Berlin, 27. Januar 2015 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte der Bankkunden gestärkt: diesmal bei der Frage der Kontoführungsgebühren für Girokonten. Ein einheitlicher Preis pauschal für alle Buchungsposten ist unrechtmäßig. Ob Extragebühren für bare Ein- und Auszahlungen grundsätzlich legal sind, dazu äußerten sich die Richter bei der Urteilsverkündung am Dienstag nicht. Banken können also weiterhin zusätzlich zu einer Grundgebühr jede einzelne Einzahlung, Abhebung oder Überweisung extra berechnen. Verbraucher sollten sich daher am besten für komplett kostenlose Girokonten entscheiden, rät das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip.
Geklagt hatte der Verein Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim. Grund war eine Gebührenregelung, nach der jede Kontobewegung grundsätzlich 35 Cent kostete – auch Fehlbuchungen. Eine Bank habe aber keinen Anspruch auf ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wird, heißt es vom BGH. Die Bank dürfe nicht den Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten auf ihre Kunden abwälzen. „Der BGH setzt mit dem Urteil ein Zeichen: Banken dürfen nicht einfach pauschal alle Buchungskosten ihren Kunden aufdrücken. Verbraucherschützer und Gerichte haben das im Auge“, sagt Finanztip-Juristin Dr. Britta Beate Schön. „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zu transparenten Kontogebühren. Wir erwarten weitere Verfahren, denn auch Entgelte für Gutschriften sind kritisch.“
Kostenlose Girokonten mit fairen Konditionen
Mit den verschiedenen Gebühren kostet ein Girokonto schnell mehr als 100 Euro im Jahr, zeigen Rechnungen von Finanztip. „Diese Kosten müssen nicht sein. Es gibt gute Angebote, die komplett kostenlos sind“, sagt Geldanlage-Experte Dr. Manuel Kayl. Bei der Auswahl eines Girokontos müsse man nicht nur auf die Jahres- und Extragebühren achten, sondern auch auf die Dispozinsen und die Kosten der Kreditkarte. „Für ein Girokonto empfehlen wir die Consorsbank, die Deutsche Kreditbank (DKB) und die DAB Bank. Diese Angebote sind kostenlos und sicher. Außerdem beinhalten sie eine gebührenfreie Kreditkarte, mit der Geldabheben im In- und Ausland nichts kostet“, erklärt Kayl von Finanztip. Eventuelle Reserven sollten Sparer allerdings nicht auf dem Girokonto lassen, sondern auf einem Tages- oder Festgeldkonto mit höherer Verzinsung anlegen.
Weitere Informationen
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- Artikel zum BGH-Urteil
- Ratgeber Girokonto
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