Du setzt bei der Geldanlage neben dem langfristigen Investieren per ETF-Sparplan zu großen Teilen auch auf Tages- und Festgeld? Dann dürftest Du Dich nach vielen Jahren mit Minizinsen 2023 so richtig gefreut haben: Denn da gab’s 3, manchmal sogar 4% Zinsen.
Damit konnte es schnell passieren, dass Deine Zinsen, vielleicht auch zusammen mit anderen Gewinnen (z. B. aus ETF-Ausschüttungen), über 1.000€ betragen haben – also mehr als den Sparerpauschbetrag. Spätestens dann bittet Dich das Finanzamt zur Kasse.
So zahlst Du nicht unnötig Steuern
Damit Du dabei nicht zu viel oder unnötig Steuern zahlst, solltest Du in vielen Fällen in Deiner Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Oder noch besser: Du nutzt eine Steuersoftware oder -App, die auch diese Anlage viel unkomplizierter und richtig für Dich ausfüllt. Für den PC empfehlen wir Dir Wiso Steuer 2024, SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2023) und Tax 2024, als App Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.
Denk aber dran: Wenn Du eine Steuererklärung abgeben musst, läuft die Frist dieses Jahr schon am 2. September ab.
Wann Du die Anlage KAP nicht ausfüllen brauchst
Nehmen wir mal an, Du hattest 2023 insgesamt 1.500€ Zinseinnahmen. Prinzipiell gilt: 1.000€ davon sind steuerfrei. Wenn Du bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag (FSA) in Höhe von 1.000€ eingerichtet hattest, verbleiben noch 500€, die versteuert werden.
Sitzt Deine Bank in Deutschland, hat sie darauf schon die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% (inkl. Soli) ans Finanzamt gezahlt, also 131,87€. Bei Dir angekommen sind 1368,13€. Die Anlage KAP in der Steuererklärung musst Du dann nicht ausfüllen, Du bekommst ohnehin nichts zurück.
Hast Du Zinseinnahmen bei einer ausländischen Bank ohne Tochter in Deutschland, wird die Steuer nicht automatisch abgezogen. Dann musst Du Deine Zinsen in der Steuererklärung angeben.
Zwei Fälle, in denen Du die Anlage KAP ausfüllen solltest
Hast Du Deinen FSA zu niedrig angesetzt oder hattest gar keinen, solltest Du unbedingt eine Steuererklärung machen. Sonst verschenkst Du Geld, das Dir zusteht – in unserem Beispiel bis zu 263,75€, wenn Du gar keinen FSA hattest.
Dein persönlicher Steuersatz ist kleiner als die 26,375% Abgeltungssteuer. Das ist der Fall, wenn Dein Einkommen nicht allzu groß ist. Bei einem kinderlosen Single zum Beispiel dann, wenn Du weniger als rund 2.400€ brutto im Monat verdienst.
Bist Du ungefähr in diesem Bereich, kann sich die sogenannte Günstigerprüfung für Dich lohnen. Dafür füllst Du ganz normal die Anlage KAP mit den Daten aus der Steuerbescheinigung Deiner Bank aus und setzt ein Häkchen bei „Antrag auf Günstigerprüfung“. Das Finanzamt prüft dann automatisch, welcher Steuersatz für Dich besser ist und zahlt Dir eventuell zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer zurück.
Wer Zinseinnahmen grundsätzlich nicht versteuern muss
Noch einfacher kannst Du es Dir übrigens machen, wenn Du abseits der Zinsen kaum andere Einnahmen hast (z. B. Jugendliche, Studierende oder Rentner): Beantrag einfach eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt und leg sie Deiner Bank vor – schon zahlst Du von vornherein gar keine Steuern auf Deine Zinsen.