Immer wieder hören wir aus der Finanztip-Community von Problemen mit dem Strom- oder Gasanbieter. Einige Beispiele:
- Der Anbieter schickt die Jahresrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Jahresfrist oder dem Ende Deines Vertrags (§40c Abs. 2 EnWG).
- Du hast weniger verbraucht, als Du im Voraus über Abschläge bezahlt hast – dann steht auf der Rechnung ein Guthaben. Das Geld muss Dir innerhalb von zwei Wochen ausbezahlt oder mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden (§40c Abs. 3 EnWG). Manchmal dauert es aber viel länger, dabei geht’s oft um mehrere Hundert Euro.
- Selbst die Preisbremsen, die Ende 2023 ausgelaufen sind, machen weiterhin Probleme. Dass sie falsch berechnet wurden oder ganz fehlen, fällt oft erst in der Jahresabrechnung auf.
Folgende Schritte kannst Du unternehmen, um solche Probleme zu lösen:
1. Verbraucherbeschwerde einreichen
Oft hilft eine Mail oder ein Anruf beim Kundenservice. Du kannst aber auch Dein Recht auf Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG nutzen. Dafür haben wir Dir hier ein Musterschreiben vorbereitet. Schick es per Mail oder Post an Deinen Anbieter – willst Du auf Nummer sicher gehen, dann per Einschreiben. Der Anbieter hat vier Wochen Zeit, um das Problem zu lösen oder Dir eine ausreichende Erklärung zu schicken.
2. Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen
Passiert nichts, kannst Du Dich nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Sie vermittelt als unabhängige Stelle zwischen Dir und dem Energieanbieter und wird versuchen, den Streit außergerichtlich zu lösen.
Du solltest belegen können, dass auf Deine Beschwerde nicht reagiert oder sie nicht gelöst wurde. Das Schlichtungsverfahren kann ein paar Monate dauern, ist für Dich aber kostenlos. Dem Energieunternehmen wird dagegen eine Gebühr berechnet. Details zum Verfahren kannst Du in den FAQ der Schlichtungsstelle nachlesen.
3. Verbraucherzentrale informieren
Zusätzlich berät Dich in einigen Bundesländern auch die Verbraucherzentrale. Halte auf der jeweiligen Website nach Beratungen zum Energierecht Ausschau. Die Termine kosten oft zwischen 30 und 40€. Beachte: Mit dem Begriff "Energieberatung" ist etwas anderes gemeint – hier geht es um Themen wie energetische Sanierung und Heizungstausch.
Außerdem kannst Du beim Bundesverband der Verbraucherzentralen Beschwerde einreichen. Du bekommst zwar nicht immer eine individuelle Antwort, aber die Verbraucherschützer gehen bei gehäuften Beschwerden gezielt gegen problematische Unternehmen oder Praktiken vor, etwa mit Abmahnungen oder Musterklagen.
4. Einen Anwalt einschalten
Als letzte Option kannst Du das Unternehmen verklagen. Der Bund der Energieverbraucher führt eine Liste von Anwälten, die sich auf die Rechte von Energieverbrauchern spezialisiert haben. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt sie die Kosten.
An welche Regeln sich die Anbieter halten müssen, kannst Du in unseren Ratgebern zum Stromanbieterwechsel und Gasanbieterwechsel nachlesen.