Du arbeitest im Homeoffice oder hast sogar ein Arbeitszimmer? Dann kannst Du das als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Beim Arbeitszimmer gelten aber strenge Regeln, die 2023 weiter verschärft wurden. Was sich deshalb bei Deiner Steuererklärung für 2023 ändert:
Arbeitszimmer muss im Mittelpunkt stehen
Ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, war schon immer schwierig: Eine Arbeitsecke reicht nicht, es muss ein eigener, abschließbarer und wie ein Büro ausgestatteter Raum sein, den Du zu max. 10% privat nutzt. Gab es bei Deinem Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz für Dich, konntest Du bis 2022 max. 1.250€ im Jahr absetzen. Bei der Steuererklärung für 2023 funktioniert das nicht mehr: Dein Arbeitszimmer muss immer auch den Mittelpunkt Deiner beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bilden. Nur so kannst Du sogar die vollen Kosten absetzen.
Was heißt Mittelpunkt?
Dabei geht‘s darum, wie oft Du zuhause arbeitest, vor allem muss aber der inhaltliche Schwerpunkt Deiner Arbeit im Arbeitszimmer liegen. Bei Selbstständigen (z. B. die Journalistin, der Künstler oder die Schriftstellerin) ist meistens beides erfüllt. Bei einer Lehrerin, einem Uniprofessor oder einer Richterin am Amtsgericht nicht: Hier liegt der Mittelpunkt laut Gerichtsurteilen in der Klasse oder im Hör- bzw. Gerichtssaal.
Anders sieht‘s bei einem psychologischen Gutachter aus: Hier sind die Gerichtstermine nicht der Schwerpunkt, sondern das Schreiben der Gutachten im Arbeitszimmer. Auch Ingenieure, Praxis-Beraterinnen oder leitende Angestellte im Verkauf können ihren Mittelpunkt im Arbeitszimmer haben. Bei Handelsvertretern, Architekten oder nur für Deinen Nebenjob kann es wiederum nicht so sein. Details zu diesen Fällen und noch mehr Beispiele findest Du in diesem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (ab Seite 9).
Homeoffice-Pauschale steigt
Wegen dieser neuen Regel kannst Du Dein Arbeitszimmer nicht mehr absetzen? Dann kannst Du wie alle anderen auch, ob mit oder ohne Arbeitszimmer, die verbesserte Homeoffice-Pauschale nutzen: Für bis zu 210 Tage im Homeoffice kannst Du ohne Nachweise 6€/Tag absetzen. Das sind 1€ und stolze 90 Tage im Jahr mehr als 2022. So sind max. 1.260€ absetzbar.
Das allein ist mehr als Deine 1.230€ Arbeitnehmer-Pauschbetrag für 2023, die das Finanzamt bei der Lohnauszahlung automatisch berücksichtigt. Nur fürs Arbeiten im Homeoffice bekommst Du also schon Geld zurück – und Deine Arbeitsmittel (z. B. Schreibtisch, Bürostuhl oder Monitor) kannst Du noch zusätzlich zur Pauschale absetzen.
Homeoffice muss plausibel sein
Bei einem Bürojob sind sogar 100% Homeoffice kein Thema, arbeitest Du an der Theke in einer Bar oder Bäckerei gilt eher das Gegenteil. Außerdem kannst Du für Deine Tage im Homeoffice in der Regel nicht auch noch die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg absetzen. Du musst die Pauschalen also auf Deine Arbeitstage aufteilen – so wie es war.
Es gibt aber eine neue Ausnahme: Wenn es bei Deinem Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz gibt und Du deshalb am gleichen Tag sowohl dort bzw. auswärts als auch zuhause arbeitest, kannst für solche Tage jetzt auch beide Pauschalen nutzen. Das kann z. B. bei Lehrkräften oder Bauaufsichten der Fall sein.
Denk an die frühere Abgabefrist
Falls Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben (z. B. wegen Steuerklasse 3/5 oder weil Du Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Elterngeld bekommen hast), muss sie dieses Jahr schon am 2. September beim Finanzamt sein. Leg also bald los – wobei Du mit einer guten Steuersoftware oder -App sowieso nicht lang brauchst. Wir empfehlen Dir die PC-Programme Wiso Steuer 2024, SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2023) und Tax 2024 sowie die Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.