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Tipps & Tricks

6 Fälle, in denen Du Deine Miete kürzen kannst

Es zieht, es krabbelt, es schimmelt? Das geht gar nicht! Und als Mieter musst Du Dir solche Mängel auch nicht ewig gefallen lassen.

Redakteurin Anna Karolina Stock
Anna Karolina Stock
Finanztip-Expertin für Private Finanzen
6 Fälle, in denen Du Deine Miete kürzen kannst

In vielen Städten und Regionen kannst Du froh sein, nach langer Suche eine bezahlbare Mietwohnung zu bekommen. Vielleicht schaust Du da bei Kleinigkeiten auch mal weg und nimmst undichte Fenster oder eine laute Umgebung in Kauf.

Das musst Du aber gar nicht. In diesen sechs Fällen durften Mietende schon bis zu 100% ihrer Miete einbehalten:

1. Baulärm 

Klar, Baustellen lassen sich nicht vermeiden und normalen Lärm z. B. von Straßenbauarbeiten musst Du als Mieterin oder Mieter hin und wieder ertragen – aber nicht zu lange: Ein Mieter in Hamburg durfte z. B. 20% seiner Miete einbehalten, weil direkt gegenüber seiner Wohnung ein Einkaufszentrum gebaut wurde. 

2. Weniger Wohnfläche 

Hast Du schon mal nachgemessen, wie groß Deine Wohnung wirklich ist? Das ist nicht nur eine gute Rechenübung, sondern kann sich auch finanziell lohnen: Hast Du wesentlich weniger Wohnfläche, als in Deinem Mietvertrag steht, stellt das einen erheblichen Mangel dar, der zur (dauerhaften) Mietminderung berechtigt. 

Der BGH hat geurteilt, dass Du Deine Miete in Höhe der vollen prozentualen Abweichung mindern darfst. Zum Beispiel: Ist Deine Wohnung 11% kleiner, darfst Du die Miete um 11% kürzen. 

3. Undichte Fenster und Türen 

Eigentümer lassen sich bei Sanierungen gerne mal Zeit – "das geht schon noch ein paar Jahre". Na klar, und in der Zwischenzeit heizt Du schön zum Fenster hinaus – und das bei den Energiepreisen derzeit.

Als Ausgleich darfst Du in solchen Fällen Deine Miete mindern: Im Winter um 15% und im Sommer um 5%.

4. Schlechte Heizung 

Die alte Heizung zischt und rattert, aber Deine Wohnung wird einfach nicht warm? Ungemütlich, aber wenigstens kannst Du auch hier sparen: Zwischen Oktober und April muss Deine Heizung tagsüber mindestens 20 Grad und nachts mindestens 18 Grad schaffen. Ist das zu viel verlangt, sind 20 bis 50% Mietminderung drin. 

5. Ungeziefer 

Ungebetene Mitbewohner wie Mäuse, Kakerlaken und Ameisen wünscht sich keiner, aber wenigstens beteiligen sie sich an Deiner Miete: Zum Beispiel sparen Dir 60 Mäuse in 10 Monaten 10%, sagt ein Urteil in Brandenburg.

Wie viel Miete Du wegen Ungeziefer einbehalten darfst, muss aber im Einzelfall ein Gericht entscheiden. 

6. Schimmel 

Wenn es an Deinen Wänden oder Fenstern plötzlich schwarz, grün oder braun wird, ist das ein absolutes No-Go. Schimmel ist eine Gefahr für Deine Gesundheit und kann Deine Wohnung sogar unbewohnbar machen.

Wenn Dich keine Schuld trifft und Du regelmäßig gelüftet hast, ist die Höhe der Mietminderung hier quasi open-end: Je nach Intensität darfst Du bis zu 100% der Miete einbehalten. Problem: Bei sehr viel Schimmel stehst Du dann wieder am Anfang – viel Erfolg bei der Wohnungssuche… 

Sprich vor einer Mietminderung mit dem Vermietenden

Wenn Du einen Mangel in Deiner Wohnung feststellst, solltest Du immer zuerst Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter informieren. Sie bzw. er hat dann Zeit, den Mangel zu beseitigen. Wenn das Problem nicht gelöst wird, darfst Du Deine Miete selbst kürzen

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