Dienstfahrrad versteuern
So klappt es mit dem E-Bike vom Chef

Finanztip-Experte für Steuern
Ob mit oder ohne Elektromotor: Dienstfahrräder werden steuerlich ähnlich wie Dienstautos behandelt.
Meist least der Arbeitgeber das Dienstfahrrad und beteiligt sich an den Kosten. Auch wenn Du als Arbeitnehmer den größten Teil der monatlichen Nutzungsrate per Gehaltsumwandlung selbst trägst, kann es sich für Dich lohnen.
Der Arbeitgeber kann die Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben absetzen.
Für das Pendeln per Rad zur Arbeit dürfen Arbeitnehmer jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer als Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen.
Der Arbeitgeber besorgt das Rad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Darf der Arbeitnehmer das Rad auch privat nutzen, sollte das in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt werden.
Wenn Du das Bike auch privat nutzen darfst, musst Du grundsätzlich jeden Monat einen Teil des Preises als geldwerten Vorteil versteuern.
Seit 2019 gibt es Steuervergünstigungen. Bekommst Du als Arbeitnehmer das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt und musst Du Dich finanziell nicht daran beteiligen, bleibt es sogar steuer- und abgabenfrei.
Oft kannst Du nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags das Firmenrad günstig kaufen. Den daraus resultierenden geldwerten Vorteil kannst Du pauschal versteuern. Du solltest den Kauf aber nicht im Voraus vertraglich vereinbaren.
Locker am Stau vorbei und dabei auch noch etwas für die Gesundheit tun – Pendler, die zur Arbeit radeln, sind im Stadtverkehr meist im Vorteil. Andererseits kann ein gutes Bike auch ganz schön ins Geld gehen. Wer von einem E-Bike oder einem Carbon-Rennrad träumt, der muss dafür oft mehrere Tausend Euro einplanen. Doch es gibt eine Möglichkeit, das Traumfahrrad günstiger zu bekommen – wenn der Arbeitgeber mitspielt.
Insbesondere in Großstädten kann ein Dienstfahrrad im Alltag eine gute Alternative zum Firmenwagen sein. Und steuerlich gibt es zusätzliche Vorteile.
Seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt („Dienstwagenprivileg“). Als Arbeitnehmer darfst Du also auch mit dem (Elektro-)Rad zur Arbeit fahren und nach Feierabend an den Badesee. Für die private Nutzung musstest Du wie beim Dienstwagen 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Dieser Prozentsatz sank 2019 auf 0,5 Prozent und liegt seit 2020 nur noch bei 0,25 Prozent. Als Listenpreis gilt dabei die unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Händlers oder Herstellers zu dem Zeitpunkt, an dem das Rad zum ersten Mal genutzt wird. Um den monatlichen geldwerten Vorteil zu bestimmen, darf die Bezugsgröße auf volle 100 Euro abgerundet werden.
Steuerlich sind Dienstradfahrer gegenüber Dienstautofahrern sogar im Vorteil: Anders als beim Dienstwagen musst Du bei der Gehaltsabrechnung den Weg zur Arbeit nicht versteuern. Außerdem gelten für Betriebsräder, die erstmals im Zeitraum 2019 bis 2030 zur Verfügung gestellt werden, Steuervergünstigungen.
Für das tägliche Pendeln von der Wohnung zur Arbeit mit dem Dienstfahrrad darfst Du für jeden Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Bei einer Distanz von fünf Kilometern und 220 Arbeitstagen kommen im Jahr 330 Euro als Entfernungspauschale zusammen. Diese gilt auch, wenn Du mit Deinem privaten Rad zur Arbeit fährst.
Stellt der Arbeitgeber Dir beispielsweise ein Pedelec (Elektro-Rad bis 25 Stundenkilometer) mit einem Neupreis von 2.500 Euro zur Verfügung, bekommst Du monatlich 6 Euro als geldwerten Vorteil auf Dein Gehalt aufgeschlagen. Du musst diesen Betrag versteuern und dafür auch Sozialversicherung bezahlen. Im Gegenzug dürfen Du und in aller Regel ebenso Deine Familienmitglieder das Rad auch privat nutzen.
Theoretisch könntest Du anstelle der pauschalen 0,25-Prozent-Regelung ein Fahrtenbuch führen, in dem Du alle Fahrten mit dem Dienstrad aufzeichnest. Praktikabel ist das aber kaum. Der große Aufwand würde sich zudem nur dann rechnen, wenn Du das Dienstrad nur selten privat nutzt. Und schon die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz gelten als privat.
