Steueridentifikationsnummer Steuer-ID oder Steuernummer: Was sind die Unterschiede?
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Die Steueridentifikationsnummer ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer. Diese wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und kann sich zum Beispiel bei einem Umzug auch ändern.
Sie besteht aus elf Ziffern, ist einmalig, gilt ein Leben lang und sogar bis zu 20 Jahre nach dem Tod: Wer in Deutschland gemeldet ist, bekommt automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugewiesen. Oft wird diese Zahl auch kürzer Steuer-ID genannt, im Steuerbescheid als IdNr. sogar noch kürzer.
Darunter gespeichert sind alle wichtigen Daten einer Person: Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Familienname, Vornamen, frühere Namen, Doktorgrad, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden und sogar der Sterbetag.
Seit 2008 schickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an jede in Deutschland gemeldete Person per Post: die persönliche Steueridentifikationsnummer. Babys erhalten seitdem ihre Nummer in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Oft ist also der erste offizielle Brief vom Staat der mit der Steuer-ID.
Die Steuer-ID wird an immer mehr Stellen gebraucht, doch oft hast Du sie nicht gleich zur Hand. So kannst Du sie schnell finden:
Bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an das Finanzamt gibst Du Deine Identifikationsnummer am besten gleich im Betreff an. Auch in Deiner Steuererklärung trägst Du die elf Ziffern ein. Möglicherweise fragen Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger wie Krankenkassen und Arbeitsämter nach Deiner Steueridentifikationsnummer - und nicht nach Deiner Steuernummer. Wir haben Dir hier eine Auswahl für den Einsatz der Steuer-ID zusammengestellt.
Seit Januar 2016 müssen Bezieher von Kindergeld bei den Familienkassen grundsätzlich auch ihre Steuer-ID und die ihrer Kinder angeben. Allerdings haben die Familienkassen durch einen automatischen Meldeabgleich bereits die meisten Daten. Mehr dazu im Ratgeber Kindergeld.
Wenn Du Unterhalt – etwa an Deinen geschiedenen Ehegatten – zahlst und den Betrag steuerlich als Sonderausgabe absetzen möchtest, dann benötigst Du seit 2016 zwingend die Steuer-ID des Empfängers. Dieser muss Dir seine Steueridentifikationsnummer mitteilen.
Etwas länger hat es bei den Minjobs gedauert, aber seit 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-ID ihrer Minijobber der Minijob-Zentrale mitteilen. Das heißt, Du musst Deinem Chef oder Deiner Chefin Deine Steueridentifikationsnummer vor Arbeitsbeginn mitteilen.
Für Deine Bankverbindungen brauchst Du sogar seit 2011 zum Beispiel für einen Freistellungsauftrag die Steueridentifikationsnummer. Kapitalerträge lassen sich so einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Freibetrag von 1.000 Euro, der sogenannte Sparerpauschbetrag, überschritten ist.
Fehlt die Steuer-ID im Freistellungsauftrag, müssen Kreditinstitute bei Zinszahlungen und anderen Kapitalausschüttungen automatisch Abgeltungssteuer einbehalten. Das sind 25 Prozent der Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell auch Kirchensteuer. Betroffen sind alle Bank- und Versicherungskunden, die ihrer Bank bislang noch nicht ihre Steueridentifikationsnummer mitgeteilt haben. In der Regel gilt das für vor 2011 gestellte Freistellungsaufträge.
Die Steueridentifikationsnummer hilft den Finanzbehörden schnell und einfach an wichtige Personendaten gelangen. Ziehst Du beispielsweise in eine andere Stadt um, tauschen Melde- und Finanzamt die Daten untereinander aus. Auch über Landesgrenzen hinweg können Deine steuerlich relevanten Daten mithilfe der Steuer-ID korrekt zugeordnet und weitergegeben werden.
Die Steueridentifikationsnummer macht es möglich, dass es in Deutschland seit 2013 die elektronische Lohnsteuerkarte gibt. Arbeitgeber können dadurch direkt beim BZSt alle steuerlich relevanten Daten abrufen, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam). Das heißt, Du musst Dich nicht mehr darum kümmern, dass Deine Daten gespeichert werden oder Deine Lohnsteuerbescheinigung bei der Personalabteilung des Arbeitgebers ankommt. Auch die Zeiten der farblich unterschiedlichen Steuerkarten aus Pappe sind die damit vorbei.
