Gesetzliche Kran­ken­kas­sen Vergleich

Berlin, 13. Februar 2017 – Durch einen Kran­ken­kas­senwechsel können Verbraucher Hunderte Euro im Jahr sparen – ohne dass sie dabei Abstriche bei den Leistungen machen müssen. Dabei gilt: Es gibt nicht die eine perfekte Kran­ken­kas­se – die Wahl hängt viel mehr von den persönlichen Bedürfnissen des Versicherten ab. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen unter die Lupe genommen und zeigt die fünf empfehlenswerten Kassen, die umfangreiche Leistungen bei günstigen Preisen bieten: HEK, HKK, Energie BKK, BKK24, TK.

Mittlerweile erheben alle deutschen Kran­ken­kas­sen neben dem gesetzlich festgelegten Beitrag von 14,6 Prozent einen Zusatzbeitrag. 2017 liegt dieser zwischen 0,3 und 1,8 Prozent und muss vollständig vom Arbeitnehmer übernommen werden. Laut GKV-Spitzenverband sind rund 90 Prozent der Bürger in Deutschland gesetzlich versichert, also rund 70 Millionen Menschen. „Verbraucher können durch einen Wechsel viel Geld sparen, ohne dabei auf Leistungen verzichten zu müssen“, sagt Julia Rieder, Expertin für Ver­si­che­rungen bei Finanztip. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro monatlich kann beispielsweise im Jahr 400 Euro Beitrag sparen, wenn er von der teuersten bundesweit geöffneten zur günstigsten Kasse wechselt. Für Spitzenverdiener sind sogar bis zu 580 Euro Ersparnis drin.   

Auf Zusatzleistungen und Service achten

95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich festgelegt und damit bei allen Kassen gleich. Trotzdem sollten sich Versicherte vor der Entscheidung für eine neue Kasse genau überlegen, welche Zusatzleistungen ihnen wichtig sind. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Service, Vorsorge, Familienleistungen, alternative Medizin und Zahnbehandlungen. „Die eine perfekte Kran­ken­kas­se gibt es nicht“, sagt Rieder. „Während der eine auf persönliche Beratung vor Ort setzt, ist dem anderen die Erstattung alternativer Heilmethoden wichtig. Das sollten Verbraucher bei ihrer Wahl berücksichtigen.“

5 Kran­ken­kas­sen sind empfehlenswert

Die mit Abstand umfassendsten Leistungen hat im Finanztip-Vergleich die Hanseatische Kran­ken­kas­se (HEK). Die Kasse bietet für einen moderaten Gesamtbeitrag von 15,6 Prozent einen sehr guten Rundumschutz. Sparfüchse sind bei der HKK gut aufgeboben, der günstigsten bundesweit zugänglichen Kasse. Trotz des Beitragssatzes von nur 15,19 Prozent bietet sie im Vergleich ein gutes Paket an Extraleistungen. Ohne größere Schwächen und mit umfassenden Zusatzleistungen geht auch die Energie BKK mit 15,7 Prozent Beitrag als Emp­feh­lung hervor. Wer Wert auf zusätzliche Zahnleistungen und alternative Medizin legt, ist bei der BKK24 gut aufgehoben (15,7 Prozent). Schwach ist sie jedoch bei Zusatzleistungen für Familien und Vorsorgeuntersuchungen, sodass sie sich eher für Versicherte über 35 Jahre eignet. Bei Deutschlands größter Kran­ken­kas­se, der Techniker (TK), bekommen Mitglieder einen umfassenden Service sowie gute Leistungen. Für einen Beitrag von 15,6 Prozent müssen Versicherte allerdings Abstriche bei Zusatzleistungen für die Zähne machen.

„Es kann sich lohnen, vor der Kassenwahl ein wenig nachzurechnen“, erklärt Rieder. „Rechnungen für alternative Arzneien werden beispielsweise oft nur bis 100 Euro jährlich erstattet. Je nach Einkommen ist es eventuell sinnvoller, diese selbst zu bezahlen und dafür eine günstigere Kasse zu wählen.“ Außerdem können sich Verbraucher auch über die Leistungen günstiger regionaler Kassen informieren. Eine Übersicht über die preiswertesten Kassen nach Bundesland findet sich auf www.finanztip.de.

Der Wechsel ist schnell und einfach

Versicherte, die ihre Kran­ken­kas­se wechseln möchten, können dies mit nur zwei Schreiben erledigen: Sie kündigen bei der bisherigen Kran­ken­kas­se und füllen den Mitgliedsantrag für die neue Kasse aus. Die Kündigung ist komplett, sobald der alten Kasse eine Mitgliedsbescheinigung der neuen vorliegt. „Jeder hat die freie Wahl. Denn gesetzliche Kassen dürfen keinen ablehnen“, sagt Rieder. „Man muss sich keine Sorgen machen, durch einen Wechsel ohne Kran­ken­ver­si­che­rung dazustehen. Klappt etwas nicht, bleibt man automatisch bei der alten Kasse versichert.“ Alle 18 Monate dürfen Versicherte in der Regel die Kran­ken­kas­se wechseln, wobei sie auf eine Kündigungsfrist von 2 Monaten achten müssen. Wer also bis Ende Februar der alten Kasse kündigt, kann zum 1. Mai Mitglied der neuen Kasse werden.

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