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Frist verlängert: Das gilt ab sofort für die Grund­steu­er­er­klä­rung in Bayern

In Bayern gibt’s jetzt mehr Zeit für die Abgabe der Grund­steu­er­er­klä­rung. Das musst Du zur neuen Deadline wissen.

Veronika Schmalzried
Veronika Schmalzried
Finanztip-Expertin für Private Finanzen
Uhr

Eigentlich läuft die Frist für die Abgabe der Grund­steu­er­er­klä­rung am 31. Januar um Mitternacht ab – aber nicht in Bayern. Denn hier wurde jetzt die Frist um weitere drei Monate verlängert. Das hat das Kabinett sehr kurzfristig beschlossen. Grund dafür ist laut dem bayerischen Finanzminister Albert Füracker die gegenwärtige Überlastung der Steuerberater. Bisher seien in Bayern nur ca. 70% der Erklärungen abgegeben worden.  

Das gilt ab sofort in Bayern 
Die neue Deadline ist jetzt der 30. April. So lange hast Du in Bayern jetzt also noch Zeit, um Deine Grund­steu­er­er­klä­rung abzugeben. Falls Du es bisher nicht geschafft hast, ist das Deine Chance, um doch noch pünktlich zu sein. Am besten holst Du Dir dafür unsere Grundsteuer-Ausfüllhilfe als PDF – die vereinfacht das Ganze für Dich und leitet Dich gut durch den Prozess.

Zur Grundsteuer-Ausfüllhilfe 

Du wohnst woanders und hast die Frist verpasst? Das passiert, wenn Du die Grund­steu­er­er­klä­rung zu spät abgibst.

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