Tipps & Tricks
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt = ab ins Gefängnis?
Zwangsvollstreckung, Pfändung, Beugehaft: Das passiert, wenn Du nicht für die Öffentlich-Rechtlichen bezahlst.
Finanztip-Expertin für Recht
Tipps & Tricks
Zwangsvollstreckung, Pfändung, Beugehaft: Das passiert, wenn Du nicht für die Öffentlich-Rechtlichen bezahlst.
Seit 2013 muss jeder Haushalt pauschal den Rundfunkbeitrag zahlen – egal, ob ARD, ZDF und Co. tatsächlich genutzt werden. Ausnahmen gibt es nur wenige. Aktuell liegt der Beitrag bei 18,36€ im Monat.
Ab 2025 soll er um 58ct auf 18,94€/Monat steigen. Das letzte Wort zur Erhöhung ist aber noch nicht gesprochen. Die Bundesländer müssen damit einverstanden sein, konnten sich bisher aber nicht einigen. Eine Entscheidung soll im Dezember fallen.
Schauen wir uns als Beispiel mal Hartmut an, unseren fiktiven "GEZ-Gegner". Hartmut beschließt, dass er den Rundfunkbeitrag ab sofort nicht mehr überweist. Was könnte ihm schon passieren?
Da Hartmuts Zahlung ausbleibt, geht der Beitragsservice erstmal davon aus, dass er sie vergessen hat. Er bekommt per Post einen Festsetzungsbescheid. Obendrauf kommt ein Säumniszuschlag von mindestens 8€ oder 1% der noch ausstehenden Beitragsschuld. Für die Zahlung oder den schriftlichen Widerspruch hat er jetzt vier Wochen Zeit.
Hartmut lässt sich nicht aus der Ruhe bringen, er lehnt sich zurück und lässt die Frist verstreichen. Nach vier Wochen übergibt der Beitragsservice Hartmuts Fall an die Vollstreckungsbehörde seiner Stadt.
Die Behörde schickt ihm daraufhin per Post einen Vollstreckungsbescheid, darin kündigt sie ihm die weiteren Maßnahmen an. Noch könnte Hartmut sich bei der Behörde melden und z. B. eine Stundung seiner Schulden aushandeln.
Auch der Brief vom Amt konnte Hartmut nicht einschüchtern. Deshalb kommt jetzt eventuell der Gerichtsvollzieher ins Spiel – und der kostet nochmal extra.
Er holt sich zunächst eine Vermögensauskunft von Hartmut ein. Dann entscheidet er, wie er die Schulden einholt: Er könnte jetzt z. B. Hartmuts Lohn, sein Konto oder Wertgegenstände (z. B. sein Auto) pfänden. Unter Umständen kommt auch die Pfändung seiner Lebensversicherungsbeiträge oder Sozialleistungen infrage.
Doch gegen die Pfändung kennt Hartmut einen Trick: Er verweigert einfach die Vermögensauskunft. Was er nicht bedenkt: Dadurch kann die Behörde jetzt einen Haftbefehl gegen ihn erwirken. Es drohen ihm bis zu sechs Monate Erzwingungshaft bzw. Beugehaft. Aus der kommt er vorher nur raus, wenn seine Vermögensauskunft herausgibt oder die Schulden begleicht.
Hartmut ist stur und sitzt die sechsmonatige Haftstrafe ab. Danach kommt er zwar erstmal wieder frei, aber: Nach zwei Jahren können die Behörden ihn dann erneut inhaftieren. Die Haftstrafen werden natürlich in sein Führungszeugnis eingetragen.
Unabhängig von seinem Vollstreckungsprozess hat Hartmut in der Zwischenzeit ein weiteres Problem bekommen: Da er mit der Zahlung sechs Monate im Verzug ist, hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dafür kann ein Bußgeld in Höhe von 1.000€ fällig werden.
Falls Hartmut keine Vermögensauskunft abgibt, bekommt er außerdem einen negativen Schufa-Eintrag und steht im Schuldnerverzeichnis. Das könnte ihm künftig z. B. bei der Wohnungssuche oder Kreditanträgen Probleme bereiten.
Wenn es um den Rundfunkbeitrag geht, verstehen die Sender und die Behörden keinen Spaß. Immerhin: Die Beugehaft soll es in Zukunft wohl nicht mehr so einfach geben. Der Beitragsservice will ausstehende Zahlungen künftig zuerst an Inkassounternehmen geben, bevor die Behörden ins Spiel kommen. Eine Entwarnung ist das trotzdem nicht, denn auch die Inkassogebühren können richtig teuer werden.
Auch wenn Du mit dem Rundfunkbeitrag nicht einverstanden bist, lohnt es sich nicht, die Zahlung zu verweigern. 18,36€ pro Monat bzw. 220,32€ im Jahr für einen Service, den Du vielleicht gar nicht nutzt, sind viel Geld – aber sparen solltest Du besser an anderer Stelle.
Mit dem Rundfunkbeitrag werden nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert, sondern auch die Landesmedienanstalten. Das Geld geht also anteilig an das Deutschlandradio (0,54€), das ZDF (4,69€) und die ARD (12,78€). Die Landesmedienanstalten erhalten 0,35€ von Deinem Beitrag.
Du zahlst also quasi dafür, dass die Rundfunkanstalten Dich und die restliche Bevölkerung täglich mit aktuellen Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung versorgen.
Vielleicht kannst Du Dich aber auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In welchen Ausnahmefällen das geht, liest Du in unserem Ratgeber.
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