Möglich ist auch, dass Du zwei Diensträder im selben Zeitraum nutzt oder auch ein Dienstrad und einen Firmenwagen. Lohnsteuerfrei ist das Aufladen Deines E-Bikes im Betrieb.
Zum Jahresbeginn 2019 hat der Gesetzgeber Steuervergünstigungen für betrieblich genutzte (Elektro-)Fahrräder eingeführt. Erhältst Du von Deinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt ein Dienstrad, das Du auch privat nutzen darfst, bleibt der geldwerte Vorteil steuer- und beitragsfrei.
Zunächst waren die unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Firmenradnutzer auf drei Jahre befristet. Mittlerweile hat der Gesetzgeber diese deutlich verlängert. Sie gelten, wenn das Dienstfahrrad im Zeitraum 2019 bis Ende 2030 erstmals vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Von der Regelung können neben Arbeitnehmern auch Selbstständige mit Betriebsrad profitieren. Sie müssen für die private Nutzung keine Privatentnahme versteuern. Dies spart Einkommen- und Umsatzsteuer.
Trotz Steuerfreiheit kannst Du die Entfernungspauschale ungekürzt in der Steuererklärung angeben.
In der Praxis ist folgender Fall der häufigste: Der Arbeitgeber least Diensträder. Die Mitarbeiter, die ein Rad möchten und auch privat nutzen wollen, müssen sich finanziell an den Kosten beteiligen. Dies erfolgt per Gehaltsumwandlung.
Stellt der Arbeitgeber das Rad erstmals im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis Ende 2030 zur Verfügung, greift auch bei einer Entgeltumwandlung eine Steuervergünstigung. Denn dann musstest Du als Arbeitnehmer im Jahr 2019 nur den halben Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern (also 0,5 Prozent). Seit 2020 beträgt die Bemessungsgrundlage sogar dauerhaft ein Viertel des Listenpreises, also praktisch 0,25 Prozent. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wird geviertelt; dementsprechend niedriger fallen Deine Abgaben aus. Dies gestattet ein Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020.
Insbesondere in Großstädten, wo Parkplätze rar sind, ist ein Rad häufig die bessere Alternative zum Auto. Neben dem Umweltschutzgedanken kommt noch ein gesundheitliches Argument hinzu: Einer niederländischen Studie zufolge fallen Radfahrer seltener krankheitsbedingt aus. Und nicht zuletzt kann für manchen ein hochwertiges Dienstrad so motivierend sein wie ein klassischer Dienstwagen.
Wünschst Du Dir eine Gehaltserhöhung und will Dein Chef nicht einfach etwas drauflegen, so kann das Dienstfahrrad ein interessantes Modell für einen Kompromiss sein. Schließlich kommst Du günstig an ein hochwertiges Rad, und der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Kauft er es und stellt es Dir zur Verfügung, kann er den Preis über sieben Jahre abschreiben.
Eine immer häufiger genutzte Alternative zum Kauf ist das Fahrrad-Leasing. Spezialisierte Leasinganbieter sind beispielsweise Eurorad, Jobrad, Businessbike, Lease-A-Bike, Mein-Dienstrad und Company Bike Solutions. Bei einem Vertragshändler des Leasinggebers wählt der Mitarbeiter ein Rad aus. Möglicherweise hat der Arbeitgeber zuvor die Auswahl auf bestimmte Modelle beschränkt.
Die Leasingverträge laufen drei Jahre und beinhalten in der Regel einen Versicherungsschutz bei Unfall und Diebstahl – manche mit, andere ohne Selbstbeteiligung. In einigen Tarifen ist ein Pannenhilfe-Service enthalten. Die monatliche Leasingrate ist abhängig vom ausgewählten Modell und Versicherungstarif. Diese bezahlt der Arbeitgeber, der die Kosten als Betriebsausgaben absetzt.
Leasingnehmer wird der Arbeitgeber. Er sollte in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeitsvertrag die Vereinbarung mit Dir schriftlich festlegen.
Du kannst mit Deinem Arbeitgeber arbeitsvertraglich eine echte Barlohnumwandlung vereinbaren. Das heißt, statt einen Teil des Gehalts ausbezahlt zu bekommen, erhältst Du künftig als Sachlohn ein Job Bike, das Du auch privat nutzen darfst. Dafür behält der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn beispielsweise einen Betrag in Höhe der Leasingrate und Versicherungsprämie ein.