Auch die elektronische Steuererklärung (Elster) ist dank Steueridentifikationsnummer möglich. Daten werden bereits bei der Eingabe auf ihre formale Richtigkeit geprüft. Dadurch müssen Finanzämter weniger häufig Informationen nachfragen und können die Steuererklärung schneller bearbeiten.
Seit Anfang 2014 bietet die Finanzverwaltung die „vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) an. Dieser Service ist auch bekannt als Belegabruf oder „Abruf von Bescheinigungen“. Er vereinfacht für Steuerpflichtige das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung auf einem Computer oder Smartphone. Denn es können Stammdaten wie Name, Adresse, Alter, Religionszugehörigkeit und Bankverbindung, aber auch Rentenleistungsbezüge, Lohnzahlungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und andere Vorsorgeaufwendungen digital übermittelt und somit automatisch in der Steuererklärung übernommen werden.
Dafür musst Du ein Elster-Konto anlegen. Mit der Steuer-ID registrierst Du Dich auf dem Elster-Portal. Um diese Daten abrufen zu können, nutzt Du entweder das kostenlose Elster oder ein kostenpflichtiges Steuerprogramm oder eine Steuer-App.
Künftig soll die Steuer-ID Grundlage für eine Bürgeridentifikationsnummer werden. Auf diese sollen dann verschiedene Ämter für elektronische Verwaltungsprozesse zugreifen können. So sollen digitale Prozesse in der öffentlichen Verwaltung ämterübergreifend vorangetrieben werden.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Steueridentifikationsnummer ihren Namen zu Recht trägt. Denn mit dieser lässt sich jede Person eindeutig identifizieren. Und trotzdem gibt es auch die Steuernummer, also die ohne Identifikation in der Mitte immer noch. Und dazu kommen wir jetzt.
Wir wissen jetzt schon, dass die Steueridentifikationsnummer ein Leben lang gilt und eindeutig sagt, wer sich dahinter verbirgt. Da stellt sich die berechtigte Frage, warum es dann immer noch die Steuernummer gibt.
Du findest Deine Steuernummer immer auf den Steuerbescheiden, die Du erhalten hast. Beim Bescheid zur Einkommensteuer stehen die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer direkt untereinander. Gibst Du erstmals eine Einkommensteuererklärung ab, erhältst Du mit dem Steuerbescheid automatisch eine Steuernummer. Bei einigen anderen Steuerarten musst Du hingegen die Steuernummer beantragen. Das betrifft zum Beispiel die Umsatzsteuer.
Vor 2008 war alles klar. Du hast vom Finanzamt eine Steuernummer erhalten, etwa wenn Du dort zum ersten Mal eine Steuererklärung abgegeben hast oder Du die Steuernummer für bestimmte steuerliche Zwecke beantragen musstest. Damit wusste der Fiskus, mit wem er es zu tun hat. Die ersten Ziffern der Steuernummer gaben zudem an, welches Finanzamt für Dich zuständig ist. Die hinteren Ziffern der Steuernummer waren dann Deine persönlichen.
Das bedeutete auch, dass Du eine neue Steuernummer erhalten hast, wenn Du umgezogen bist und dabei den Zuständigkeitsbereich Deines bisherigen Finanzamts verlassen hast. Auch wenn Du bisher angestellt warst und in die Selbstständigkeit gewechselt bist, bekamst Du auch eine Steuernummer für die Umsatzsteuer. In einigen Bundesländern gab und gibt es zudem eine separate Steuernummer für die Grundsteuer.
Es war also ein System, in dem Du, immer abhängig vom jeweiligen Finanzamt, durch Deine jeweilige Steuernummer identifizierbar warst. Ganz klar, das geht mit der Steueridentifikationsummer besser, vor allem weil diese unabhängig vom jeweiligen Finanzamt ist.
Um es gleich vorweg zu sagen: Was wir gerade eben in der Vergangenheitsform über die Steuernummer geschrieben haben, gilt auch heute noch. Häufig ist als Begründung zu lesen, dass die klassische Steuernummer immer noch eine wichtige Rolle für die Abläufe im Finanzamt spielt. Zudem gibt es verschiedene Steuernummern für verschiedene Steuerarten. Trotzdem ist es wenig plausibel, warum Steueridentifikationsnummer und Steuernummer parallel exisitieren. Doch so wie es aktuell aussieht, wird es dieses Nebeneinander auf absehbare Zeit weiter geben.
