Neuwertentschädigung So lange ersetzt die Kfz-Versicherung Dein Auto zum Neuwert
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Vor allem in den ersten Monaten verlieren Fahrzeuge enorm schnell an Wert. Ärgerlich ist das, wenn das neue Auto gestohlen oder stark beschädigt wird. Die Kaskoversicherung ersetzt normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert des Wagens. Zu diesem Wert sollst Du Dir ein gleichwertiges Auto wieder kaufen können, also ein Modell, das gleich alt ist und ähnliche Verschleißerscheinungen aufweist.
Besonders ärgerlich ist der Verlust, wenn das Auto gerade erst drei Monate alt war. Dann hat es bereits am meisten Wert verloren. In den ersten Monaten ist der Unterschied zwischen Kaufpreis und aktuellem Wert am höchsten. Deswegen gibt es die sogenannte Neuwert- oder Neupreisentschädigung. Hast Du diese Regelung mit der Kfz-Versicherung abgeschlossen, bekommst Du eine Zeit lang den Neupreis erstattet.
Die Neuwertentschädigung ist eine Zusatzklausel der Kaskoversicherung. Für eine bestimmte Zeit – mindestens sechs Monate – zahlt Dir der Versicherer im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls den Neupreis des Wagens. Die Länge der Frist hängt von der Tarifvariante ab, auch gilt für Diebstahl meist eine kürzere Frist.
Gerade für teurere Autos lohnt sich die Neupreisentschädigung. Einige Anbieter grenzen die Neupreisentschädigung etwas ein. Sie zahlen etwa nur, falls in einem kurzen Zeitraum nach dem Kauf die Reparaturkosten eine bestimmte Schwelle überschreiten, zum Beispiel 80 Prozent des Kaufpreises. Oder die Klausel ist nur gültig, wenn der Besitzer des Autos auch der Erstbesitzer ist. Für Tageszulassungen fällt die Klausel bei manchen Gesellschaften dementsprechend aus.
Wie lange die Vollkaskoversicherung tatsächlich den Neuwert bezahlt, hängt vom Tarif ab. Einige gelten nur bis zu 6 Monate, andere 12 oder 24 Monate.
Danach gibt es nur noch den Wiederbeschaffungswert des Autos. Das heißt, das Alter des Wagens und damit Gebrauch und Verschleißerscheinungen werden bei der Wertermittlung berücksichtigt.
Einige Versicherer bieten für Gebrauchtwagen eine ähnliche Klausel wie die Neupreisentschädigung an. Die Kaufpreisentschädigung ist für alle Käufer einer Tageszulassung oder eines jungen Gebrauchten interessant. Denn damit trägst Du das Risiko des Wertverlustes nicht allein.
In einer Finanztip-Studie 2016 kosteten Tarife mit einer Neupreisentschädigung im Schnitt 10 Prozent mehr als Tarife ohne diesen Zusatzschutz. Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn man sich die jeweils günstigsten Tarife für unsere Musterprofile anschaut: Hier lag der Aufschlag im Schnitt nur noch bei 1,6 Prozent. In den meisten Fällen versichern gute und trotzdem günstige Vollkasko-Tarife eine Neupreisentschädigung für mindestens zwölf Monate kostenfrei mit. Wer Wert auf eine lange Entschädigung des Neupreises legt, sollte gezielt vergleichen.
Die GAP-Deckung (oder Differenz-Deckung) solltest Du zusätzlich zur Vollkaskoversicherung abschließen, wenn Du Dein Fahrzeug geleast hast: Wird das Leasingfahrzeug gestohlen oder bei einem Unfall so stark beschädigt, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt (Totalschaden), kommt es bei diesen Verträgen zu einer finanziellen Lücke (Englisch: „gap“) zwischen verschiedenen Erstattungsbeträgen.
Der eine Betrag ist der Restwert. Dieser Wert ist im Leasingvertrag festgeschrieben. Den Restwert musst Du an den Leasinggeber zahlen, wenn der Vertrag (wie im Falle eines Totalschadens) vorzeitig abgerechnet wird.
Der andere (meistens niedrigere) Betrag ist der Wiederbeschaffungswert. Da das neue Fahrzeug in der Regel vollkaskoversichert ist, erhältst Du im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls den aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs als Entschädigung aus der Vollkaskoversicherung. Lässt sich das zerstörte Fahrzeug noch zu Geld machen, zieht der Versicherer allerdings diesen Restwert zusätzlich auch noch von der Entschädigung ab.
Ohne GAP-Deckung besteht also die Gefahr, dass Du auf der Differenz zwischen der finanziellen Verpflichtung aus dem Leasingvertrag und der Erstattung aus der Vollkaskoversicherung sitzen bleibst. Hast Du dagegen eine GAP-Deckung (oder Differenz-Deckung) vereinbart, zahlt der Versicherer den Unterschiedsbetrag zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert an Dich aus.
Die GAP-Deckung ist umso wichtiger, je teurer Dein Fahrzeug ist: Gerade Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse (und darüber) verlieren schnell an Wert: Der Wiederbeschaffungswert sinkt dann unter Umständen sehr viel schneller als der vereinbarte Restwert aus dem Leasingvertrag.
Die GAP-Deckung erstattet nur den Preisunterschied zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den Restforderungen der Bank oder des Leasingunternehmens. Steht Dir aus Deiner Kaskoversicherung noch eine Neupreisentschädigung zu, etwa, weil Dein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt keine zwölf Monate alt war, verlierst Du diesen Anspruch an den Leasinggeber.
Die günstigste Autoversicherung findest Du, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unser großer Portaltest hat ergeben, dass Du am besten mindestens zwei Vergleiche kombinierst. Denn nicht alle Versicherer sind auch auf allen Vergleichsportalen vertreten.
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