Berlin, 21.02.2025 – Statement von Timo Halbe, Experte für Geldanlage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip, zum aktuellen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu offenen Immobilienfonds:
„Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit seiner Entscheidung ein wichtiges Urteil gefällt. Offene Immobilienfonds werden Anlegerinnen und Anlegern seit Langem als sehr sichere Anlage verkauft. Dabei spielt die Einstufung des Risikos in den Informationsblättern eine entscheidende Rolle. Wir haben bei Finanztip bereits Ende 2023 mehrfach auf die gestiegenen Risiken bei offenen Immobilienfonds hingewiesen. Nach dem Urteil sollten die Anbieter solcher Fonds dringend eine Neueinstufung des Risikos in ihren Anlegerinformationen vornehmen. Privatanlegerinnen und -anleger müssen vor einem Investment eine realistische Einordnung der Risiken erhalten“, so Timo Halbe, Experte für Geldanlage bei Finanztip.
Dass offene Immobilienfonds weiter Abwertungsrisiken bergen, zeigt eine aktuelle Analyse von Finanztip: Der unabhängige Geldratgeber hat die Rücknahmepreise von 20 offenen Immobilienfonds mit ihrem aktuellen Börsenkurs verglichen. Das Ergebnis: Im Schnitt liegt der Börsenpreis etwa zehn Prozent unter dem Rücknahmepreis der Fondsanbieter. Die Differenz liegt bei einzelnen Fonds sogar zwischen drei und 21 Prozent. „Das ist ein eindeutiges Indiz, dass es weiter gestiegene Risiken bei den Immofonds gibt“, so Halbe.
Hintergrund
Im Juni vergangenen Jahres hatte der Fondsanbieter ZBI Fondsmanagement die Anteilspreise des Fonds „UniImmo Wohnen ZBI” um 17 Prozent herabgesetzt. Das Fondsvermögen sank dadurch innerhalb eines Tages um rund 800 Millionen Euro. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Fonds im Oktober 2024 wegen einer zu geringen Risikoeinstufung verklagt. Das Urteil im Verfahren wurde heute gesprochen.