Hinzu kommt grundsätzlich 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung. Bis 2018 waren es noch 1 Prozent. Hatte Dir der Arbeitgeber das Job Bike erstmals 2019 überlassen, waren es 0,5 Prozent.
Insgesamt sinkt durch die Gehaltsumwandlung die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung, sodass Du etwas weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlst. Auch der Arbeitgeber zahlt etwas weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er kann sich an der Nutzungsrate beteiligen, sodass sie zumindest teilweise auch von ihm finanziert wird.
Folgendes Beispiel verdeutlicht das Prinzip Fahrrad-Leasing: Der Arbeitgeber stellt seinem Mitarbeiter (Bruttomonatsgehalt 3.500 Euro, Steuerklasse I, keine Kirchensteuerpflicht) ein geleastes Fahrrad mit dem Bruttolistenpreis von 2.500 Euro zur Verfügung. Das vollkaskoversicherte Rad darf der Arbeitnehmer uneingeschränkt nutzen.
Im Jahr 2022 ergibt der viertel Listenpreis 625 Euro. Auf volle 100 Euro abgerundet beträgt die Bezugsgröße für den geldwerten Vorteil 600 Euro. Daraus ergibt sich ein zu versteuernder monatlicher geldwerter Vorteil von 6 Euro.
Für die weitere Berechnung haben wir den Leasingrechner von Eurorad genutzt. Auch die anderen Leasinganbieter haben solche Jobrad-Rechner, Unterschiede gibt es meist bei den Versicherungsprämien.
Die monatliche Gesamt-Leasingrate inklusive Basis-Versicherung beträgt hier 77,29 Euro netto, die der Arbeitnehmer per Barlohnumwandlung finanziert. Bei einer Premium- oder Premiumplus-Versicherung erhöht sich die Leasingrate auf 83,85 Euro beziehungsweise 86,79 Euro. Der Arbeitgeber schießt monatlich 25 Euro zu.
In der folgenden Vergleichsrechnung stehen in der ersten Spalte die Steuern und Abgaben für den Fall, dass der Arbeitnehmer kein Rad bekommt. In der zweiten Spalte nutzt er ein Job Bike mit Basis-Versicherung und versteuert den geldwerten Vorteil mit 0,25 Prozent.
ohne Rad | mit Rad | |
---|---|---|
Bruttogehalt | 3.500 € | 3.500 € |
abzüglich Leasingrate (Barlohnumwandlung) | - 0 € | - 77,29 € |
Arbeitgeberzuschuss bei Leasing per Barlohnumwandlung | + 0 € | + 25 € |
Bruttogehalt nach Barlohnumwandlung | 3.500 € | 3.447,71 € |
zuzüglich geldwerter Vorteil | + 0 € | + 6 € |
Besteuerungsgrundlage | 3.500 € | 3.453,71 € |
abzüglich Lohnsteuer | - 509,17 € | - 497,17 € |
abzüglich Sozialversicherungsbeiträge | - 711,38 € | - 701,97 € |
Nettobetrag | 2.279,45 € | 2.254,57 € |
abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil | - 0 € | - 6 € |
Auszahlungsbetrag | 2.279,45 € | 2.248,57 € |
Nettobelastung | 30,88 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung mit dem Leasingrechner auf www.eurorad.de (Stand: 1. September 2022)
Effektiv zahlt der Arbeitnehmer in diesem Beispiel monatlich knapp 31 Euro für das Bike und kann es dafür auch in der Freizeit jederzeit benutzen.
Der Arbeitgeber sollte sich beim Dienstfahrradmodell unbedingt finanziell beteiligen. Sonst würde das Jobrad Nachteile bringen. Denn würdest Du als Arbeitnehmer allein alle Kosten tragen, dann wärest Du wirtschaftlich der Leasingnehmer. Der Fiskus beurteilt dies so, als wäre der Vertrag mit Dir geschlossen worden. Der Arbeitgeber muss also für einen steuerlich wirksamen Vertrag zumindest einen Teil der Kosten wirtschaftlich tragen, zum Beispiel Versicherung und Reparaturen oder einen pauschalen monatlichen Zuschuss.
Zudem kann die Gehaltsumwandlung mit einem Jobrad einen weiteren Nachteil haben: Denn durch das etwas niedrigere Nettogehalt sinkt auch die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld. Zudem zahlst Du etwas weniger in die Rentenversicherung ein, was Deinen Rentenanspruch geringfügig schmälert.
