Dienstfahrrad versteuern So klappt es mit dem teuren Jobbike vom Chef

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob mit oder ohne Elektromotor: Ein Dienstrad wird steuerlich ähnlich wie ein Dienstwagen behandelt.

  • Meist least Deine Firma das Jobbike und beteiligt sich an den Kosten. Auch wenn Du den größten Teil der monatlichen Nutzungsrate per Gehaltsumwandlung selbst trägst, lohnt es sich für Dich.

  • Für das Pendeln per Dienstrad zur Arbeit darfst Du jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer als Ent­fer­nungs­pau­scha­le in der Steu­er­er­klä­rung geltend machen. Ab 21 Kilometer sogar 38 Cent. 

So gehst Du vor

  • Dein Chef oder Deine Chefin besorgt das Dienstrad und überlässt es Dir.

  • Wenn Du das Jobbike auch privat nutzen darfst, musst Du grundsätzlich jeden Monat einen Teil des Preises als geldwerten Vorteil versteuern. Nutze im Internet einen Jobrad-Rechner, um das zu kalkulieren.

  • Bekommst Du das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt und musst Du Dich finanziell nicht daran beteiligen, bleibt es sogar steuer- und abgabenfrei. 

  • Oft kannst Du nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags das Dienstrad recht günstig kaufen. Den daraus resultierenden geldwerten Vorteil kannst Du meist pauschal versteuern lassen. Du solltest den Kauf aber nicht im Voraus vertraglich vereinbaren.

Locker am Stau vorbei und dabei auch noch etwas für die Gesundheit tun – wer zur Arbeit radelt, ist im Stadtverkehr oft im Vorteil. Andererseits kann ein gutes Bike auch ganz schön ins Geld gehen. Wer von einem E-Bike oder einem Carbon-Rennrad träumt, der muss dafür oft mehrere Tausend Euro einplanen. Doch es gibt eine Möglichkeit, das Traumfahrrad günstiger zu bekommen – wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin mitspielt. Das Zauberwort heißt Fahrrad-Leasing.

Was ist beim Jobbike mit der Steuer?

Insbesondere in Großstädten kann ein Dienstfahrrad im Alltag eine gute Alternative zum Firmenwagen sein. Und steuerlich gibt es zusätzliche Vorteile.

Private Nutzung grundsätzlich pauschal versteuern 

Seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstauto mit dem sogenannten Dienstwagenprivileg steuerlich gleichgestellt. Du darfst also auch mit dem (Elektro-) Rad zur Arbeit fahren und nach Feierabend damit an den Badesee. Für die private Nutzung musstest Du eigentlich wie beim Dienstwagen 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Dieser Prozentsatz sank 2019 auf 0,5 Prozent und liegt seit 2020 nur noch bei 0,25 Prozent. Als Listenpreis gilt dabei die unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Händlers oder Herstellers zu dem Zeit­punkt, an dem das Rad zum ersten Mal genutzt wird. Um den monatlichen geldwerten Vorteil zu bestimmen, darf die sogenannte Bezugsgröße auf volle 100 Euro abgerundet werden. 

Steuerlich sind Dienstradfahrer gegenüber Dienstwagenfahrerinnen sogar im Vorteil: Anders als beim Dienstwagen musst Du bei der Gehaltsabrechnung den Weg zur Arbeit nicht versteuern. Außerdem gelten für Jobräder Steuervergünstigungen, wenn diese erstmals im Zeitraum 2019 bis 2030 zur Verfügung gestellt werden. 

Ent­fer­nungs­pau­scha­le absetzen

Für das tägliche Pendeln von der Wohnung zur Arbeit mit dem Dienstfahrrad darfst Du für jeden Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten in der Steu­er­er­klä­rung ansetzen. Bei einer Distanz von fünf Kilometern und 220 Arbeitstagen kommen im Jahr 330 Euro als Ent­fer­nungs­pau­scha­le zusammen. Diese gilt natürlich auch, wenn Du mit Deinem privaten Rad zur Arbeit fährst.

