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Tipps & Tricks

6 Fälle, in denen Du Deine Miete kürzen kannst

Es zieht, es krabbelt, es schimmelt? Das geht gar nicht! Und als Mieter musst Du Dir sowas auch nicht ewig gefallen lassen. In diesen Fällen darfst Du Deine Miete kürzen.

In manchen Städten und Regionen kannst Du als Mieter froh sein, nach langer Suche eine bezahlbare Wohnung zu bekommen. Vielleicht schaust Du da bei Kleinigkeiten auch mal weg und nimmst undichte Fenster oder eine laute Umgebung in Kauf. Das musst Du aber gar nicht! In diesen Fällen durften Mieter schon bis zu 100% der Miete einbehalten:

1. Baulärm 

Klar, Baustellen lassen sich nicht vermeiden und normalen Lärm z.B. von Straßenbauarbeiten musst Du als Mieter hin und wieder ertragen – aber nicht zu lange: Ein Mieter in Hamburg durfte z.B. 20% seiner Miete einbehalten, weil direkt gegenüber seiner Wohnung ein Einkaufszentrum gebaut wurde. 

2. Weniger Wohnfläche 

Hast Du schonmal nachgemessen, wie groß Deine Wohnung wirklich ist? Das ist nicht nur eine gute Rechenübung, sondern kann sich auch finanziell lohnen: Hast Du wesentlich weniger Fläche, als in Deinem Vertrag steht, darfst Du weniger zahlen. Der BGH hat geurteilt: Ist Deine Wohnung 11% kleiner, darfst Du die Miete um 11% kürzen. 

3. Undichte Fenster und Türen 

Eigentümer lassen sich bei Sanierungen gerne mal Zeit – „das geht schon noch ein paar Jahre“. Na klar – und inzwischen heizt Du schön zum Fenster hinaus, und das bei den Energiepreisen derzeit…. Als Ausgleich darfst Du in diesem Fall Deine Miete mindern: Im Winter um 15% und im Sommer um 5%.

4. Schlechte Heizung 

Die alte Heizung zischt und rattert, aber Deine Wohnung wird einfach nicht warm? Ungemütlich, aber wenigstens kannst Du auch hier sparen: Zwischen Oktober und April muss Deine Heizung tagsüber mindestens 20 Grad und nachts mindestens 18 Grad schaffen. Ist das zu viel verlangt, sind 20-50% Mietminderung drin. 

5. Ungeziefer 

Ungebetene Mitbewohner wie Mäuse, Kakerlaken und Ameisen wünscht sich keiner, aber wenigstens beteiligen sie sich an Deiner Miete: Zum Beispiel sparen Dir 60 Mäuse in 10 Monaten 10%, sagt ein Urteil in Brandenburg. Wie viel Miete Du wegen Ungeziefer einbehalten darfst, muss aber im Einzelfall ein Gericht entscheiden. 

6. Schimmel 

Wenn es an Deinen Wänden oder Fenstern plötzlich schwarz, grün oder braun wird, ist das ein absolutes No-Go. Schimmel ist eine Gefahr für Deine Gesundheit und kann Deine Wohnung sogar unbewohnbar machen. Wenn Dich keine Schuld trifft und Du regelmäßig gelüftet hast, ist die Höhe der Mietminderung hier quasi open-end: Je nach Intensität darfst Du bis zu 100% der Miete einbehalten. Problem: Bei sehr viel Schimmel stehst Du dann wieder am Anfang – viel Erfolg bei der Wohnungssuche… 

Wenn Du einen Mangel in Deiner Wohnung feststellst, solltest Du immer zuerst Deinen Vermieter informieren. Er hat dann Zeit, ihn zu beseitigen. Wenn er das Problem nicht löst, darfst Du Deine Miete selbst kürzen. 

lgö

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