Steueridentifikationsnummer
Eine Zahl fürs ganze Leben für Steuer, Kindergeld und mehr

Finanztip-Experte für Steuern
Sie besteht aus elf Ziffern, ist einmalig, gilt ein Leben lang und sogar bis zu 20 Jahre nach dem Tod: Wer in Deutschland gemeldet ist, bekommt automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugewiesen. Oft wird diese Zahl auch kürzer Steuer-ID genannt, im Steuerbescheid nur IdNr.
Darunter gespeichert sind alle wichtigen Daten einer Person: Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Familienname, Vornamen, frühere Namen, Doktorgrad, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden und sogar der Sterbetag.
Die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer. Diese wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und kann sich zum Beispiel bei einem Umzug auch ändern.
Seit 2008 schickt das Bundeszentralamt für Steuern an jede in Deutschland gemeldete Person per Post eine individuelle Identifikationsnummer. Babys erhalten seitdem ihre Nummer in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Geburt.
Bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an das Finanzamt gibst Du Deine Identifikationsnummer am besten gleich im Betreff an. Auch in Deiner Steuererklärung trägst Du die elf Ziffern ein. Möglicherweise fragen Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger wie Krankenkassen und Arbeitsämter nach Deiner Steueridentifikationsnummer. Sie alle nutzen die Nummer, um den Finanzbehörden steuerlich wichtige Daten zu übermitteln. Ab 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-ID ihrer Minijobber der Minijob-Zentrale mitteilen.
Die Steueridentifikationsnummer findest Du unter anderem auf Deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder dem letzten Steuerbescheid. Beim Bundeszentralamt für Steuern kannst Du die Nummer mithilfe dieses Formulars erfragen. Auch die Meldebehörde kennt Deine Steueridentifikationsnummer. Aus Gründen des Datenschutzes bekommst Du die Nummer ausschließlich per Post.
Kindergeld - Seit Januar 2016 müssen Bezieher von Kindergeld bei den Familienkassen grundsätzlich auch ihre Steueridentifikationsnummer und die ihrer Kinder angeben. Allerdings haben die Familienkassen durch einen automatischen Meldeabgleich bereits die meisten Daten. Mehr dazu im Ratgeber Kindergeld.
Unterhaltszahlungen - Wenn Du Unterhalt – etwa an Deinen geschiedenen Ehegatten – zahlst und den Betrag steuerlich als Sonderausgabe absetzen möchtest, dann benötigst Du seit 2016 zwingend die Steuer-ID des Empfängers. Dieser muss Dir seine Steueridentifikationsnummer mitteilen.
Schneller Datenabgleich - Die Steueridentifikationsnummer hilft den Finanzbehörden schnell und einfach an wichtige Personendaten gelangen. Ziehst Du beispielsweise in eine andere Stadt um, tauschen Melde- und Finanzamt die Daten untereinander aus. Auch über Landesgrenzen hinweg können Deine steuerlich relevanten Daten mithilfe der Steuer-ID korrekt zugeordnet und weitergegeben werden.
Elektronische Lohnsteuerkarte - Die Steueridentifikationsnummer macht es möglich, dass es in Deutschland seit 2013 die elektronische Lohnsteuerkarte gibt. Arbeitgeber können dadurch alle steuerlich relevanten Daten (sogenannte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, sogenannte Elstam) direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Das heißt, Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr darum kümmern, dass ihre Daten gespeichert werden oder ihre Lohnsteuerbescheinigung bei der Personalabteilung des Arbeitgebers ankommt. Auch die Zeiten der farblich unterschiedlichen Steuerkarten sind die damit vorbei.
Elektronische Steuererklärung - Auch die elektronische Steuererklärung (Elster) ist dank Steueridentifikationsnummer möglich. Daten werden bereits bei der Eingabe auf ihre formale Richtigkeit geprüft. Dadurch müssen Finanzämter weniger häufig Informationen nachfragen und können die Steuererklärung schneller bearbeiten.
Vorausgefüllte Steuererklärung - Seit Anfang 2014 bietet die Finanzverwaltung die „vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) an. Dieser Service ist auch bekannt als Belegabruf oder „Abruf von Bescheinigungen“. Er vereinfacht für Steuerpflichtige das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung auf einem Computer. Denn es können Stammdaten wie Name, Adresse, Alter, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung, Rentenleistungsbezüge, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und andere Vorsorgeaufwendungen digital übermittelt und somit automatisch in der Steuererklärung übernommen werden.
Dafür musst Du ein Elster-Konto anlegen. Mit der Steuer-ID registrierst Du Dich auf dem Elster-Portal. Um diese Daten abrufen zu können, brauchst Du entweder ein kostenloses Programm wie das von den Finanzämtern zur Verfügung gestellte Elster-Formular oder ein kostenpflichtiges Steuerprogramm.