Wenn Du besonders sportlich unterwegs bist oder ein E-Bike fährst, schaffst Du bestimmt auch einen längeren Weg, zum Beispiel 25 Kilometer. Dann bekommst Du für die ersten 20 Kilometer jeweils 30 Cent und für die anderen 5 sogar je 38 Cent. Das sind dann im Jahr 1.738 Euro und damit Du übertriffst Du locker die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von 1.230 Euro. 

Was ist der geldwerte Vorteil?

Stellt Dir Deine Firma beispielsweise ein Pedelec, also ein Elektro-Rad bis 25 Stundenkilometer, mit einem Neupreis von 2.400 Euro zur Verfügung, bekommst Du monatlich 6 Euro als geldwerten Vorteil auf Dein Gehalt aufgeschlagen. Das sind nach den oben beschriebenen Regeln 0,25 Prozent x 2.400 Euro. Du musst diesen Betrag versteuern und dafür auch Sozialversicherung bezahlen. Im Gegenzug dürfen Du und in aller Regel ebenso Deine Familienmitglieder das Rad auch privat nutzen.

Theoretisch könntest Du anstelle der pauschalen 0,25-Prozent-Regelung ein Fahrten­buch führen, in dem Du alle Fahrten mit dem Dienstrad aufzeichnest. Praktikabel ist das aber kaum. Der große Aufwand würde sich zudem nur dann rechnen, wenn Du das Dienstrad nur selten privat nutzt. Und schon die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz gelten als privat. Zudem ist der monatliche Betrag, der auf den Gehalt oben drauf kommt, in der Regel weniger als zehn Euro. Das heißt, die zusätzlichen Steuern und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge belaufen sich auf wenige Euro.

Möglich ist auch, dass Du zwei Diensträder im selben Zeitraum nutzt oder auch ein Dienstrad und einen Firmenwagen. Zudem ist das Aufladen Deines E-Bikes im Betrieb auch noch lohnsteuerfrei. 

Dienstrad statt Lohnerhöhung: steuer- und abgabenfrei 

2019 hatte der Gesetzgeber Steuervergünstigungen für betrieblich genutzte (Elektro-) Fahrräder eingeführt. Am besten ist es für Dich, wenn Du von Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin ein Dienstrad zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt erhältst. Dann bleibt der geldwerte Vorteil steuer- und sozialabgabenfrei, obwohl Du das Jobbike Du auch privat nutzen darfst, . 

Zunächst waren die unterschiedlichen Steuervergünstigungen auf drei Jahre befristet. Mittlerweile hat der Gesetzgeber diese deutlich verlängert. Sie gelten, wenn das Dienstfahrrad im Zeitraum 2019 bis Ende 2030 erstmals von Deiner Firma zur Verfügung gestellt wird. 

Von der Regelung können nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen profitieren, sondern auch Selbstständige mit Jobbike. Sie müssen für die private Nutzung keine Privatentnahme versteuern. Dies spart Einkommen- und Umsatzsteuer.

Auch in diesem Fall gilt: Trotz Steuerfreiheit kannst Du die Ent­fer­nungs­pau­scha­le ungekürzt in der Steu­er­er­klä­rung angeben.

Nur noch ein Viertel des Listenpreises bei Gehaltsumwandlung 

So verlockend die eben beschriebene Regelung mit einem Dienstrad statt einer Lohnerhöhung klingt, in der Praxis läuft es meist über eine sogenannte Gehaltsumwandlung beim Fahrrad-Leasing: Die Firma least Diensträder. Wer ein Rad möchte und auch privat nutzen will, muss sich finanziell an den Kosten beteiligen. Dies erfolgt per Gehaltsumwandlung. Das bedeutet, dass Du etwas weniger Gehalt bekommst, dafür aber Dein Jobrad. Das klingt zuerst danach, als ob es sich gar nicht lohnt, so etwas zu machen. Stimmt aber nicht, wie wir gleich sehen werden.

Denn stellt die Firma das Rad erstmals im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis Ende 2030 zur Verfügung, greift auch bei dieser Entgeltumwandlung eine Steuervergünstigung. Du musst seit 2020 nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Das bedeutet, dass dieser geldwerte Vorteil nur 0,25 Prozent im Monat beträgt. Auch die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wird geviertelt; dementsprechend niedriger fallen Deine Abgaben aus. Dies gestattet ein Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020.

