Verbraucher können Schadensfreiheitsrabatt ihres Dienstwagens retten

Berlin, 19. Oktober 2017 – Wer jahrelang unfallfrei einen Dienstwagen fährt, sammelt die dafür anfallenden Schadensfreiheitsrabatte oft für seinen Arbeitgeber. Soll dann irgendwann wieder ein eigenes Auto versichert werden, müssen Autofahrer zu teuren Konditionen von vorne anfangen. Doch das muss nicht sein. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt, wie sich Schadensfreiheitsrabatte von Dienstwagen retten lassen.  

Rund 4,8 Millionen Firmenwagen fahren laut Kraftfahrt-Bundesamt aktuell auf Deutschlands Straßen. Doch die Nutzung eines Dienstwagens kann für den privaten Scha­den­frei­heits­ra­batt ein Desaster sein. Denn dieser verfällt gewöhnlich nach einigen Jahren. „Wer seine Kfz-Versicherung kündigt, etwa weil er einen Dienstwagen von seinem Arbeitgeber bekommt, sollte sich seine Schadenfreiheits-Klasse unbedingt von der Ver­si­che­rung bestätigen lassen“, rät Annika Krempel, Expertin für Ver­si­che­rungen bei Finanztip. „Wird nach Jahren erneut ein Auto angemeldet, startet man dann meist in der früheren günstigeren Klasse.“

Vorab den Chef ins Boot holen

Noch mehr sparen kann, wer den Schadensfreiheitsrabatt seines Dienstwagens mitnimmt. Das muss allerdings vorab mit dem Arbeitgeber und der Ver­si­che­rung vereinbart werden. „Idealerweise sollte der Arbeitnehmer die Mitnahme mit dem Chef vertraglich festhalten, damit es keinen Streit gibt, etwa bei einer Kündigung“, sagt Krempel. Eine solche Regelung ist auch möglich, wenn der Arbeitgeber mit der Ver­si­che­rung einen Rahmenvertrag für die gesamte Flotte vereinbart hat. Allerdings müsste der Versicherer dann für jeden Fahrer individuelle Daten pflegen. Ebenfalls möglich ist, seinen privaten Scha­den­frei­heits­ra­batt für den künftigen Dienstwagen zu nutzen und später wieder mitzunehmen. „Auch das müssen Arbeitnehmer vorab mit ihrem Chef vereinbaren“, so Krempel.  

Manche Versicherer sind kulant

Doch auch wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, ist der Schadensfreiheitsrabatt des Dienstwagens nicht notwendigerweise verloren. „Einige Versicherer sind kulant, wenn es um die Jahre mit einem Dienstwagen geht“, sagt Krempel. Allerdings müssen die Jahre der Unfallfreiheit oft nachgewiesen werden. „Manche Versicherer verlangen Belege, aus denen hervorgeht, dass der Dienstwagen eine gewisse Anzahl an Tagen im Jahr gefahren ist“, erklärt Krempel. Für Verbraucher kann es sich aber lohnen, bei der neuen Ver­si­che­rung nachzufragen: „Wer vier Jahre unfallfreies Fahren nachweisen kann, zahlt durch die entsprechende Schadensfreiheitsklasse etwa 50 Prozent weniger als ein Fahranfänger“, so Krempel.

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