Berlin, 17.11.2023 – Verbraucher und Verbraucherinnen sollten in den aktuell versendeten Rechnungen zur Kfz-Versicherungen auf versteckte Beitragserhöhungen achten, rät der Geldratgeber Finanztip. Denn auch wenn der Beitrag für die Fahrzeugversicherung rein zahlenmäßig nicht erhöht wird, kann es sich um eine Preiserhöhung handeln, weil der Versicherer Rabatte nicht weitergegeben hat. Kunden und Kundinnen können solche versteckten Preiserhöhungen erkennen, wenn sie auf den Vergleichsbeitrag achten. Wird der Versicherungsbeitrag im kommenden Jahr teurer, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht und damit die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Erhöhung trotz sinkendem Versicherungsbeitrag
Unfallfreie Autofahrer werden nach jedem Versicherungsjahr, also auch ab Januar 2024, in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft und erhalten damit meist einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. Gibt der Versicherer diesen vorher festliegenden Rabatt nicht komplett weiter, dann handelt es sich um eine Preiserhöhung. „Gerade bei Fahranfängern mit teurer eigener Versicherung können Rabatte für bessere Schadenfreiheitsklassen viel Geld sparen”, sagt Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Sie können besonders profitieren und sollten deswegen genau auf den Vergleichsbeitrag achten, so Tenhagen weiter. Den Vergleichsbeitrag müssen Versicherer seit einigen Jahren nicht mehr angeben.
Mit einer einfachen Formel können Versicherungskunden die Rechnung selbst überprüfen: Alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz
Beispiel für die Haftpflicht: Der alte Beitrag lag bei 500 € und auf der Rechnung für 2024 stehen nur noch 480 €. Die Person ist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49 %) im neuen Jahr in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 %) aufgestiegen. Die Berechnung wäre in dem Fall laut Formel: 500 € x 0,46 : 0,49 = 469,39 €. Der Vergleichsbeitrag ist also kleiner als der neue Rechnungsbeitrag und eine versteckte Beitragserhöhung liegt vor.
Auch versteckte Preiserhöhung ermöglicht Sonderkündigungsrecht
Den Vergleichsbeitrag finden Versicherte in der Rechnung für 2024. Er wird separat für Kasko und Haftpflicht ausgewiesen. Wenn der Rechnungsbeitrag für 2024 der gleiche ist wie der Vergleichsbetrag, hat der Versicherer nicht erhöht. Wenn der Betrag – für Haftplicht oder Kasko – höher ist, handelt es sich um eine versteckte Beitragserhöhung des Versicherers und gibt Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt einen Monat ab Zugang der Rechnung.
Laut GDV erwarten Kfz-Versicherer rund 2,5 Milliarden Euro Verluste in diesem Jahr. Millionen von Kunden müssen mit Preiserhöhungen rechnen. „Die Versicherer sehen sich wirtschaftlich schwierigen Zeiten gegenüber”, erklärt Tenhagen. Deswegen würden sie in der aktuellen Wechselsaison häufig die Beiträge erhöhen. „Mal ist das offensichtlich, mal nicht so sehr. Jede Erhöhung, die jetzt erst eintrudelt, gibt Kunden aber das Recht auf eine Sonderkündigung auch noch nach dem 30. November. Sie ist immer ein guter Anlass zu prüfen, ob andere Versicherer preiswerter sind und gegebenenfalls zu wechseln”, so Tenhagen weiter.