Strom kündigen beim Umzug Strom anmelden für die neue Wohnung: Kümmere Dich frühzeitig

Experte Energie
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Rund acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland in eine neue Wohnung. Das ergab eine Studie des Unternehmens Deutsche Post Adress. Wenn Du dazu gehörst, dann kümmere Dich jetzt um Deinen Stromvertrag. Wenn Du nicht vor dem Umzug kündigst, bezahlst weiter für den Strom in Deiner alten Wohnung. Und wenn Du in der neuen Wohnung den Strom nicht anmeldest, zahlst Du mehr, als Du müsstest.
Kläre vor dem Umzug, welcher Stromanbieter Dich künftig beliefern soll. Läuft auf Dich bereits ein Stromvertrag, dann prüfe zuerst, ob Du ihn auf die neue Wohnung ummelden kannst oder lieber kündigst. Du hast drei Optionen.
Wenn die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit Deines aktuellen Stromvertrags bereits abgelaufen ist, bist Du nicht mehr an den Vertrag gebunden. Du kannst den Vertrag dann zum Auszugsdatum ordentlich kündigen. Im Gegensatz zu einem regulären Stromanbieterwechsel solltest Du bei einem Umzug die Kündigung selbst schreiben und nicht dem neuen Anbieter überlassen, denn Dein Stromzähler und Deine Adresse werden sich ändern.
Beachte die Kündigungsfrist: Bei Verträgen, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit höchstens einen Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate betragen. Prüfe die Fristen in Deinen Vertragsunterlagen.
Nutze als Vorlage gerne unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung des Stromvertrags:
Wenn Dein Stromvertrag eigentlich noch länger läuft, ist keine ordentliche Kündigung möglich. Aber bei Umzug steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 41b Abs. 5 EnWG). Folgendes musst Du bei dieser außerordentlichen Kündigung beachten:
Nutze dafür gerne unsere Vorlage Musterbrief zur Sonderkündigung des Stromvertrags wegen Umzugs:
Will Dich Dein bisheriger Stromanbieter an der neuen Anschrift weiterhin beliefern, darf er Dir das innerhalb von zwei Wochen nach Deiner Kündigung mitteilen. Dann läuft Dein alter Vertrag einfach weiter. Das geht aber nur zu den gleichen Preisen wie bisher. Klappt diese Ummeldung auf die neue Wohnung nicht, muss der Lieferant Deine Kündigung bestätigen. Kümmere Dich dann sofort um einen neuen Stromvertrag für die neue Wohnung.
Kann Dich Dein bisheriger Stromanbieter an der neuen Anschrift zu denselben Preisen beliefern, kommst Du auch mit einer Sonderkündigung nicht aus dem Vertrag raus. Das ist wahrscheinlich, wenn Du innerhalb derselben Stadt umziehst und im selben Netzgebiet bleibst.
Willst Du Deinen alten Stromvertrag unbedingt loswerden, gibt es aber einen Spezialtipp: An der neuen Anschrift kann Dich der Stromanbieter nur versorgen, wenn für die neue Wohnung noch kein Stromvertrag besteht. Ziehst Du mit einer anderen Person zusammen in die neue Wohnung, kannst Du das nutzen. Entweder läuft dort bereits ein Liefervertrag auf die andere Person. Oder sie schließt einen neuen Stromvertrag für die Wohnung ab, noch bevor Du Deinen alten Stromvertrag per Sonderkündigung kündigst. Schreib Deinem bisherigen Anbieter dann in der Kündigung, dass es in der neuen Wohnung bereits einen Anschlussnutzer gibt. Er wird Dir dann bestätigen, dass er den Vertrag dort nicht fortführen kann.
Möchtest Du Deinen Strom nur ummelden, also Deinen bisherigen Stromvertrag in die neue Wohnung mitnehmen, dann informiere Deinen Stromanbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug. Teile ihm die neue Anschrift und die neue Zählernummer mit. Dafür kannst Du den Musterbrief für die Sonderkündigung von oben nutzen. Denn falls die Ummeldung nicht möglich ist, was häufig vorkommt, solltest Du die Kündigung gleich eingetütet haben.
Kann Dich der Stromanbieter an der neuen Adresse beliefern, bestätigt er Dir die Ummeldung. Dann musst Du beim Auszug nur noch den bisherigen Stromzähler ablesen und dem Anbieter den Zählerstand melden. Kann Dich der Stromanbieter nicht ummelden, wird er den Liefervertrag beenden. Bei einigen Stromlieferanten ist die Kündigung des Vertrags bei einem Umzug in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesehen.
Mindestens eine Woche vor Deinem Umzug solltest Du für die neue Wohnung einen Stromvertrag anmelden, damit Du günstig beliefert wirst. Mit dem Finanztip-Stromrechner findest Du günstige Angebote mit verbraucherfreundlichen Vertragskriterien. Den neuen Anbieter zu beauftragen, dauert kaum zehn Minuten.