Das Dienstrad kaufen oder leasen?

Insbesondere in Großstädten, wo Parkplätze rar sind, ist ein Rad häufig die bessere Alternative zum Auto. Neben dem Umweltschutzgedanken kommt noch ein gesundheitliches Argument hinzu: Einer niederländischen Studie zufolge fallen Radfahrer seltener krankheitsbedingt aus. Und nicht zuletzt kann für manchen ein hochwertiges Dienstrad so motivierend sein wie ein klassischer Dienstwagen.

Dienstrad statt Gehaltserhöhung?

Wünschst Du Dir eine Gehaltserhöhung und will Dein Chef oder Deine Chefin nicht einfach etwas drauflegen, so kann das Dienstfahrrad ein interessantes Modell für einen Kompromiss sein. Schließlich kommst Du günstig an ein hochwertiges Rad, und die Firma kann die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Kauft diese das Jobbike und stellt es Dir dann zur Verfügung, kann sie den Preis über sieben Jahre abschreiben. Für Dich ist dann auch die private Nutzung steuer- und abgabenfrei. 

Fahrrad-Leasing als Alternative

Es kommt aber oft vor, dass Dein Chef Dir das Fahrrad nicht zusätzlich zum Lohn kaufen will. Ist das der Fall, rede mit ihm über Fahrrad-Leasing, wenn Deine Firma nicht ohnehin schon ein Programm für Mitarbeiter hat. Spezialisierte Leasinganbieter sind beispielsweise Eurorad, Jobrad, Businessbike, Lease-A-Bike, Mein-Dienstrad und Company Bike Solutions.

Bei einem Vertragshändler des Leasinggebers wählst Du ein Rad aus. Möglicherweise hat der Arbeitgeber zuvor die Auswahl auf bestimmte Modelle beschränkt.

Die Leasingverträge laufen drei Jahre und beinhalten in der Regel einen Ver­si­che­rungs­schutz bei Unfall und Diebstahl – manche mit, andere ohne Selbstbeteiligung. In einigen Tarifen ist ein Pannenhilfe-Service enthalten. Die monatliche Leasingrate ist abhängig vom Preis, Ver­si­che­rungstarif und möglichen Zusatzleistungen. Diese bezahlt die Firma, die die Kosten als Betriebsausgaben absetzt.

Leasingnehmerin wird Dein Chef oder Deine Chefin. Alles sollte in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeits­vertrag mit Dir schriftlich festlegt werden.

Du kannst mit Deiner Firma arbeitsvertraglich eine echte Barlohnumwandlung vereinbaren. Das heißt, statt einen Teil des Gehalts ausbezahlt zu bekommen, erhältst Du künftig als Sachlohn ein Jobbike, das Du auch privat nutzen darfst. Dafür behält der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn beispielsweise einen Betrag in Höhe der Leasingrate und Ver­si­che­rungsprämie ein.

Hinzu kommen - wie schon oben beschrieben - grundsätzlich 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung. 

Insgesamt sinkt durch die Gehaltsumwandlung die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung, sodass Du etwas weniger Lohnsteuer und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge bezahlst. Auch Deine Firma zahlt etwas weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie kann sich an der Nutzungsrate beteiligen, sodass diese zumindest teilweise auch von ihr finanziert wird.

Unser Podcast zum Thema

Beispielrechnung zeigt Vorteile

Folgendes Beispiel verdeutlicht das Prinzip Fahrrad-Leasing: Ein Arbeitgeber stellt seiner in Hamburg wohnenden Mitarbeiterin Johanna (Bruttomonatsgehalt 3.500 Euro, Steuerklasse I, keine Kirchensteuerpflicht) ein geleastes Fahrrad mit dem Bruttolistenpreis von 2.500 Euro zur Verfügung. Das vollkaskoversicherte Rad darf die Arbeitnehmerin uneingeschränkt nutzen. 

Im Jahr 2024 ergibt der viertel Listenpreis 625 Euro. Auf volle 100 Euro abgerundet beträgt die Bezugsgröße für den geldwerten Vorteil 600 Euro. Daraus ergibt sich ein zu versteuernder monatlicher geldwerter Vorteil von 6 Euro. 

