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So vermeidest Du hohe Bußgelder für Deinen Kamin
Einige Kamine müssen bald modernisiert werden. Hier liest Du, ob Du betroffen bist und was Du dann tun musst.

Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung
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Einige Kamine müssen bald modernisiert werden. Hier liest Du, ob Du betroffen bist und was Du dann tun musst.
Wenn Dein Kamin (z. B. ein Schwedenofen) zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 hergestellt wurde, muss er bis Ende 2024 ggf. nachgerüstet werden, um die Emissionsgrenzen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzuhalten. Dafür brauchst Du einen Staubabscheider (ein aktives Filtersystem für ca. 1.000€) oder einen Katalysator bzw. Rußfilter (ein passives Filtersystem für ca. 400€). Rüstest Du nicht nach, musst Du den Kamin stilllegen. Sonst drohen Dir bis zu 50.000€ Bußgeld. Dasselbe gilt für Pellet- oder Hackschnitzelheizungen, die zwischen 2005 und 2010 in Betrieb gingen. Für offene Kamine, Herde und Backöfen gelten die Regeln nicht.
In dieser Datenbank kannst Du das Modell Deines Kamins (schau aufs Typenschild) nachschlagen und sehen, ob schon alle Anforderungen erfüllt sind. Auch Deine Schornsteinfegerin bzw. Dein Schornsteinfeger kann aufklären – und Dir sagen, ob sich bei Dir das aktive oder passive System besser eignet.
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