Und um das leichte Chaos komplett zu machen, ja, es gibt auch noch weitere Identifikationsnummern, die aber nur für Selbstständige und Unternehmen wichtig sind.
Das ist einerseits die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die mittlerweile fast überall zum Einsatz kommt und zwingend ist, sobald ein Unternehmen auch außerhalb Deutschlands Geschäfte betreibt. Sie beginnt mit DE gefolgt von neun Ziffern.
Auf der anderen Seite steht die Wirschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), die genauso aufgebaut ist wie die USt-IdNr., also DE gefolgt von neun Ziffern. Die soll ab November 2024 schrittweise bis 2026 eingeführt werden. In Paragraf 139c Abgabenordnung (AO) ist schon exakt geregelt, was das Bundeszentralamt für Steuern an Daten in dieser Nummer speichern wird. Laut BZSt sollen Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer IdNr. zusätzlich eine W-IdNr. erhalten, so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird. Ausführliche Informationen zur W-IdNr. findest Du auf dieser Seite des BMF.
eTIN steht für elektronische Transfer-Identifikations-Nummer. Sie kommt heutzutage allerdings nur noch in ganz seltenen Fällen zum Einsatz.
Eingeführt wurde die eTIN für die elektronische Steuererklärung Elster. Arbeitgeber brauchten diesen 14-stelligen Code für die Datenübermittlung der Lohnsteuerdaten ans Finanzamt. Dieser Code wird nach festen Regeln aus Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers erstellt. Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer schwand die Bedeutung der eTIN. Arbeitgeber konnten und mussten stattdessen diese Steuer-ID für die Datenübertragung verwenden.
Das Einkommensteuergesetz regelt in Paragraf 41b, dass die eTIN nur noch verwendet werden darf, wenn dem Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer nicht bekannt ist. Und das ist sehr selten. Etwa, wenn es sich um nicht in Deutschland gemeldete Personen handelt und diese noch keine Steuer-ID haben.
Die Bundesregierung plant schon länger, die Steuer-ID mit einer Kontoverbindung zu verknüpfen, um staatliche Leistungen einfacher auszahlen zu können.
Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 wurde die „Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer“ angekündigt. Ursprünglich geschah das, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld sicher und unbürokratisch auszahlen zu können. Doch die umständliche Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) zeigte, dass die Verknüpfung von Steuer-ID mit einer Bankverbindung hilfreich sein kann.
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurde das auch in Paragraf 139b AO verankert. Dort heißt es seit Ende 2022: „Außerdem speichert das Bundeszentralamt für Steuern zu natürlichen Personen die für sie nach Absatz 10 zuletzt übermittelte internationale Kontonummer (IBAN), bei ausländischen Kreditinstituten auch den internationalen Banken-Identifizierungsschlüssel (BIC).“ Das bedeutet wiederum, dass in der IdNr-Datenbank zu den bereits erfassten Steueridentifikationsnummern mehr als 80 Millionen Bankverbindungen „zugespeichert“ werden müssen.
Knappe zwei Jahre später wird das konkreter. Das im November 2024 vom Bundesrat verabschiedete Jahressteuergesetz 2024 nennt schon einen Direktauszahlungsmechanismus (DAM). Der wird näher im geplanten neuen Paragraf 139e AO erläutert. Wie der Name schon sagt, soll es dann möglich sein, dass der Staat öffentliche Mittel an Personen zahlen kann - einfach per Überweisung. Das wäre dann schon eine kleine Revolution. Denn wenn es das schon 2022 gegeben hätte, wäre die Zahlung der Energiepreispauschale an die Bürger einfach gewesen. Einfach per Überweisung auf das gespeicherte Bankkonto.
Bürgerrechtliche Einwände: Bürgerrechtler befürchten, dass die Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern auch für andere als steuerliche Zwecke genutzt werden kann. Nach derzeitiger Gesetzeslage darf jedoch nur das Finanzamt Daten beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen.
Steuer-ID als Personenkennzeichen: Da die Steueridentifikationsnummer eindeutig einem Menschen zugeordnet werden kann, ist es theoretisch möglich, alle Datenbanken, in denen sie gespeichert ist, miteinander abzugleichen. So wären mit einem Schlag sämtliche Informationen zum Leben eines Bürgers zugänglich. Dennoch ist das Speichern von Personendaten rechtens, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az. II R 49/10).
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