Für die weitere Berechnung haben wir den Leasingrechner des Anbieters Jobrad genutzt. Auch die anderen Leasinganbieter haben solche Jobrad-Rechner, Unterschiede gibt es meist bei den Ver­si­che­rungsprämien und Servicepaketen.
Die monatliche Gesamt-Leasingrate beträgt hier 80,04 Euro netto, die Johanna per Barlohnumwandlung finanziert. Dabei trägt sie die Ver­si­che­rungsraten selbst. Der Betrag würde sich um 10 Euro auf 90,04 Euro erhöhen, wenn sie sich zusätzlich für die Variante Jobrad-FullService entscheidet. Der Arbeitgeber schießt monatlich 25 Euro zu - warum ein Zuschuss des Chefs wichtig ist, erklären wir weiter unten.

In der folgenden Vergleichsrechnung stehen in der ersten Spalte die Steuern und Abgaben für den Fall, dass die Arbeitnehmerin kein Rad bekommt. In der zweiten Spalte nutzt sie ein Jobrad, trägt selbst die Ver­si­che­rung und versteuert den geldwerten Vorteil mit 0,25 Prozent.

Vergleichsrechnung bei Gehaltsumwandlung

 ohne Radmit Rad
Bruttogehalt3.500 €3.500 €
abzüglich Leasingrate (Barlohnumwandlung)- 0 €- 80,04 €
Ar­beit­ge­ber­zu­schuss bei Leasing per Barlohnumwandlung+ 0 €+ 25 €
Bruttogehalt nach Barlohnumwandlung3.500 €3.444,96 €
zuzüglich geldwerter Vorteil+ 0 €+ 6 €
Besteuerungsgrundlage3.500 €3.450,96 €
abzüglich Lohnsteuer- 432,75 €- 421,08 €
abzüglich So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge- 736,75 €- 726,42 €
Nettobetrag2.330,50 €2.303,46 €
abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil- 0 €- 6 €
Auszahlungsbetrag2.330,50 €2.297,46 €
Nettobelastung 33,04 €

Quelle: Finanztip-Berechnung mit dem Leasingrechner auf www.jobrad.de (Stand: 19. Juni 2024)

Johanna hat in diesem Beispiel also monatlich rund 33 Euro weniger netto auf dem Konto, dafür aber das Jobbike und kann es auch in der Freizeit jederzeit benutzen. Rechnet man das auf drei Jahre hoch, hat sie das Dienstrad inklusive Ver­si­che­rung rund 1.190 Euro gekostet. 

Abwandlungen des Beispiels: Ist der Arbeitgeber knausrig und schießt nur 10 (statt 25) Euro im Monat zu, wären es schon 41,31 Euro weniger Netto im Monat. Ist er spendabler und übernimmt 50 Euro, dann sinkt das Netto nur noch um 19,23 Euro. Generell gilt: Je höher die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers ist, desto günstiger wird es für die Angestellten.   

Warum sollte sich der Arbeitgeber finanziell beteiligen?

Will Dein Chef keinen Cent für das Fahrrad-Leasing zuschießen, kracht das ganze Modell in sich zusammen. Das Jobbike wäre von Nachteil. Denn würdest Du allein alle Kosten tragen, dann wärest Du wirtschaftlich der Leasingnehmer. Der Fiskus beurteilt dies so, als wäre der Vertrag mit Dir geschlossen worden. Alle Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben würden wegfallen. Es gäbe keinen Unterschied mehr zu der Variante, bei der Du direkt zum Händler gehst und einen Vertrag über Fahrrad-Leasing abschließt.

Deshalb muss Dein Chef oder Deine Chefin für einen steuerlich wirksamen Vertrag zumindest einen Teil der Kosten wirtschaftlich tragen, zum Beispiel Ver­si­che­rung und Reparaturen oder einen pauschalen monatlichen Zuschuss.

Gibt es beim Dienstrad Nachteile?

Der größte Nachteil im Zuge der Gehaltsumwandlung ist der folgende: Durch das etwas niedrigere Nettogehalt sinkt auch die Bemessungsgrundlage für Lohn­ersatz­leistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld. Zudem zahlst Du etwas weniger in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein, was Deinen Rentenanspruch geringfügig schmälert. Allerdings handelt es sich um überschaubare Beträge.