Die Ergebnisliste des Finanztip-Stromvergleichs enthält Werbelinks Mehr dazu
Wenn Du Deinen neuen Stromtarif über die Links zu den Vergleichsportalen Verivox oder Check24 abschließt, unterstützt Du die Arbeit von Finanztip. Denn wir erhalten eine Provision vom Portal, über das der Vertragswechsel eingeleitet wird. Alternativ kannst Du den Vertrag direkt beim Anbieter abschließen, ohne dass eine Provision fließt. Allerdings können die Vertragskonditionen dann andere sein. Wir zeigen Dir in der Ergebnisliste auch Tarife, die nur direkt beim Anbieter abschließbar sind.
Du brauchst folgende Daten, um Dich beim neuen Stromanbieter anzumelden:
Gib als Vertragsbeginn das Datum an, an dem Dein Mietvertrag beginnt beziehungsweise an dem Du die Wohnung übernimmst. Falls die neue Wohnung ohne vorübergehenden Leerstand direkt an Dich übergeht, läuft der Stromvertrag des Vorbesitzers im Optimalfall bis zum Tag vor Deiner Übernahme. Falls es einen Übergangszeitraum gibt oder sich etwas um einige Tage verschiebt, stehst Du nie ohne Strom da – dann springt die Grund- oder Ersatzversorgung ein. Die ist aber oft teuer und sollte keine Dauerlösung sein.
Lies beim Einzug den Stromzähler ab und teile dem neuen Stromanbieter den Zählerstand mit. Oft geht das online. Auch viele örtliche Stromnetzbetreiber bieten auf ihrer Internetseite ein Formular für die Zählerstandsmeldung an, das Du nutzen kannst. Wenn Du noch mehr Infos zum Anbieterwechsel brauchst, schau in unserem Ratgeber zum Stromanbieterwechsel nach.
Ab 6. Juni 2025 müssen Stromanbieter den technischen Wechselvorgang innerhalb von 24 Stunden über die Bühne bringen. Willst Du sicher gehen, dass Du ab dem Einzug vom neuen Stromversorger beliefert wirst, solltest Du aber mindestens eine Woche vorher den Strom anmelden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wenn Du ohne abgeschlossenen Stromvertrag in die neue Wohnung einziehst, landest Du in der oft teuren Grundversorgung mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Im Gegensatz zu früher ist laut der Bundesnetzagentur ein rückwirkender Anbieterwechsel künftig ausgeschlossen.
Ziehst Du gemeinsam mit jemand anderem in eine Wohnung, solltest Du vor Vertragsabschluss klären, auf wen der Strom angemeldet werden soll. Wenn mehrere Bewohner für denselben Netzanschluss einen neuen Stromanbieter beauftragen, kann es zu Komplikationen kommen. Ist bereits ein Anbieter für die Belieferung eines bestimmten Stromanschlusses vorgesehen, kann sich für diesen Stromzähler kein weiterer Versorger beim Netzbetreiber registrieren. Wenn alles glatt geht, teilt Dir der Anbieter dann mit, dass er Dich dort nicht beliefern kann und ein zweiter Stromvertrag kommt gar nicht erst zustande.
Lies beim Auszug den Stromzähler ab und mach am besten ein Foto davon. Den Zählerstand meldest Du dem alten Stromanbieter, damit er korrekt abrechnen kann. Innerhalb von sechs Wochen solltest Du die Schlussrechnung bekommen (§ 40c Abs. 2 EnWG). Unabhängig davon fordert Dich vielleicht auch der Netzbetreiber auf, ihm den Zählerstand bei Auszug mitzuteilen.
Schon zuvor musst Du den Umzug Deinem Stromanbieter gemeldet haben, sonst zahlst Du in der alten Wohnung weiterhin die Stromrechnung. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du Dich mindestens sechs Wochen vor Umzug an Deinen Versorger wendest, den Strom auf die neue Wohnung ummeldest oder den Vertrag kündigst. Dein Stromanbieter meldet dem Netzbetreiber dann das Ende der Stromlieferung. Für Kosten am alten Stromanschluss bist Du nach Deinem Auszug damit nicht mehr verantwortlich.
Vor dem Auszug musst Du Dein Stromvertrag rechtzeitig kündigen oder ummelden. Wenn Du das verpasst hast und direkt nach Dir ein neuer Bewohner einzieht, der selbst auch keinen Stromvertrag abgeschlossen hat, zahlst Du für seinen Strom. Für den Netzbetreiber und den Stromversorger bist Du weiterhin der Nutzer des Stromanschlusses.
Sprich dann mit dem Nachmieter oder Neueigentümer. Einigt Euch darüber, wer den Strom bezahlt. Vermeide solch eine ungünstige Situation, indem Du Dich am bestens mindestens sechs Wochen vor dem Auszug um Deinen Stromvertrag kümmerst, so wie oben beschrieben.
