Pressemitteilung Energetische Sanierung: So sichern sich Immobilienbesitzer 7.500 Euro zusätzliches Fördergeld

Berlin, 26.07.2024 – Rund zwei Drittel der Immobilienbesitzer und -besitzerinnen, die staatliche Fördermittel zur energetischen Sanierung beantragen, verschenken jährlich tausende Euro Zuschüsse*. Denn nur, wer sich mit Hilfe eines Energieberaters einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und diesen zusammen mit der Antragsstellung auf Fördergelder einreicht, erhält auch den höchstmöglichen Förderungssatz. Allerdings nutzen das derzeit lediglich 36 Prozent der Antragssteller und Antragsstellerinnen. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip erklärt, worauf Sanierungswillige bei der Antragsstellung und Auswahl des Energieberaters achten müssen. Dafür haben die Finanztip-Experten und -Expertinnen 16 bundesweit tätige Energieberatungen in eine Untersuchung aufgenommen. Fünf Anbieter können sie empfehlen.

Wenn die Energiekosten steigen und das eigene Haus viel verbraucht, kann eine energetische Sanierung helfen. Zum Beispiel per Fassadendämmung oder Fenstertausch. Allein 2023 wurden über 300.000 Anträge auf Fördergelder gestellt. Doch die Sanierung ist oft zeit- und kostenintensiv und der Antragsprozess für Fördergelder kompliziert. „Dennoch holt sich nur rund jeder dritte Antragssteller vorab Unterstützung von einem Energieberater und verschenkt dadurch außerdem bis zu 7.500 Euro zusätzliche Förderung pro Jahr, die ihm eigentlich zustehen”, sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für energetisches Sanieren. Denn ohne individuellen Sanierungsplan wird nur ein deutlich niedrigerer Teil der Sanierungskosten bezuschusst. „Entweder fehlt den Sanierungswilligen das Wissen oder sie sind unsicher bei der Wahl des Energieberaters und verzichten im Zweifel darauf.“

Bei Energieberatern auf die Qualifizierung achten

Wer eine Energieberatung sucht, wird im Internet schnell fündig. Doch: „Der Begriff ‘Energieberater’ ist nicht geschützt. Wichtig ist, dass der Anbieter bei der Deutschen Energieagentur (dena) registriert ist, denn sonst werden die Fördergelder nicht bewilligt”, so Duy. Die dena stellt einige für Verbraucher und Verbraucherinnen wichtige Anforderungen an die Berater, wie entsprechende Studien- und Ausbildungsabschlüsse, Weiterbildungen und eine Berufshaftpflichtversicherung. Lokale Energieberater und -beraterinnen findet man über die Energieeffizienz-Expertenliste der dena. Die sind aber oft über Monate im Voraus ausgebucht. Finanztip hat daher deutschlandweit tätige Energieberatungen mit dena-Registrierung untersucht, die innerhalb weniger Tage oder Wochen verfügbar sind. Für fünf Anbieter spricht Finanztip eine Emp­feh­lung aus. „Dadurch möchten wir Antragsstellern bei der Wahl eines passenden Beraters mehr Sicherheit geben”, erklärt Duy.

Höhere Fördermittel nur mit Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt auf, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollten und welche Reihenfolge die richtige ist. Er bietet aber auch finanzielle Vorteile und lohnt sich besonders, je teurer die Sanierung ist: Mit einem Sanierungsfahrplan dürfen pro Jahr und Wohneinheit bis zu 60.000 Euro an Kosten geltend gemacht werden, wovon die Eigentümer und Eigentümerinnen 20 Prozent als Zuschuss zurückerhalten. Ohne sind es nur 15 Prozent auf maximal 30.000 Euro Sanierungskosten. Auf die Maximalsumme und -laufzeit eines iSFP von 15 Jahren berechnet, beträgt die zusätzliche Förderung 112.500 Euro. Über so viele Jahre so hohe Summen in die Energetische Sanierung seines Gebäudes zu investieren und damit den maximalen Zuschuss zu erhalten, sei allerdings wenig realistisch. Meist liege der Betrag deutlich darunter: „Der Bonus durch den iSFP kommt besonders dann zum Tragen, wenn die Kosten der Arbeiten über 30.000 Euro liegen. Je nach Zustand des Hauses können diese bereits durch den kompletten Austausch der alten Fenster, oder die Fassadendämmung über den Betrag steigen”, weiß Duy. Die Kosten für die Beratung mit Sanierungfahrplan betragen für ein Ein- bis Zweifamilienhaus dagegen lediglich rund 400 bis 800 Euro, da der Staat bis zu 80 Prozent der Kosten übernimmt.

Von Finanztip emp­foh­lene Energieberatungsunternehmen:

  • Enwendo
  • Fuchs & Eule
  • enter
  • NOVO
  • Senercon

Mehr Informationen

Beispielrechnung Förderungsgelder

Maximale Höhe der förderfähigen

Sanierungskosten pro Jahr und

Wohneinheit ohne iSFP:

maximale Erstattung:
30.000 Euro15 Prozent, also 4.500 Euro
  

Maximale Höhe der förderfähigen

Sanierungskosten pro Jahr und

Wohneinheit mit iSFP:

maximale Erstattung:
60.000 Euro20 Prozent, also 12.000 Euro
Differenz: +7.500 pro Jahr 
Maximale Laufzeit eines Sanierungsplans:15 Jahre
zusätzliche Fördersumme auf 15 Jahre:112.500 Euro
  

Höhe der förderfähigen Sanierungskosten

pro Jahr und Wohneinheit mit iSFP:

Differenz zur Förderung ohne iSFP
40.000 Euro+3.500 Euro
50.000 Euro+5.500 Euro
60.000 Euro+7.500 Euro

Quelle: Finanztip/BAFA