Klar, eine Gehaltserhöhung ist super. Manchmal ist sie aber nicht drin. Dann gibt’s clevere Alternativen: steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber. Denn Deine Chefin bzw. Dein Chef kann viele Ausgaben für Dich übernehmen, ohne dass Du darauf Steuern zahlst:
1. Die Firma zahlt Deine Handyrechnung
Dein Arbeitgeber kann Deine Mobilfunkkosten steuerfrei übernehmen. Er kann Dir bis zu 20€ pro Monat für Internet & Telefon steuerfrei erstatten – wenn er nachweisen kann, dass Du es für die Arbeit brauchst.
Alternativ kann er Dir Dein Smartphone auch zu einem symbolischen Preis (z. B. 1 oder 6€) abkaufen und es Dir wieder für private Zwecke überlassen. So kann er Dir dann die kompletten Kosten für Deinen Tarif monatlich erstatten. Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt (Az. VI R 50/20).
Wichtig: Die Erstattung ist nur steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Handy tatsächlich erworben hat – eine einfache Kostenerstattung reicht nicht aus.
2. Jobticket oder Spritgeld
Dein Arbeitgeber kann Deine BahnCard 100, Deine Wochen-, Monats- oder Einzelfahrkarte steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen. Aber: Die Entfernungspauschale in Deiner Steuererklärung wird dadurch gekürzt. Damit das nicht passiert, kann er das Ticket alternativ auch pauschal mit 25% versteuern.
Du kannst bis zu 50€ monatlich als Tankgutschein erhalten. Wenn Du zu Fuß zur Arbeit gehst, kannst Du die 50€ auch als Gutschein fürs Fitnessstudio oder für andere Waren bekommen. Es dürfen aber nicht mehr als 50€ sein, sonst musst Du den ganzen Betrag versteuern.
3. Steuerfrei das Firmenrad nutzen
Dein Chef kann Dir ein Firmenrad überlassen, das Du auch privat nutzen darfst – und zwar steuerfrei. Ob Du ein klassisches Fahrrad oder ein E-Bike bis 25 km/h fährst, ist dabei egal. Du fährst so oder so steuerfrei.
Achtung: Finanzierst Du das Dienstrad über eine Gehaltsumwandlung, bekommst Du es nicht zusätzlich zum Lohn. Dann ist es nicht steuerfrei.
4. Die Firma zahlt Dein Mittagessen mit
Bis zu 7,50€ pro Arbeitstag kann Deine Firma für Dein Mittagessen beisteuern – davon sind 4,40€ komplett steuerfrei (Sachbezugswert 2025). Der Haken: Du musst mindestens 4,40€ selbst dazuzahlen, damit es steuerfrei bleibt.
Zahlt Dein Arbeitgeber z. B. 4€ dazu, musst Du mindestens 8,40€ für Dein Mittagessen ausgeben, damit alles steuerfrei bleibt. Zahlst Du weniger als 4,40€, muss die Differenz als Lohn versteuert werden. Aber das kann auch Dein Arbeitgeber übernehmen.
Alternativ kann Deine Chefin bzw. Dein Chef auch digitale Essensmarken (z. B. über eine App) anbieten, mit denen Du in Restaurants oder Supermärkten zahlen kannst.
5. Unbegrenzter Zuschuss zur Kinderbetreuung
Geht Dein Kind in die Kita, den Kindergarten oder zu einer Tagesmutter? Dein Arbeitgeber kann die Kosten übernehmen – steuerfrei und in unbegrenzter Höhe.
Wichtig: Der Zuschuss muss zusätzlich zum Lohn gezahlt werden und darf nicht mit Deinem Gehalt verrechnet werden. Außerdem muss Dein Arbeitgeber auf der Rechnung vermerken, wie viel er übernimmt.
Zusätzlich kann er bis zu 600€ im Jahr steuerfrei für kurzfristige Kinderbetreuung zahlen – etwa, wenn Du wegen eines Projekts plötzlich Überstunden machen musst und spontan eine Betreuung brauchst.
6. Rückenkurse auf Firmenkosten
Die viele Arbeit geht auf den Rücken? Dein Arbeitgeber kann Deine Gesundheit fördern, z. B. mit Sport- und Yoga-Kursen, Massagen oder speziellen Rückentrainings. Bis zu 600€ Zuschuss sind steuerfrei, sofern Du sie zusätzlich zum Lohn bekommst. Ist der Betrag höher, musst Du nur alles oberhalb der 600€ versteuern.
Fazit: Steuerfreie Extras sind eine clevere Alternative zur Gehaltserhöhung – und oft sparen beide Seiten dabei sogar noch Sozialabgaben. Wenn Du noch keine hast: Frag doch mal bei Deinem Arbeitgeber nach.