Für Deine Bankverbindungen brauchst Du seit 2011 zum Beispiel für einen Freistellungsauftrag die Steueridentifikationsnummer. Kapitalerträge lassen sich so einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Freibetrag von 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro), der sogenannte Sparerpauschbetrag, überschritten ist.
Fehlt die Steuer-ID im Freistellungsauftrag, müssen Kreditinstitute bei Zinszahlungen und anderen Kapitalausschüttungen automatisch Abgeltungssteuer einbehalten. Das sind 25 Prozent der Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell auch Kirchensteuer. Betroffen sind alle Bank- und Versicherungskunden, die ihrer Bank bislang noch nicht ihre Steueridentifikationsnummer mitgeteilt haben. In der Regel gilt das für vor 2011 gestellte Freistellungsaufträge.
Künftig soll die Steuer-ID Grundlage für eine Bürgeridentifikationsnummer werden. Auf diese sollen dann verschiedene Ämter für elektronische Verwaltungsprozesse zugreifen können. So sollen digitale Prozesse in der öffentlichen Verwaltung ämterübergreifend vorangetrieben werden.
Die Bundesregierung plant, die Steuer-ID mit einer Kontoverbindung zu verknüpfen, um staatliche Leistungen einfacher auszahlen zu können. Im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 wird die „Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer“ angekündigt. Ursprünglich geschah das, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld sicher und unbürokratisch auszahlen zu können. Doch die umständliche Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe zeigen, dass die Verknüpfung von Steuer-ID mit Bankverbindung hilfreich sein kann.
Allerdings wird die praktische Umsetzung wohl noch auf sich warten lassen. Erst nach Setzung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 wird es an die konkreten Schritte zur Umsetzung der Idee gehen. In die sogenannte IdNr-Datenbank (besteht aus allen Steueridentifikationsnummern) müssen dann mehr als 80 Millionen Bankverbindungen (IBAN und gegebenenfalls BIC) „zugespeichert“ werden. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu auf Nachfrage von Finanztip im September 2022: „Eine konkrete Aussage dazu, wann eine Direktüberweisung unter Nutzung der IdNr-Datenbank zur Verfügung stehen wird, ist daher zur Zeit noch nicht möglich.“
eTIN steht für elektronische Transfer-Identifikations-Nummer. Sie kommt heutzutage allerdings nur noch in ganz seltenen Fällen zum Einsatz.
Eingeführt wurde die eTIN für die elektronische Steuererklärung Elster. Arbeitgeber brauchten diesen 14-stelligen Code für die Datenübermittlung der Lohnsteuerdaten ans Finanzamt. Dieser Code wird nach festen Regeln aus Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers erstellt. Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer schwand die Bedeutung der eTIN. Arbeitgeber konnten und mussten stattdessen diese Steuer-ID für die Datenübertragung verwenden.
Das Einkommensteuergesetz regelt in Paragraf 41b, dass die eTIN nur noch verwendet werden darf, wenn dem Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer nicht bekannt ist. Und das ist sehr selten. Etwa, wenn es sich um nicht in Deutschland gemeldete Personen handelt und diese noch keine Steuer-ID haben.
Die beiden Begriffe beschreiben tatsächlich zwei unterschiedliche Dinge. Die klassische Steuernummer erhältst Du vom Finanzamt, etwa wenn Du dort zum ersten Mal eine Steuererklärung abgibst oder Du die Steuernummer für bestimmte steuerliche Zwecke beantragen musst. Die Steuernummer gibt immer auch an, welches Finanzamt für Dich zuständig ist und ist für die Abläufe im Finanzamt wichtig. Das bedeutet auch, dass Du eine neue Steuernummer erhältst, wenn Du umziehst und dabei den Zuständigkeitsbereich Deines bisherigen Finanzamts verlässt.
Die Steueridentifikationsnummer hingegen gilt, wie oben beschrieben, ein Leben lang. Das Nebeneinander dieser beiden genannten Nummern wird auf absehbare Zeit weiter bestehen. Zudem gibt es tatsächlich noch andere Steuernummern für andere Steuerarten wie die Umsatzsteuer und in einigen Bundesländern für die Grundsteuer. Und auch noch eine Wirtschafts- und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Bürgerrechtliche Einwände: Bürgerrechtler befürchten, dass die Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern auch für andere als steuerliche Zwecke genutzt werden kann. Nach derzeitiger Gesetzeslage darf jedoch nur das Finanzamt Daten beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen.
Steuernummer als Personenkennzeichen: Da die Steueridentifikationsnummer eindeutig einem Menschen zugeordnet werden kann, ist es theoretisch möglich, alle Datenbanken, in denen sie gespeichert ist, miteinander abzugleichen. So wären mit einem Schlag sämtliche Informationen zum Leben eines Bürgers zugänglich. Dennoch ist das Speichern von Personendaten rechtens, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az. II R 49/10).
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