Berlin, 28.08.2024 – Die Frist für die Steuererklärung läuft in diesem Jahr einen Monat früher als im Vorjahr ab. Stichtag ist der 2. September 2024. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, für wen die Frist gilt und in welchen Fällen eine spätere Abgabe möglich ist.
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind unter anderem Ehepaare, die 2023 die Steuerklassen 3 und 5 hatten, Singles mit einem zweiten Job auf Steuerklasse 6 und welche, die Elterngeld bezogen oder eine Abfindung erhalten haben. „Was viele nicht wissen, Angestellte müssen oft gar keine Steuererklärung einreichen“, erklärt Jörg Leine, Steuerexperte von Finanztip. Das betrifft etwa ledige Angestellte ohne weitere Einnahmen oder Eheleute, die beide die Steuerklasse 4 haben. In solchen Fällen bleiben vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben.
„Besteht Abgabepflicht, gibt es nur in Ausnahmefällen mehr Zeit“, erklärt Leine. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerverein, verlängert sich die Abgabefrist für 2023 bis zum 2. Juni 2025. In anderen Fällen müsse beim zuständigen Finanzamt rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt werden. Der Antrag sollte begründet und ein neuer Termin vorgeschlagen werden. „Eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt, fehlende Unterlagen wie die Jahressteuerbescheinigung der Bank oder ein Umzug sind Gründe, die Finanzbeamte erfahrungsgemäß akzeptieren“, weiß Leine. Wichtig: Sobald die gesetzliche Frist abgelaufen ist, greifen Sanktionen.
So klappt die Last-minute-Steuererklärung
Wer schon mal eine Steuererklärung gemacht hat, kann die Daten aus dem Vorjahr in Elster, dem Portal der Finanzverwaltung oder in der Steuersoftware übernehmen und die Zahlen aktualisieren. Ohne Registrierung wird es bei Elster zeitlich knapp, denn die erforderlichen Zugangsdaten kommen per Post. Es gibt aber einen Elster-Trick: Wer den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat hat und die AusweisApp2 nutzt, kann sich damit bei Elster registrieren und sofort mit der Steuererklärung loslegen.
„Steuerneulinge nehmen am einfachsten eine Steuersoftware oder -app“, empfiehlt Leine. Anders als das kostenlose Elster kosten diese zwar zwischen 20 und 60 Euro, sind aber deutlich leichter zu bedienen. Finanztip empfiehlt für komplexe Fälle „Wiso Steuer 2024“ und „Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023)“ ohne Photovoltaik. Wer nicht Selbstständiger ist, kann den Preis-Leistungs-Tipp „Tax 2024“ nutzen. Und für einfache Steuerfälle genügen die mobilen Steuer-Apps „Steuerbot“, „Wiso Steuer” und „Taxfix“.
Das droht bei Versäumnis: Verspätungszuschlag und Co.
Wird die Steuererklärung nicht oder zu spät abgegeben, kann eine Geldstrafe des Finanzamts fällig werden: der Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Er ist zusätzlich zur fälligen Steuer zu bezahlen.
Darüber hinaus dürfen Steuerbeamte weitere Sanktionen verhängen: Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen. Dagegen können sich Betroffene innerhalb eines Monats mit einem Einspruch wehren.