Fonds verkaufen Verkauf von Investmentfonds-Anteilen

Timo Halbe
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Zumeist denkt man als Anleger vorrangig daran, Kosten beim Erwerb von Investmentfonds-Anteilen zu sparen. So gibt der Artikel Kosten beim Kauf von Investmentfondsanteilen eine Übersicht über die offenen und verdeckten Kosten beim Erwerb von Fondsanteilen. Das meiste Sparpotenzial liegt im Vermeiden oder in der Rabattierung des Ausgabeaufschlags. Aber auch beim Verkauf oder der Rückgabe von Fondsanteilen fallen Kosten an beziehungsweise können die Erlöse – wie das nachstehende Urteil zeigt – von der Investmentbank unterschiedlich hoch abgerechnet werden.

Fondsschließungen

Mehr als ein Ärgernis ist die vorübergehende Schließung von Fonds. Gerade Anleger in offene Immobilienfonds mussten in den letzten Jahren unangenehme Erfahrungen durch Fondsschließungen machen. Auch fondsgebundene Le­bens­ver­si­che­rung sind davon betroffen. So sind Fondspolicen nicht sicherer als Direktanlagen in Investmentfonds. Auch hier trägt der Anleger das volle Risiko der Fondsentwicklung, wobei er in der Auswahl der Fonds weiter eingeschränkt ist.

Bei fondsgebundenen Le­bens­ver­si­che­rung­en wird der Wechsel von einem Fonds in einen anderen Fonds entsprechende Kosten verursachen. Der Versicherer ist nach den Bedingungen zumeist nicht verpflichtet, neue Fonds nach erfolgten Fondsschließungen in die Fondsauswahl aufzunehmen.

Risiko der Kursänderung bei Rücknahme der Fondsanteile

Du kennst vielleicht ein Ärgernis von den Kredit­kartenabrechnungen. Bei vielen Auslandsreisen (hier USA) fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Es ist schon merkwürdig, dass bei einer persönlichen Auswertung in Excel von zwölf USA-Reisen nahezu immer die hohen per Kredit­karte bezahlten Beträge an Tagen abgerechnet wurden, wo der Dollarkurs zum Euro nicht günstig war.

Nach Ansicht der Kredit­kartenunternehmen und der Banken ist dies reiner Zufall. Warum man auch bei Fondsgesellschaften die Buchungen bei Rücknahme der Fondsanteile nachprüfen sollte, kommentieren die Herren Dipl.-Math. Schramm und RA Fiala anhand eines Urteils des Landgerichtes Frankfurt vom 19. April 2011 (Az. 13 S 21344/19) wie folgt:

Die Investment-Bank wurde rechtskräftig verurteilt, dass sie nicht berechtigt sei, einen Teil des Geldes aus dem Verkauf von Fondsanteilen für sich zu behalten. Was war geschehen? Am Freitag, den 4. Januar 2008, hatte der Kunde um 09:54 Uhr einen Auftrag zum nächstmöglichen Verkauf erteilt. Die Fondsgesellschaft beziehungsweise ihre Hausbank war jedoch nicht in der Lage gewesen, diesen Auftrag bis zum Montag, den 7. Januar 2008, auszuführen. Erst am Dienstag, den 8. Januar 2008, kam es dann zur Auftragserledigung, mit einem Mehrerlös für den Kunden in Höhe von 3.459,40 Euro, nachdem der Kurs des Fondsanteils von Montag auf Dienstag entsprechend gestiegen war.

Glück gehabt, denkt sich vielleicht der Anleger. Jedoch meinte die Investmentbank AG, mit Schreiben vom 5. Januar 2009 genau diesen Mehrerlös vom Kunden zurückfordern zu können. Die Investmentbank war der Meinung, sich nach ihren Geschäftsbedingungen (AGB) aussuchen zu können, bereits mit dem niedrigeren Kurs vom nächsten Börsentag abrechnen zu können, denn Verkaufsaufträge habe sie nach ihren AGB zu diesem Zeit­punkt auch auszuführen.

Wird der Auftrag zur Rücknahme durch die Fondsgesellschaft freitags noch rechtzeitig erteilt, so muss die Fondsgesellschaft die Rücknahme bedingungsgemäß am Montag durchführen, sonst am nächsten Werktag. Bis dahin aber kann der Kurs weiter fallen oder steigen – dieses Risiko trägt der Anleger. Er muss bei fallenden Kursen am Donnerstag und Auftragserteilung am Freitagmorgen hilflos zusehen, wie die Kurse über den gesamten Freitag bis zum nächsten Montag weiter einbrechen.

Verkauf der Fondsanteile über die Börse

Wenn die Investmentfondsanteile börsennotiert sind, kann der Verkauf über die Börse erfolgen. So kann am gleichen Tag der Auftragserteilung die Veräußerung erfolgen und damit das Risiko weiterer Kurseinbrüche vermieden werden, was schwerer wiegen kann als die hier an der Börse anfallenden Kosten. Börsenkurse und berechneter Rücknahmepreis der Fondsgesellschaft können zudem voneinander abweichen, sowohl nach oben wie unten. Börsennotierte Fondsanteile muss man nicht an die Fondsgesellschaft zurückgeben, sondern kann sie auch an der Börse verkaufen oder mit weniger Kosten und zu einem ebenfalls zeitnäheren Kurs als bei der Fondsgesellschaft selbst kaufen.

Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf von Investmentfondsanteilen ist im Einzelfall aufzupassen. Statt Rückgabe der Fondsanteile an die Investmentgesellschaft ist in nicht wenigen Fällen der mögliche Verkauf über die Börse eine gangbare Alternative.

13. Dezember 2012


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