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Lohnt der Kauf nach Ablauf des Vertrags?

Du weißt also jetzt, was Dich so ein schickes Dienstrad für drei Jahre kostet. Aber was passiert eigentlich nach Ablauf dieser Zeit? Wenn Du nichts machst, geht das Dienstfahrrad zurück an den Händler. Du kannst dann zum Beispiel über ein erneutes Fahrrad-Leasing mit Deinem Chef reden. Das ist aber meist nicht der günstigste Weg. Im Normalfall ist das gut gepflegte und gewartete Jobbike nach drei Jahren immer noch sehr gut in Schuss. Dann solltest Du drüber nachdenken, Dein Dienstrad recht günstig zu kaufen. Dabei gilt es aber einiges zu beachten.

Kauf nicht im Voraus vertraglich vereinbaren 

Das ist der wichtigste Punkt: Vereinbare den Kauf im Vertrag niemals im Voraus. Insbesondere, wenn Du zudem die Leasingrate über eine Gehaltsumwandlung komplett selbst finanzierst, kann es passieren, dass eine Betriebsprüferin Dich dann als wirtschaftlichen Leasingnehmer einordnet. Die Konsequenz wäre: Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin müsste Lohnsteuer und Sozialversicherung nachzahlen. Außerdem müsste die als Vorsteuer geltend gemachte Umsatzsteuer ans Finanzamt zurückgezahlt. Deshalb ist eine Kaufoption im Leasingvertrag eine Steuerfalle

Abwarten lohnt sich mehrfach

Warte also ab, bis das Ende des Leasingvertrags naht und signalisiere erst dann Dein Kaufinteresse oder gehe auf ein Angebot des Leasinggebers ein. Dieses Abwarten hat auch zwei weitere Vorteile: Du kannst nach knapp drei Jahren einschätzen, ob Du mit Deinem Dienstfahrrad zufrieden bist und dessen Zustand eine weitere zuverlässige Nutzung überhaupt möglich macht.   

Wie viel kannst Du beim Kauf sparen?

Häufig hatten Anbieter beim Fahrrad-Leasing zudem mit dem Angebot geworben, dass Du zum Ende des Leasingvertrags Dein bisheriges Dienstrad sehr günstig privat übernehmen kannst – oft musstest Du nur 10 Prozent des ursprünglichen Neupreises bezahlen. Über die gesamte Laufzeit betrachtet hättest Du so deutlich billiger ans Wunschrad kommen können, als wenn Du es gleich privat gekauft hättest. 40 und mehr Prozent gesamte Ersparnis waren da die Regel keine Seltenheit. 

Doch diese Rechnung stimmt so nicht (mehr). Das Rad ist nämlich nach den drei Jahren meist deutlich mehr wert als nur 10 Prozent seines Kaufpreises. Und der daraus resultierende Preisvorteil gilt als Arbeitslohn von dritter Seite. Diesen musst Du wiederum als geldwerten Vorteil versteuern.

Bewertungsunterschied muss versteuert werden 

Um den geldwerten Vorteil eines günstig übernommenen Dienstrads zu bestimmen, soll grundsätzlich dessen Zeitwert ermittelt werden. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. November 2017 gestattet alternativ eine pauschale Lösung: Am Ende eines Leasingvertrags ist das Dienstrad – nach Meinung der Finanzverwaltung – noch 40 Prozent des Neupreises wert. Wenn Du es zum Beispiel für ein Zehntel dieses Wertes, also 10 Prozent, kaufst, bleibt ein sogenannter Bewertungsunterschied von 30 Prozent. Und dieser ist als geldwerter Vorteil zu versteuern, was manche Leasinganbieter aber lange verschwiegen haben.  

Tipp: Wenn Du der Meinung bist, dass Dein übernommenes Dienstrad einen geringeren Restwert als 40 Prozent des Neupreises hat, kannst Du dies mit einem Gutachten nachweisen.

Die Steuerberatungsgesellschaft felix1.de hat auf ihrer Homepage einen Praxisratgeber Dienstfahrrad veröffentlicht. Dort berechnet sie ein Beispiel, bei dem es ohne Versteuerung des Preisvorteils eine Ersparnis für den Arbeitnehmer von 19 Prozent gäbe. Nach der Versteuerung schrumpft diese jedoch auf 3,3 Prozent. 

