Berlin, 11.02.2023 – Die Finanzämter haben bis Anfang Februar bereits rund 350.000 Einsprüche gegen versendete Bescheide zur Grundsteuer erhalten. Das ergab eine Abfrage des Geldratgebers Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer. Finanztip erwartet mit Blick auf die vorliegenden Daten eine enorme Zahl von Einsprüchen, die noch auf die Finanzämter zukommen werden.
Schon die aktuell vorliegenden Einspruchszahlen dürften zu niedrig gegriffen sein: Von den 16 angefragten Landesbehörden lieferten Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen keine Zahlen zu Einsprüchen. Dabei sind aus den beiden genannten Flächenländern aufgrund der großen Zahl von Immobilienbesitzern viele Tausend zusätzliche Einsprüche zu erwarten. „Wenn man dies berücksichtigt, ist aktuell sogar von mindestens 400.000 Einsprüchen auszugehen“, sagt Jörg Leine, Steuerexperte bei finanztip.de. Die Einspruchsquote im Verhältnis zu den bearbeiteten Grundsteuererklärungen reicht dabei von 1,29 Prozent in Schleswig-Holstein bis zu geschätzten 10 Prozent in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Dem steuerlichen Mammutprojekt Grundsteuererklärung droht damit die nächste Eskalationsstufe.
Geschätzt 1,5 Millionen Einsprüche kommen auf Finanzämter zu
„Rechnet man die uns vorliegenden Zahlen hoch, wird klar, welche gigantische Einspruchswelle auf die Finanzämter zukommt, sobald diese den verbleibenden Großteil der Bescheide zur Grundsteuer verschickt haben”, sagt Leine. Bisher konnten die Finanzämter nach Informationen von Finanztip von den erforderlichen Grundsteuererklärungen für 36 Millionen Grundstücke rund ein Viertel und damit neun Millionen Erklärungen bearbeiten. Steuer-Experte Leine schätzt daher, dass die Finanzämter am Ende mit insgesamt 1,5 Millionen Einsprüchen rechnen müssen.
Zum Vergleich: Die Finanzbeamten hatten laut Angaben des Bundesfinanzministeriums in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils etwas mehr als drei Millionen Einsprüche zu bearbeiten und dabei spielte die Grundsteuer noch keine Rolle. Die geschätzten 1,5 Millionen Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide würden dazu kommen, der Großteil im Jahr 2023.
Finanztip hatte Anfang Februar die Finanzbehörden in allen 16 Bundesländern gefragt, wie viele Bescheide zur Grundsteuererklärung schon verschickt wurden und wie viele Einsprüche dagegen bereits eingelegt worden sind. Alle Länder konnten exakte Angaben machen oder wenigstens Schätzungen zu den verschickten Bescheiden abgeben.
„Die Finanzämter haben wegen der Grundsteuererklärung personell deutlich aufgestockt, doch die große Zahl potenzieller Einsprüche dürfte die Beamten an ihre Grenzen bringen“, sagt Leine. Selbst wenn vermutlich viele Einsprüche einfach zurückgewiesen werden könnten, sei das ein zeitaufwendiges Prozedere, so Leine.
Verbraucher müssen zunächst mit Abweisung rechnen
Verbraucher müssen sich zunächst auf eine Zurückweisung ihres Einspruchs einstellen. Jedenfalls wenn dieser nur darauf abzielt, dass die Grundsteuerreform verfassungswidrig sein könnte. Bis ein Verfassungsgericht dies festgestellt hat, dürften die Finanzämter diese Einsprüche regelmäßig zurückweisen. Dann bleibt den Verbrauchern nur noch der kostenpflichtige Weg einer Klage.
Einen Schritt weiter ist der Prozess in Baden-Württemberg, wo bereits zwei Klagen zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer anhängig sind. „Dort können Verbraucher, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen, mit Bezug auf diese Klagen immerhin ein Ruhen des Verfahrens beantragen”, sagt Leine. Finanztip empfiehlt Grundstückeigentümern, die Bescheide zur Grundsteuer genau zu überprüfen und bei Fehlern innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen. Dafür reicht ein formloses Schreiben.
Millionen Grundsteuererklärungen noch nicht abgegeben
Bereits die Abgabe der Grundsteuererklärungen für rund 36 Millionen Grundstücke verlief schleppend. Nach einer dreimonatigen Fristverlängerung waren bis zum 31. Januar nur rund 75 Prozent der nötigen Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Die Finanzämter werden sich daher in den nächsten Wochen auch um den Versand der Millionen angekündigten Erinnerungsschreiben an Personen kümmern müssen, die bisher nicht abgegeben haben. Danach wird es darum gehen, Verspätungszuschläge festzusetzen sowie Zwangsgelder anzudrohen. Und schließlich wird immer noch eine große Zahl an Grundstücken verbleiben, deren Wert die Finanzbeamten schätzen müssen.
„Das alles bindet viel Zeit und Personal und dürfte den Ablauf weiter verzögern. Die Städte und Gemeinden sind aber auf die Bescheide angewiesen, um 2024 die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer überhaupt berechnen zu können“, warnt Leine.
Mehr Informationen
- Ratgeber zum Bescheid zur Grundsteuer
- Ratgeber zur Grundsteuererklärung
- Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern des Bundesfinanzministeriums
- Pressemitteilungen zu Musterklagen gegen Grundsteuerwertbescheide von Haus und Grund Württemberg
- Pressemitteilung zur Landesgrundsteuer Baden-Württemberg von Haus und Grund Württemberg