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Nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags kannst Du in der Regel das Job Bike günstig kaufen. Du solltest aber den Kauf nicht im Voraus vertraglich vereinbaren. Insbesondere wenn Du zudem die Leasingrate über eine Gehaltsumwandlung komplett selbst finanzierst, kann es passieren, dass ein Betriebsprüfer Dich dann als wirtschaftlichen Leasingnehmer einordnet. Die Konsequenz wäre: Der Arbeitgeber müsste Lohnsteuer und Sozialversicherung nachzahlen. Außerdem müsste er die als Vorsteuer geltend gemachte Umsatzsteuer ans Finanzamt zurückzahlen. Deshalb ist die Kaufoption im Leasingvertrag eine Steuerfalle.
Besser ist es, wenn Du als Arbeitnehmer erst zum Ende des Leasingvertrags Dein Kaufinteresse signalisierst oder auf ein Angebot des Leasinggebers eingehst.
Häufig hatten Anbieter beim Fahrrad-Leasing zudem mit dem Angebot geworben, dass der Arbeitnehmer zum Ende des Leasingvertrags sein bisheriges Dienstrad sehr günstig privat übernehmen kann – oft musste er nur 10 Prozent des ursprünglichen Neupreises bezahlen. Über die gesamte Laufzeit betrachtet hättest Du so deutlich billiger ans Wunschrad kommen können, als wenn Du es gleich privat gekauft hättest.
Doch diese Rechnung stimmt so nicht. Das Rad ist nämlich nach den drei Jahren meist deutlich mehr wert als nur 10 Prozent seines Kaufpreises. Und der daraus resultierende Preisvorteil gilt als Arbeitslohn von dritter Seite. Diesen musst Du als geldwerten Vorteil versteuern.
Um den geldwerten Vorteil eines günstig übernommenen Dienstrads zu bestimmen, soll grundsätzlich dessen Zeitwert ermittelt werden. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. November 2017 gestattet alternativ eine pauschale Lösung: Am Ende eines Leasingvertrags ist das Rad – nach Meinung der Finanzverwaltung – noch 40 Prozent des Neupreises wert. Du könntest es beispielsweise für ein Zehntel dieses Wertes kaufen. Diese Zahlung ist abzuziehen, sodass daraus ein Bewertungsunterschied von 30 Prozent resultiert. Und dieser ist als geldwerter Vorteil zu versteuern, was manche Leasinganbieter aber lange verschwiegen haben. Der Leasinggeber darf nach dem BMF-Schreiben den geldwerten Vorteil als Lohn von dritter Seite pauschal mit 30 Prozent versteuern (§ 37b EStG).
Tipp: Wenn Du als Arbeitnehmer der Meinung bist, dass Dein übernommenes Dienstrad einen geringeren Restwert als 40 Prozent des Neupreises hat, kannst Du dies mit einem Gutachten nachweisen.
Die Steuerberatungsgesellschaft felix1.de hat auf ihrer Homepage einen Praxisratgeber Dienstfahrrad veröffentlicht. Dort berechnet sie ein Beispiel, bei dem es ohne Versteuerung des Preisvorteils eine Ersparnis für den Arbeitnehmer von 19 Prozent gäbe. Nach der Versteuerung schrumpft diese jedoch auf 3,3 Prozent.
Die Fahrrad-Leasing-Unternehmen haben mittlerweile auf diese neue steuerliche Situation reagiert, indem sie das Verfahren und die Konditionen bei der Übernahme geändert haben. So soll zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der das Rad bei Eurorad kaufen möchte, spätestens einen Monat vor Ablauf der Leasinglaufzeit den Fachhändler darüber informieren. Dann kann er es für 15 Prozent (früher 10 Prozent) des ursprünglichen Verkaufspreises kaufen; bei Jobrad sind es aktuell 18 statt früher 10 Prozent. Der geldwerte Vorteil beträgt dann noch 25 Prozent (Eurorad) beziehungsweise 22 Prozent (Jobrad) des Neupreises. Andere Fahrrad-Leasing-Anbieter verfahren ähnlich.
