Befristete Teilzeit: Groko will Rückkehr auf Vollzeit ermöglichen

Berlin, 13. März 2018 – Jeder Arbeitnehmer darf grundsätzlich in Teilzeit gehen. Das Problem: Es gibt bislang kein Rückkehrrecht auf Vollzeit – die berühmte Teilzeit-Falle. Die Groko will dieses Manko beheben mit einem Recht auf befristete Teilzeit für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern. Auch will sie Teilzeittätigkeit in Führungspositionen stärker als bisher ermöglichen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer schon bisher haben, die gerne in Teilzeit arbeiten wollen.

Mehr als 8 Millionen Menschen haben nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts 2016 in Deutschland in Teilzeit gearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens: Der Mitarbeiter hat mindestens sechs Monate für das Unternehmen gearbeitet. Und zweitens müssen im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein. Das können Arbeitnehmer, die weniger arbeiten wollen, für sich nutzen: „Wer zum Beispiel keine Teilzeitstelle findet, kann zunächst eine Vollzeitstelle annehmen und später bei seinem Arbeitgeber beantragen, die Arbeitszeit zu verkürzen“, sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Arbeitnehmer haben das Gesetz auf ihrer Seite – und das ist moderner und flexibler, als viele glauben.“

Den Chef schriftlich über gewünschte Arbeitszeit informieren

Wer in Teilzeit gehen möchte, sollte das dem Chef schriftlich mitteilen. „Machen Sie das am besten mit mindestens drei Monaten Vorlauf“, sagt Schön. „Geben Sie an, wie viele Stunden Sie zukünftig arbeiten möchten und wie diese verteilt sein sollen.“ Ein Mus­ter­schrei­ben für den Antrag finden Arbeitnehmer auf der Seite von finanztip.de. Einen Grund muss der Mitarbeiter nicht angeben. „Es schadet aber nichts, den Wunsch mit zwei, drei kurzen Sätzen zu begründen.“ Reagiert der Arbeitgeber bis einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit nicht mit einer schriftlichen Ablehnung, verringert sich die Arbeitszeit zum gewünschten Zeit­punkt.

Den Teilzeitwunsch kann der Chef kaum ablehnen

Betriebliche Gründe sind das einzige, was der Chef für eine Ablehnung heranziehen kann. Dazu zählen beispielsweise Beeinträchtigungen des Arbeitsablaufs, der Sicherheit im Betrieb oder das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten. „Häufig wird Teilzeit abgelehnt, weil Firmenkunden erwarten, dass sie einen festen Ansprechpartner haben, weil sich keine Ersatzkraft finden lässt oder der Arbeitsaufwand zu hoch sei“, erklärt Schön. „Doch dafür muss der Arbeitgeber mit einem Organisationskonzept belegen, dass er seinen Mitarbeiter unbedingt in Vollzeit benötigt. An diesem Konzept scheitern Chefs meist vor Gericht.“

Etwas weniger netto für deutlich mehr Freizeit

Wichtig zu wissen: Wer Teilzeit arbeitet, verdient weniger und zahlt auch weniger in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Wegen der steuerlichen Progression können einige Arbeitnehmer aber mehr Freizeit gewinnen, als sie an Nettolohn verlieren. Einen guten Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Teilzeit können sich Arbeitnehmer mit dem Online-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit verschaffen. Wichtig: „Lassen Sie sich unbedingt von der Ren­ten­ver­si­che­rung beraten, was eine Teilzeitarbeit für Ihre Rente bedeutet.“

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