Finanztip-Vergleich zeigt, welche Krankenkassen die meisten Zusatzleistungen bieten
Berlin, 4. Februar 2019 – Die meisten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sparen dieses Jahr ganz ohne selbst etwas zu tun. Der Grund: Sie zahlen nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages für die Krankenkasse. Den anderen Anteil übernimmt der Arbeitgeber. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte in diesem Jahr neben dem Preis deshalb auch auf den Service und die passenden Zusatzleistungen achten. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die Leistungen der Kassen verglichen.
Bei der Wahl der Krankenkasse können Versicherte wenig richtig falsch machen. „Alle Kassen decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab“, sagt Julia Rieder, Expertin für Versicherungen von Finanztip. „Bei den Zusatzleistungen gibt es aber Unterschiede.“ Einige Kassen bieten Reiseimpfungen oder Homöopathie an, bezahlen Sportkurse oder die professionelle Zahnreinigung – die immerhin zwischen 70 und 120 Euro kostet.
Je nach gewünschten Leistungen die Krankenkasse auswählen
„Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollten Verbraucher sich genau überlegen, welche Leistungen für sie individuell wichtig sind“, rät Rieder. Finanztip hat im Januar 2019 die Zusatzleistungen verschiedener Kassen untersucht und ihre Angebote in den Bereichen Service, Familienleistungen, Vorsorge und alternative Heilmethoden bewertet. Die umfassendsten Zusatzleistungen bietet die HEK. Aber auch die TK schnitt sehr gut ab und ist zudem sehr günstig. Wer vor allem Wert auf alternative Heilmethoden und Vorsorge legt, ist bei der BKK VBU richtig, diese ist jedoch vergleichsweise teuer. Gute Zusatzleistungen besonders für Familien bietet die Bahn-BKK. In Sachen Serviceangebot und alternative Heilmethoden überzeugt die BKK24.
Erhöht die Kasse den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht
Wer auf Zusatzleistungen keinen großen Wert legt, findet auf finanztip.de eine Liste der günstigsten Kassen nach Bundesland. Die Experten stellen außerdem ein Musterschreiben für die Kündigung zur Verfügung. „Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende“, sagt erklärt Rieder. „Wechseln kann jeder, nachdem er 18 Monate Mitglied bei einer Kasse war. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.“
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.