Unfall im Ausland Hier bekommst Du Hilfe bei einem Autounfall im Ausland
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Egal, ob Links- oder Rechtsverkehr: Ein Unfall zehrt besonders dann an den Nerven, wenn Dir plötzlich bewusst wird, dass Du gar nicht weißt, was Du jetzt tun musst und Du Dich schlecht verständlich machen kannst. Mit diesen einfachen Tipps und Telefonnummern kommst Du im Fall der Fälle schnell weiter.
In der EU und in nahezu allen Ländern der Welt ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Deckungssummen sind im Ausland – jenseits von EU, EWR-Ländern und der Schweiz – in der Regel deutlich niedriger als in Deutschland. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es zum Beispiel die sogenannte Mallorca-Police. Alternativ kannst Du bei der Mietwagenbuchung eine höhere Deckungssumme vereinbaren.
Hattest Du einen Unfall im Ausland und möchtest Deinen Schaden von der Versicherung des Verursachers regulieren lassen, kannst Du das von zuhause aus tun.
Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union Schadenregulierungsbeauftragte. Die Versicherer sind also verpflichtet, einen in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Vertreter zu benennen. Damit wird erreicht, dass Ansprüche gegen den ausländischen Versicherer auch im Inland geltend gemacht werden können.
Der Versicherer oder sein Vertreter, der Schadenregulierungsbeauftragte, werden aufgrund des bestehenden Direktanspruchs des Verkehrsopfers so behandelt, als hätten sie selbst den Schaden verursacht. Ganz besonders wichtig ist diese Regelung in Fällen, in denen zwar das unfallverursachende Auto, nicht aber der Fahrer des Autos bekannt ist.
Wenn Du zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wirst, kannst Du Dich nach dem Urlaub an den Beauftragten der spanischen Versicherung in Deutschland wenden.
Wer das ist, erfährst Du durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Du erreichst ihn
Der Schadenregulierungsbeauftragte reguliert Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, wenn
Der Schadenregulierungsbeauftragte trägt alle Informationen zusammen, die für die Regulierung des Schadens erforderlich sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Unfall durch ein bei seinem Unternehmen versichertes Fahrzeug verursacht worden ist. Hat sich der Unfall in einem anderen Land als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ereignet, gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden nicht innerhalb von drei Monaten oder geht der Schadenregulierungsbeauftragte nicht ausreichend auf Dein Schadenersatzbegehren ein, kannst Du Dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden. Gleiches gilt auch, wenn sich weder der zuständige Versicherer noch das Fahrzeug ermitteln lässt, das den Schaden verursacht hat.
Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) einen deutschen Haftpflichtversicherer, der die Schadensregulierung stellvertretend übernimmt. Das DBGK ist Ansprechpartner, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs ereignet hat.
Das DBGK ist nicht zuständig bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat. War das gegnerische Fahrzeug in Deutschland zugelassen, aber nicht versichert, könnte der Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe zuständig sein.
Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir zum Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung die Grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und vielen anderen Staaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben, weil innerhalb der EU das sogenannte Kennzeichenabkommen gilt.
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr – der eigentliche Name der Grünen Karte – kann aber bei einem Unfall die Schadensabwicklung erheblich erleichtern. Zeige die Karte einfach vor Ort der Polizei, dort stehen alle notwendigen Angaben, die Du zu Deiner Versicherung und dem Auto machen musst.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos