Berlin, 23. Oktober 2015 – Arbeitnehmer mit erhöhten Werbungskosten sollten noch bis Ende Oktober beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dazu rät das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip. Wer jetzt schnell handelt, hat bereits im November ein höheres Nettoeinkommen. Das lohnt sich besonders für Angestellte, die zum Jahresende Weihnachtsgeld erwarten. In einer Beispielrechnung von Finanztip hat dadurch ein Alleinstehender mit 3.500 Euro Bruttogehalt plus einmaliger Sonderzahlung für November und Dezember 932 Euro mehr in der Tasche.
„Statt dem Finanzamt zinslos einen Kredit zu geben, können Arbeitnehmer das Geld anlegen oder es für Weihnachtsgeschenke nutzen“, empfiehlt Finanztip-Steuerexperte Udo Reuß. Hat ein Arbeitnehmer in diesem Jahr mehr als 1.600 Euro an Werbungskosten ausgegeben, kann er sich beim Finanzamt noch bis zum 30. November einen Freibetrag eintragen lassen. Am besten macht er es bereits im Oktober, dann profitiert er schon früher von einem deutlich höheren Nettogehalt.
In Beispielrechnung hat Arbeitnehmer 932 Euro mehr
Im Musterfall von Finanztip erhält ein Arbeitnehmer einen Jahresfreibetrag von 2.320 Euro, wenn er an 220 Tagen im Jahr 20 Kilometer zur Arbeit fährt und 2.000 Euro für Fortbildungen, Fachliteratur und Arbeitsmittel ausgibt – zum Beispiel für Berufskleidung, Werkzeuge, Handy oder Computer. Der Alleinstehende mit Steuerklasse I verdient 3.500 Euro brutto und erhält zusätzlich im November ein 13. Monatsgehalt. Lässt er sich noch im Oktober einen höheren Freibetrag eintragen, bekommt er für November rund 564 Euro mehr ausbezahlt. Rechnet man den Dezember noch dazu, hat er zum Jahresende insgesamt 932 Euro mehr Nettogehalt – statt es erst nach der Steuererklärung zurückzubekommen. Wenn der Antrag erst im November gestellt wird, dann landen immerhin noch 651 Euro mehr auf dem Konto. Der Arbeitnehmer überlässt auf diese Weise aber zunächst knapp 281 Euro dem Finanzamt.
Freibetrag für 2016 gilt zwei Jahre
„Wer schon im November von dem Freibetrag profitieren möchte, sollte bis Ende Oktober das Papierformular beim Finanzamt abgeben und die erhöhten Ausgaben belegen“, empfiehlt Finanztip-Experte Reuß. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert zusätzlich noch seine Personalabteilung, damit sie ihn sicher bei der nächsten Gehaltsabrechnung berücksichtigen. „Ein eingetragener Freibetrag für 2015 gilt allerdings nur bis Jahresende“, erinnert Reuß. Er rät Arbeitnehmern daher, auch gleich den Freibetrag für 2016 zu beantragen. Erstmals gilt dieser dann sogar für zwei Jahre. Bislang wurde ein Freibetrag nur für ein Jahr gewährt. Allerdings müssen Verbraucher dann nicht nur für 2015 eine Steuererklärung abgeben, sondern auch für 2016 und 2017.
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