So schützen sich Arbeitnehmer vor dem finanziellen Ruin Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Berlin, 28. September 2016 – Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland wird laut der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung vor dem Ruhestand erwerbsunfähig. Da die gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel zahlt, gehört die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) zu den wichtigsten Absicherungen für Arbeitnehmer. Denn wer wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, dem zahlt diese Ver­si­che­rung eine monatliche Rente. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip erklärt, was beim Abschluss zu beachten ist.

1. Den richtigen Bedarf festlegen

Vor dem Abschluss sollten sich Verbraucher genau überlegen, wie viel BU-Rente sie benötigen. Julia Rieder, Expertin für Ver­si­che­rungen bei Finanztip erklärt die Faustformel: „80 Prozent des Haushalt-Nettoeinkommens sollten versichert sein. Um den genauen Bedarf zu ermitteln, eignet sich auch folgende Rechnung: die jährlichen Ausgaben aufschreiben und überlegen, welche Ausgaben auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin bestehen und die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te davon abziehen. Durch zwölf Monate geteilt ergibt sich der individuelle Bedarf.“ Hat man keine anderen Einnahmen, sollte die Rente mindestens 1.000 Euro betragen. Berufsanfänger können notfalls auch eine geringere Rente vereinbaren und diese erhöhen, sobald es das Gehalt zulässt. Möglich ist das bei Verträgen mit sogenannter Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie oder Dynamik.

2. Am besten den Vertrag früh abschließen

Je gesünder jemand bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger ist der Beitrag und desto geringer ist das Risiko, von den Versicherern abgelehnt zu werden. „Der richtige Moment, um sich mit der BU-Versicherung zu befassen, ist, wenn das erste regelmäßige Gehalt eingeht. Da das Einkommen bei Berufsanfängern in den darauffolgenden Jahren vermutlich steigen wird, lohnt sich ein Vertrag mit steigenden Beiträgen oder einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie“, sagt Rieder.

3. Den Preis der Ver­si­che­rung genau prüfen

Die Preise bei den BU-Versicherungen sind meist in Brutto- und Nettoprämien angegeben. Netto ist der Betrag, den Kunden anfangs zahlen müssen. Aber Vorsicht: Denn der Versicherer kann den Beitrag gegebenenfalls bis zur Bruttoprämie erhöhen. Weil der Wettbewerb zwischen den Anbietern hart ist und auch Ver­si­che­rungen mit den niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten zu kämpfen haben, ist damit zu rechnen, dass der Beitrag in Zukunft öfter erhöht wird. Deshalb bei der Wahl der Ver­si­che­rung am besten nach einer niedrigen Netto-Prämie schauen und darauf achten, dass die Spanne zur Brutto-Prämie gering ist.

4. Sich gut beraten lassen

Der Gesundheitszustand entscheidet mit darüber, wie teuer eine BU ist und ob man überhaupt eine bekommt. Vorerkrankungen sollten trotzdem nicht verschwiegen werden. Es ist vielmehr wichtig, die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn bei falschen Aussagen kann es passieren, dass die Ver­si­che­rung im Schadensfall nicht zahlt. Deshalb am besten mit dem Hausarzt sprechen und einen Blick in die Krankenunterlagen werfen. „Gute Verträge beziehen bei ambulanten Behandlungen maximal die vergangenen fünf Jahre mit ein. Wer beispielsweise vor vier Jahren in Psychotherapie war, für den kann es sich lohnen, noch ein Jahr mit dem Abschluss der Ver­si­che­rung zu warten“, rät Rieder.


Da der Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung recht aufwendig ist, empfiehlt Finanztip, die Hilfe von spezialisierten Honorarberatern oder Maklern einzuholen, um Fehler zu vermeiden. Eine Liste mit geeigneten Ver­si­che­rungsvermittlern und eine Checkliste für den Antrag finden Verbraucher auf  www.finanztip.de.

5. Zuerst über eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung nachdenken

Die Ver­si­che­rung zahlt nur, wenn der Betroffene nach Einschätzung der Ver­si­che­rung mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Ob das zutrifft, ist häufig nicht ganz eindeutig. Außerdem beanstanden Ver­si­che­rungen, falls Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Einige Versicherer lehnen Anträge auf eine BU-Rente mit diesen Begründungen zunächst ab. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung können Kunden sichergehen, dass sie im Falle einer Ablehnung die nötigen Mittel haben, um ihr Recht vor Gericht zu erstreiten. Damit die Rechtschutzversicherung greift, muss sie mindestens drei Monate vor Abschluss der BU bestehen.

6. Alternativen im Blick behalten

Je wahrscheinlicher es ist, dass jemand berufsunfähig wird, desto höher der Beitrag. Riskante Berufe oder Hobbys und der Gesundheitszustand sind deshalb Faktoren, die die Ver­si­che­rung teuer machen können. Es kann sogar sein, dass manche Verbraucher gar keine BU bekommen. Wer keine geeignete Ver­si­che­rung bekommt, für den gibt es möglichweise Alternativen, die aber weniger Schutz bieten. Die beste Variante ist die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Weitere Beispiele sind die Dread-Disease-Versicherung oder die Multi-Risk-Versicherung, die aber bestimmte Krankheiten ausschließen.

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