Berlin, 25. Januar 2017 – Viele Arbeitnehmer können bei ihrer nächsten Lohnabrechnung positiv überrascht werden. Denn durch Steueränderungen bleibt für viele unterm Strich mehr Netto vom Brutto: Entlastet werden insbesondere Familien und Normalverdiener. Vor allem Besserverdiener müssen aufgrund höherer Sozialabgaben jedoch mit etwas weniger in der Tasche rechnen. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip zeigt auf, was sich für Verbraucher konkret ändert.
Höherer Grundfreibetrag für alle
Das Jahr beginnt mit einer guten Nachricht für alle Steuerzahler: 2017 werden alle steuerlich entlastet, was vor allem Familien und Normalverdienern zugutekommt. Der Gesetzgeber erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag. Damit bleibt ein jährliches Einkommen bis 8820 Euro für alle steuerfrei.
Kalte Progression wird leicht korrigiert
Um die Folgen der kalten Progression abzumildern, ändert der Gesetzgeber 2017 den Tarifverlauf der Einkommensteuer. Damit Verbraucher durch steigende Lebenshaltungskosten nicht weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt sich der Steuertarif um 0,73 Prozent nach rechts. „Faktisch sinkt hierdurch der Steuersatz für alle etwas, auch für Spitzenverdiener“, sagt Udo Reuß, Experte für Steuern bei Finanztip. Der Steuersatz von 42 Prozent greift ab sofort bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.666 Euro, zuvor lag die Grenze bei 52.882 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Betrag.
Sozialabgaben steigen
Da jedoch im Gegenzug die Sozialabgaben für alle Steuerpflichtigen steigen, bleibt im Schnitt oft nur wenig mehr im Portemonnaie. Zu spüren bekommen das in erster Linie Besserverdiener. Denn der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt auf 2,8 Prozent für Kinderlose und für alle anderen auf 2,55 Prozent, der jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Negativ aufs Netto wirken sich für Besserverdiener zudem die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen aus. „Aber auch manche Geringverdiener müssen 2017 draufzahlen“, erklärt Reuß. Nach Berechnungen der Steuerberater-Genossenschaft Datev bekommt beispielsweise ein verheirateter Arbeitnehmer in der Steuerklasse III, der weniger als 1.500 Euro verdient, aufgrund gestiegener Sozialabgaben in diesem Jahr 18 Euro weniger als 2016.
Mehr von der Altersvorsorge absetzen
Sparer dürfen 2017 mehr steuer- und sozialversicherungsfrei in ihre Altersvorsorge investieren. Wer im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, eines beruflichen Versorgungswerks oder eines Rürup-Sparvertrags vorsorgt, kann sich über einen höheren abzugsfreien Anteil bei den Sonderausgaben freuen: Damit dürfen Sparer bis zu 23.362 Euro für die Altersvorsorge steuerfrei einzahlen. Für Arbeitnehmer, die sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge absichern, bleiben bis zu 3.048 Euro abzugsfrei.
Neurentner müssen mehr versteuern
Nicht nur der Lohn muss versteuert werden, sondern auch die Rente. Wer dieses Jahr aus dem Berufsleben ausscheidet, sollte darauf achten, dass die Rente bereits zu 74 Prozent versteuert werden muss. „Somit bleiben nur 26 Prozent steuerfrei“, erklärt Reuß.
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