Urteil: Netflix-Preiserhöhungen unwirksam
Erstattung: Forder zu viel gezahltes Geld zurück
Wie? Nutz unser Musterschreiben (Word-Dokument)
Seit 2017 hat Netflix den Preis für das monatliche Premium-Abo gleich viermal um jeweils 2€ erhöht: Anfangs hat es 11,99€ gekostet.
- Im Dezember 2017 stieg der Monatsbeitrag auf 13,99€
- Im Juni 2019 wurde er auf 15,99€ erhöht
- Ab Mai 2021 auf 17,99€
- Und im April 2024 schließlich auf 19,99€
Sind diese Preisanpassungen unwirksam, haben viele Netflix-Kundinnen und -Kunden seitdem zu viel gezahlt und könnten die Differenz von Netflix zurückfordern. Genau das hat ein Netflix-Kunde getan und gegen den Konzern geklagt – mit Erfolg.
Wieso die Preiserhöhungen unwirksam sind
Die strittigen Punkte: Eine unwirksame Klausel zur Preiserhöhung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch keine vertragliche Einigung über den neuen Preis.
Laut Landgericht (LG) Köln hätte sich der klagende Netflix-Kunde mit den Preiserhöhungen einverstanden erklären müssen, da Netflix die Preise einseitig nicht erhöhen konnte. Stattdessen wurde er mit einem Pop-Up-Fenster konfrontiert, das die Preiserhöhung nur anzeigte und den Eindruck vermittelte, sie sei beschlossene Sache.
Da der Nutzer vor scheinbar vollendete Tataschen gestellt wurde, kam kein Änderungsvertrag über die höheren Preise zustande. Das LG Köln hat die Preiserhöhungen in seinem konkreten Fall deshalb für unwirksam erklärt (Az. 6 S 114/23).
Netflix sieht sich im Recht
Netflix bewertet das Urteil als Einzelfallentscheidung und betont, dass andere Gerichte bereits anders entschieden haben. Eine Netflix-Sprecherin sagte dazu in den Medien: „Die Entscheidung des LG Köln fällt aus dem Rahmen. Andere Gerichte haben unsere Preiserhöhungen wegen ausdrücklicher Einwilligungen als wirksam anerkannt.“
Netflix argumentiert zwar, dass eine Klausel in den Nutzungsbedingungen sie zu einseitigen Preiserhöhungen berechtigt. Doch genau diese Klausel ist laut Kammergericht Berlin unwirksam (15.11.2023, Az. 23 U 15/22). Netflix wollte das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen, der eine Revision aber ablehnte.
So kannst Du Geld von Netflix zurückfordern
Du kannst die zu viel gezahlten Beträge für die Jahre von 2022 bis April 2024 zurückfordern. Da war die letzte Preiserhöhung. Verweis dabei auf die Urteile des Kammergerichts Berlin (Az. 23 U 15/22) und des Landgerichts Köln (Az. 6 S 114/23).
Nutz dafür ganz einfach unser neues Musterschreiben (Word-Dokument). Darin findest Du auch Hinweise und ein Beispiel, wie Du den Forderungsbetrag richtig berechnest. Füll einfach die markierten Stellen aus und schick das Schreiben dann sowohl per Post als auch per Mail an Netflix.
Es ist zwar möglich, dass Verbraucherschützer eine Sammelklage starten – ähnlich wie die Klage gegen Amazon Prime. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband plant eine solche derzeit nicht, wie ein Sprecher auf Nachfrage von Finanztip erklärte. Wenn Du auf eine Sammelklage nicht warten bzw. Dich darauf verlassen willst, kannst Du die Erstattung also schon einmal selbst einfordern.