Die gute Nachricht ist aber: Zwar steigt der Preis für das übernommene Bike etwas, die pauschale Steuer übernimmt jedoch die Leasinggesellschaft. So kann es für den Arbeitnehmer weiterhin interessant sein, das Rad abzukaufen. In der oben genannten Beispielrechnung von felix1.de könnte der Mitarbeiter das Rad vom Anbieter Jobrad unterm Strich 12 Prozent günstiger erwerben, als würde er es ohne Leasingvertrag privat kaufen. Zudem müsste er bei einem Direktkauf die Kaufsumme auf einen Schlag bezahlen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber eine neue Pauschalierungsmöglichkeit eingeführt: 25 Prozent Lohnsteuer. Dies gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn unentgeltlich oder verbilligt ein Dienstrad übereignet (§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG).
Beispiel: Nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags müsste zunächst der Arbeitgeber Eigentümer des Dienstrads werden. Dann kauft der Arbeitnehmer das ihm zuvor zur Verfügung gestellte E-Bike für 250 Euro. Der ursprüngliche Bruttolistenpreis beträgt 2.500 Euro. 40 Prozent davon sind 1.000 Euro. Abzüglich des Kaufpreises beträgt somit der geldwerte Vorteil 750 Euro (= 1.000 Euro – 250 Euro). Darauf sind dann 25 Prozent pauschale Lohnsteuer und zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Sozialversicherungsbeiträge fallen keine an.
Übernehmen musst Du das Dienstfahrrad nach Ablauf des Leasingvertrags nicht. Alternativ kannst Du das Bike nach drei Jahren abgeben und Dir ein neues über Deinen Arbeitgeber besorgen lassen. Dafür kann dann ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen werden.
Leasingverträge umfassen manchmal auch die Kosten für Wartung und Reparaturen. Fehlt eine solche Klausel oder wurde das Fahrrad gekauft, muss in der Regel der Arbeitnehmer das Rad in Schuss halten. Natürlich lässt sich mit dem Arbeitgeber auch etwas anderes vereinbaren.
Der Überlassungsvertrag setzt in der Regel voraus, dass der Radler in der Firma arbeitet. Wenn er kündigt, muss er üblicherweise das Rad abgeben. Der Arbeitgeber muss in der Regel einen anderen Mitarbeiter finden, der das Dienstrad übernimmt.
Alle Fahrräder – auch Mountainbikes und Rennräder – eignen sich als Dienstfahrrad. Zudem sind als Dienstrad auch Pedelecs möglich, umgangssprachlich oft E-Bikes genannt. Das sind Zweiräder mit Elektromotoren, die die Radler mit einer Geschwindigkeit bis 25 Kilometer pro Stunde unterstützen. Hört der Fahrer auf, in die Pedale zu treten, schaltet sich auch der Motor ab. Erlaubt ist auch eine Anfahrhilfe bis 6 Stundenkilometer.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) bis 45 Stundenkilometer gelten hingegen als Kraftfahrzeuge und werden daher genauso wie ein Elektro-Dienstwagen behandelt. Bei einem solchen Dienstkraftrad musst Du dann zusätzlich auch die Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte als geldwerten Vorteil mit 0,03 Prozent des Kaufpreises je Kilometer versteuern.
Alternativ kann Dein Arbeitgeber die Pendelkosten pauschal mit 15 Prozent versteuern. Sozialabgaben fallen darauf nicht an. Als Arbeitnehmer darfst Du dann aber in Deiner Steuererklärung keine Entfernungspauschale ansetzen.
Außerdem benötigst Du für ein S-Pedelec Versicherung, Versicherungskennzeichen und Führerschein. Darüber hinaus besteht Helmpflicht.
Überlässt der Arbeitgeber Dir ein S-Pedelec erstmals im Förderzeitraum zwischen 2019 und Ende 2030, kannst Du eine Steuervergünstigung für Elektro-Dienstwagen nutzen. Diese sieht vor, dass für die Bewertung des geldwerten Vorteils nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt wird. Auch der Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird geviertelt. Dementsprechend weniger Lohnsteuer und Sozialversicherung fällt an.
Entscheidend ist die Anschaffung bis Ende 2030 und dass ein bestimmter Arbeitnehmer oder ein Selbstständiger erstmals das Fahrzeug nutzen darf. Die günstige Bewertung kann über den Förderzeitraum hinausgehen. Sie endet erst, wenn es zu einem Halterwechsel kommt oder das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen des Arbeitgebers ausscheidet.
Ein Vorteil gilt für alle Arten von Elektrofahrrädern: das Aufladen beim Arbeitgeber ist bis 2030 steuer- und abgabenfrei. Das gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter (BMF-Schreiben vom 29. September 2020). Weitere mögliche Gehaltsextras des Arbeitgebers stehen im Ratgeber steuerfreie Sachzuwendungen.
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