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Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 noch nicht da? Das gilt jetzt

Du hast Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 immer noch nicht bekommen? Dann bist Du von möglichen Nachzahlungen befreit.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Nebenkostenabrechnung für 2023 noch nicht da? Das gilt jetzt

Hast Du die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 noch nicht bekommen und damit gerechnet, viel nachzahlen zu müssen? Dann kannst Du Dich jetzt freuen: Vermieterinnen und Vermieter müssen Dir die Abrechnung nämlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums schicken. Diese Frist ist mit Ende 2024 abgelaufen.

Du erwartest eher eine Rückzahlung?

Wenn Du davon ausgehst, sogar einen Teil des vorausgezahlten Geldes zurückzubekommen, solltest Du Deine Vermieterin oder Deinem Vermieter informieren, dass die Abrechnung noch fehlt. Anspruch auf Dein Guthaben hast Du nämlich auch über die zwölf Monate hinaus.

Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung ist fehlerhaft?

Dann kannst Du zwölf Monate lang widersprechen. Nutz dafür unser Mus­ter­schrei­ben (Word-Dokument). Welche Fehler typischerweise vorkommen, haben wir hier für Dich zusammengefasst.

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