Berlin, 03.06.2020 – Wer seine Steuererklärung für 2019 noch nicht abgegeben hat, obwohl er muss, der sollte sich jetzt dransetzen. Abgeben lohnt sich, denn im Schnitt gibt es rund 1.000 Euro vom Fiskus zurück. Geld, das man in Corona-Zeiten gut brauchen kann. Besonders einfach erledigen lässt sich die Steuererklärung mit Hilfe einer Steuersoftware. Welche Programme empfehlenswert sind und was 2020 neu ist, erklärt der Geldratgeber Finanztip.
Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes führen rund 87 Prozent aller Steuererklärungen zu einer Rückerstattung. Diese beträgt im Schnitt 1.027 Euro. Es lohnt sich also in den allermeisten Fällen, eine Steuererklärung abzugeben. Nicht jeder ist verpflichtet eine Steuerklärung abgeben – aber wer muss, hat noch bis zum 31. Juli Zeit, das zu erledigen. Einfach und günstig geht das mit Hilfe einer Steuersoftware.
Steuersoftware macht’s leichter
„Eine Steuersoftware liefert Hinweise, mit denen auch Menschen ohne viel Fachwissen ihre Steuererklärung erledigen können“, sagt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. Ein weiterer Vorteil: Die Software-Lösungen sind günstig und schon ab 15 Euro zu haben. Für einfache Steuerfälle, etwa bei Arbeitnehmern oder Rentnern, empfiehlt Reuß Tax 2020 und Quicksteuer 2020. Beide Programme sind einfach zu bedienen.
Selbstständige und Gewerbetreibende mit aufwendigeren Steuerfällen können zu Wiso Steuer-Sparbuch 2020 und Steuersparerklärung 2020 greifen. „Die Programme erstellen alle benötigten Anlagen und helfen zusätzlich, die Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung auszufüllen“, sagt Reuß. Unter den Online-Lösungen empfiehlt der Steuer-Experte Wiso Steuer-Web und Smartsteuer. Beide sind auch für komplexere Fälle geeignet.
Einige Änderungen in diesem Jahr
Wer sich das Geld für die Steuersoftware sparen möchte, kann auch die kostenlosen Papierformulare der Finanzverwaltung oder deren elektronische Variante Elster nutzen. Doch hierbei gibt es dieses Jahr Änderungen zu beachten. „Der Hauptvordruck, den jeder ausfüllen muss, besteht nur noch aus zwei Seiten“, erklärt Reuß. „Dafür gibt es gleich sechs neue Anlagen, zum Beispiel für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und für haushaltsnahe Aufwendungen.“ Neu sind auch die dunkelgrünen Felder, die als eDaten bezeichnet werden. Das sind Informationen, die dem Finanzamt schon vorliegen und deshalb frei bleiben können, falls die Daten korrekt sind.
Besonders erfreulich: Belege müssen nicht mehr mitgeschickt, sondern nur aufbewahrt werden. Eine detaillierte Hilfestellung für die Steuererklärung finden Steuerpflichtige kompakt auf 20 Seiten im kostenlosen Finanztip-E-Book „Steuererklärung 2019“.