Ziehst Du in neue eine Wohnung, kannst Du sofort Strom nutzen. Wenn Du vor dem Einzug keinen Stromvertrag abgeschlossen hast, landest Du automatisch in der Grundversorgung. Allerdings ist diese Grundversorgung nach unseren Auswertungen in den meisten Regionen deutlich teurer, als die günstigsten von Finanztip empfohlenen Stromtarife. Je nach Stromverbrauch ist die Grundversorgung oft rund 400 Euro im Jahr teurer.
Dein Vertragspartner ist der örtliche Grundversorger (§ 36 EnWG), das Unternehmen mit den meisten Kundinnen und Kunden in der Region. Oft sind das die Stadtwerke oder ein großer Energieversorger. Der Grundversorger wird Dir nach Deinem Einzug einen Brief schreiben und Dich in der Grundversorgung begrüßen. Der Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung gilt als Nutzer des Stromanschlusses und damit als Vertragsnehmer.
Früher konnte der Netzbetreiber nach einem Umzug rückwirkend für bis zu sechs Wochen eine Änderung des Stromvertrags festzurren. So konntest Du auch Wochen nach dem Einzug noch die Grundversorgung verlassen, rückwirkend zum Einzugsdatum. Künftig ist bei Stromlieferverträgen aber keine rückwirkende Änderung mehr möglich. Du kannst den Stromanbieter nur noch zu einem Datum in der Zukunft wechseln. Diese Vorgabe der Bundesnetzagentur gilt ab dem 6. Juni 2025.
Wir raten Dir wegen der oft hohen Preise in der Grundversorgung, Deinen Stromanbieter lieber selbst zu wählen und einen günstigen Vertrag abzuschließen. Nutze dafür den Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks). Dort empfehlen wir Dir ausschließlich Stromtarife mit verbraucherfreundlichen Vertragskonditionen. Außerdem schließen wir Stromanbieter aus, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Stromvergleich.
Bist Du nach Deinem Umzug bereits in der Grundversorgung gelandet und schließt dann einen neuen Stromvertrag ab, kann Dein künftiger Anbieter die Kündigung der Grundversorgung für Dich übernehmen. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt nur zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV), Dein neuer Stromvertrag kann also zeitnah beginnen.
Es gibt nur eine Möglichkeit, in einer neuen Wohnung ohne Strom dazustehen: Wenn der Netzanschluss gesperrt ist. Das kann passieren, wenn der vorherige Bewohner dem Grundversorger mehr als 100 Euro schuldet und trotz Mahnung nicht zahlt (§ 19 Abs. 2 StromGVV). Wenn Du in eine Wohnung mit gesperrtem Stromanschluss ziehst, ohne dass Energieversorger und Netzbetreiber von diesem Mieterwechsel erfahren haben, bleibt der Anschluss gesperrt. Schließt Du dagegen vor Einzug einen Stromvertrag ab, schaltet der Netzbetreiber den Anschluss frei.
Bei einem Umzug kannst Du Deinen Stromvertrag auf zwei Arten kündigen:
Besonders einfach funktioniert die Kündigung, wenn Du unsere Musterbriefe als Vorlage nutzt.
Bei neuen Stromverträgen, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit maximal einen Monat. In älteren Stromverträgen kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate betragen. Bei einem Umzug hast Du aber auch ein Sonderkündigungsrecht. Diese außerordentliche Kündigung musst Du mindestens sechs Wochen vor Deinem Auszug verschicken. Nutze dafür gerne unsere Musterbriefe als Vorlage.
Im schlimmsten Fall bekommen der Netzbetreiber und Dein Stromanbieter nichts von Deinem Umzug mit. Dann kann es sein, dass Dein Nachmieter oder der neue Eigentümer der Wohnung Strom verbraucht und Du die Kosten dafür tragen musst. Deshalb solltest Du Dich vor dem Umzug immer um eine Kündigung des Stromvertrags und einen neuen Vertrag für die künftige Wohnung kümmern. Manchmal kannst Du Deinen Stromvertrag auch in die neue Wohnung mitnehmen.
Mindestens eine Woche vor dem Umzug solltest Du einen Stromvertrag für die neue Wohnung anmelden, damit Du günstig beliefert wirst. Wir empfehlen dazu einen Stromvergleich mit unserem Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks). Er basiert auf den Datenbanken von Check24 und Verivox und zeigt nur Tarife an, die unseren verbraucherfreundlichen Kriterien entsprechen.
Wenn Du umziehst, hast Du ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Deinem Stromanbieter. Diese außerordentliche Kündigung musst Du mindestens sechs Wochen vor Deinem Umzug verschicken. Der Stromanbieter gibt Dir dann Bescheid, ob er Dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Preisen beliefern kann. Wenn das nicht geht oder er das nicht möchte, ist die Sonderkündigung wirksam.
Hier findest Du ein Musterschreiben für die Sonderkündigung »
Weitere Themen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.