Die Leasing-Firmen hatten und haben natürlich kein Interesse daran, dass der Preisvorteil beim Leasing verschwindend gering ist und haben auf diese neue steuerliche Situation reagiert.

Leasing-Firmen erhöhen Preis -  übernehmen aber die Steuer

Auf der einen Seite haben die Leasingfirmen den Preis für die Übernahme des Jobrads nach drei Jahren erhöht. Eine schlechte Nachricht also: Wer zum Beispiel das Rad bei Eurorad kaufen möchte, zahlt dafür zum Stand Juli 2024 16 Prozent (früher 10 Prozent) des ursprünglichen Verkaufspreises. Bei Jobrad sind es 18 statt früher 10 Prozent. Der geldwerte Vorteil beträgt dann noch 24 Prozent (Eurorad) beziehungsweise 22 Prozent (Jobrad) des Neupreises. Dabei werden die vom Fiskus festgesetzten 40 Prozent Restwert berücksichtigt. Andere Fahrrad-Leasing-Anbieter verfahren ähnlich. Das bedeutet, dass Du etwas mehr für das Fahrrad zahlen musst.  

Und dann müsstest Du diese 24 oder 22 Prozent eigentlich auch noch versteuern, das wären bei einem Neupreis von 2.500 Euro über 500 Euro. Jetzt kommt aber die gute Nachricht: Die Versteuerung kann auch die Leasingfirma übernehmen. Und das machen diese in der Regel auch. Denn der Leasinggeber darf nach dem BMF-Schreiben den geldwerten Vorteil als Lohn von dritter Seite pauschal mit 30 Prozent versteuern (§ 37b EStG). 

Fortsetzung des obigen Beispiels: Johanna hatte ein 2.500 Euro teures Rad und dadurch inklusive Ver­si­che­rung in drei Jahren rund 1.190 Euro weniger auf dem Konto. Wenn sie das Dienstrad nach drei Jahren übernimmt, zahlt sie 18 Prozent des Bruttolistenpreises, also 450 Euro. Die Versteuerung des Restbetrags - in diesem Fall 22 Prozent von 2.500 Euro, also von 550 Euro - übernimmt die Leasingfirma.

Johanna hätte das Rad also 1.190 + 450 = 1.640 Euro gekostet. Das ist eine Ersparnis von 860 Euro, also rund 35 Prozent weniger als bei einem Kauf. Lässt man zusätzlich die Ver­si­che­rungen außer acht, die ja immer fällig sind, beträgt die Ersparnis beim Leasing und anschließendem Kauf rund 1.000 Euro. Das sind also tatsächlich rund 40 Prozent weniger als bei einem direkten Kauf. Zudem wäre beim Direktkauf die Kaufsumme auch noch auf einen Schlag fällig.

Beachte aber unbedingt, dass alles von der Höhe der finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers abhängt. Je geringer dieser ist, desto weniger sparst Du im Vergleich zum Direktkauf. 

Tipp: Rechne das einfach mit Deinen persönlichen Daten mit einem Jobrad-Rechner Deiner Wahl durch. 

Alternative: Arbeitgeber übernimmt pauschal die Steuer 

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Pauschalierungsmöglichkeit eingeführt: 25 Prozent Lohnsteuer. Dies gilt, wenn der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn unentgeltlich oder verbilligt ein Dienstrad übereignet (§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG).   

Fortsetzung des Beispiels: Nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags müsste zunächst der Arbeitgeber Eigentümer des Dienstrads werden. Dann kauft Johanna das ihr zuvor zur Verfügung gestellte Fahrrad für günstige 250 Euro. Bei einem ursprünglichen Bruttolistenpreis von 2.500 Euro sind 40 Prozent davon 1.000 Euro. Abzüglich des Kaufpreises beträgt somit der geldwerte Vorteil 750 Euro (= 1.000 Euro – 250 Euro). Darauf sind dann 25 Prozent pauschale Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge fallen keine an. Das wäre sogar noch günstiger als die Variante mit der Leasingfirma. 
Da das für den Arbeitgeber aber zusätzliche Ausgaben sind, wird er Dich dann in aller Regel doch an das Angebot der Leasingfirma verweisen. 

