Steu­er­er­klä­rung: Finanzamt zahlt sechs Prozent Zinsen

Berlin, 19. Mai 2016 – Viele Steuerpflichtige blicken derzeit mit täglich wachsendem Unbehagen auf den Kalender. Denn landläufig gilt der 31. Mai 2016 als Abgabefrist für die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung 2015. Doch viele haben tatsächlich noch Zeit bis Ende 2019. Und später abgeben kann sich laut dem gemeinnützigen Online-Verbrauchermagazin Finanztip sogar lohnen, denn das Finanzamt belohnt die verspätete Abgabe mit sechs Prozent Zinsen pro Jahr.  

Freiwillig ist die Abgabe, sofern die Lohnsteuer wie vorgeschrieben vom Arbeitnehmer bereits abgeführt wurde und beim Arbeitnehmer keine weiteren Einkünfte vorliegen. Doch der Aufwand für eine Steu­er­er­klä­rung lohnt sich in der Regel: Das beweisen die Zahlen des Statischen Bundesamts von März 2016: Neun von zehn Steuerpflichtigen, die für das Jahr 2011 eine Steu­er­er­klä­rung abgegeben haben, erhielten  im Durchschnitt immerhin 875 Euro zurück.

Die Zinsen müssen versteuert werden

Wer eine Steuererstattung erwartet und finanziell nicht darauf angewiesen ist, diese möglichst schnell einzustreichen, der kann sich mit der Abgabe sogar bis zum 31. Dezember 2019 Zeit lassen. Ab dem 16. Monat, nachdem das Steuerjahr zu Ende gegangen ist, wird der zu erstattende Betrag mit 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr, verzinst – demnach ab April 2017. Allerdings müssen die Empfänger auf die Zinsen Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen – zusammen 26,4 Prozent. Eventuell kommt noch die Kirchensteuer hinzu. „Dennoch kann da eine ordentliche Rendite von einem solventen Zahler herausspringen“, sagt Udo Reuß, Steuerrechtsexperte bei Finanztip.

Später abgeben kann mehrere Hundert Euro bringen

Nehmen wir an, ein Steuerzahler zögert die Abgabe der Steu­er­er­klä­rung 2015 bis zum letzten Moment, Dezember 2019, hinaus und bekommt 2.500 Euro Steuern im Mai 2020 zurück. Für die ersten 15 Monate gibt es keine Zinsen. Dafür aber für den Zeitraum von April 2017 bis Mai 2020: Mit dem monatlichen Zinssatz von 0,5 Prozent landet man über den Zeitraum von 38 Monaten bei 475 Euro. Nach Abzug von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag bleiben dann nach der Musterrechnung von Finanztip immer noch 349,60 Euro.

Nicht jeder kann später abgeben

„Wer aber verpflichtet ist, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben, für den ist der 31. Mai tatsächlich der Stichtag für die Abgabe“, sagt Reuß. „Man sollte das auch einhalten.“ Das gilt zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige 2015 Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohn­ersatz­leistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro hatte oder er Freibeträge aufgrund eines Lohnsteuerermäßigungsantrags genutzt hat. Auch Ehegatten müssen eine Steu­er­er­klä­rung abgeben, wenn beide Arbeitnehmer sind und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor haben.

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