und verschiedenen Formen einer beschränkten Gütergemeinschaft (Errungenschaftsgemeinschaft, Fahrnisgemeinschaft) unterschieden. In aller Regel ist aber die allgemeine Gütergemeinschaft gemeint.

Auch für den Juristen gestaltet sich die gesetzliche Regelung der Gütergemeinschaft insbesondere bei Haftungsfragen kompliziert. Zwei Beispiele zur gegenseitigen Haftung bei der Gütergemeinschaft: Stellt der eine Ehegatte etwas an (hat er zum Beispiel einen Verkehrsunfall, für den keine Ver­si­che­rung einsteht), so haftet der andere Ehegatte voll. Oder verlangen beispielsweise die Eltern des einen Ehegatten Unterhalt von diesem, so haftet für die Unterhaltsforderungen auch der andere Ehegatte mit.

Der Paragraf 1415 BGB leitet die komplizierten Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch wie folgt ein: „Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.“ Die wesentliche Folgen bestimmt der Paragraf 1416 BGB: „Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut).“ Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft erwirbt. Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden.

Auch steuerlich können plötzlich unerwartete Probleme auftreten. So kann unter Umständen eine Vereinbarung der Gütergemeinschaft dazu führen, dass einer der beiden Ehegatten Schenkungsteuer zahlen muss, weil er plötzlich Mitinhaber eines relativ großen Vermögens wird. Aus diesen und weiteren Gründen raten Experten aus dem Familienrecht von diesem Güterstand generell ab.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

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13. Dezember 2012


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