Keine Pflicht der Übernahme

Übernehmen musst Du das Dienstrad nach Ablauf des Leasingvertrags nicht. Alternativ kannst Du das Bike nach drei Jahren einfach abgeben und Dir ein neues über Deine Firma besorgen lassen. Dafür kann dann ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen werden. Das ist natürlich nicht ganz so günstig, aber dafür hast Du alle drei Jahre ein neues Rad.

Leasingverträge umfassen manchmal auch die Kosten für Wartung und Reparaturen. Fehlt eine solche Klausel oder wurde das Fahrrad gekauft, muss Du selbst das Rad in Schuss halten. Natürlich lässt sich mit der Firma auch etwas anderes vereinbaren.

Der Überlassungsvertrag setzt in der Regel voraus, dass Du in der Firma arbeitest. Wenn Du kündigst, musst Du üblicherweise das Rad abgeben. Die Firma muss in der Regel einen anderen Person finden, die das Dienstrad übernimmt.

Welche Fahrräder taugen als Dienstrad?

Alle Fahrräder – auch Mountainbikes und Rennräder – eignen sich als Dienstfahrrad. Zudem sind als Jobbike auch Pedelecs möglich, umgangssprachlich oft E-Bikes genannt. Das sind Zweiräder mit Elektromotoren, die die Radler mit einer Geschwindigkeit bis 25 Kilometer pro Stunde unterstützen. Hört der Fahrer auf, in die Pedale zu treten, schaltet sich auch der Motor ab. Erlaubt ist auch eine Anfahrhilfe bis 6 Stundenkilometer.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) bis 45 Stundenkilometer gelten hingegen als Kraftfahrzeuge und werden daher genauso wie ein Elektro-Dienstwagen behandelt. Bei einem solchen Dienstkraftrad musst Du dann zusätzlich auch die Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte als geldwerten Vorteil mit 0,03 Prozent des Kaufpreises je Kilometer versteuern. 

Alternativ kann Deine Firma die Pendelkosten pauschal mit 15 Prozent versteuern. Sozialabgaben fallen darauf nicht an. Du darfst dann aber in Deiner Steu­er­er­klä­rung keine Ent­fer­nungs­pau­scha­le ansetzen.

Außerdem benötigst Du für ein S-Pedelec Ver­si­che­rung, Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen und Führerschein. Darüber hinaus besteht Helmpflicht.

Steuervorteile gelten auch für schnelle E-Bikes 

Überlässt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Dir ein solches S-Pedelec erstmals im Förderzeitraum zwischen 2019 und Ende 2030, kannst Du eine Steuervergünstigung für Elektro-Dienstwagen nutzen. Diese sieht vor, dass für die Bewertung des geldwerten Vorteils nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt wird. Auch der Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird geviertelt. Dementsprechend weniger Lohnsteuer und Sozialversicherung fällt an.

Entscheidend ist die Anschaffung bis Ende 2030 und dass eine bestimmte Person (angestellt oder selbstständig) erstmals das Fahrzeug nutzen darf. Die günstige Bewertung kann über den Förderzeitraum hinausgehen. Sie endet erst, wenn es zu einem Halterwechsel kommt oder das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen der Firma ausscheidet.

Ein Vorteil gilt für alle Arten von Elektrofahrrädern: das Aufladen in der Firma ist bis 2030 steuer- und abgabenfrei. Das gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter (BMF-Schreiben vom 29. September 2020 und vom 5. November 2021). Weitere mögliche Ge­halts­ex­tras des Arbeitgebers stehen im Ratgeber steuerfreie Sachzuwendungen

Weitere Tipps im Ratgeber Fahrradversicherung

  • Eine Fahrradversicherung lohnt sich vor allem für teure Fahrräder und E-Bikes.
  • Wir empfehlen die Fahrradversicherungen der MVK und der Häger für alle Fahrräder, wenn Du Rundumschutz möchtest. Die Ammerländer bietet günstigen Schutz vor allem für E-Bikes.

Zum Ratgeber

Autoren
Udo Reuß

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