Unfall im Ausland Hier bekommst Du Hilfe bei einem Autounfall im Ausland

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst Deinen Unfall-Schaden zuhause in deutscher Sprache bearbeiten lassen.

So gehst Du vor

  • Über das Nummernschild des Unfallgegners bekommst Du beim Zentralruf der Autoversicherer Namen und Kontakt zu dessen Ver­si­che­rung.
  • Hast Du mit einem ausländischen Fahrzeug einen Unfall innerhalb Deutschlands, kannst Du Dich ans Deutsche Büro Grüne Karte wenden.

Egal, ob Links- oder Rechtsverkehr: Ein Unfall zehrt besonders dann an den Nerven, wenn Dir plötzlich bewusst wird, dass Du gar nicht weißt, was Du jetzt tun musst und Du Dich schlecht verständlich machen kannst. Mit diesen einfachen Tipps und Telefonnummern kommst Du im Fall der Fälle schnell weiter.

Unfall im Ausland richtig regeln

In der EU und in nahezu allen Ländern der Welt ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Deckungssummen sind im Ausland – jenseits von EU, EWR-Ländern und der Schweiz – in der Regel deutlich niedriger als in Deutschland. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es zum Beispiel die sogenannte Mallorca-Police. Alternativ kannst Du bei der Mietwagenbuchung eine höhere Deckungssumme vereinbaren.

Hattest Du einen Unfall im Ausland und möchtest Deinen Schaden von der Ver­si­che­rung des Verursachers regulieren lassen, kannst Du das von zuhause aus tun.

Der Schadenregulierungsbeauftragte hilft Dir weiter

Alle europäischen Ver­si­che­rungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union Schadenregulierungsbeauftragte. Die Versicherer sind also verpflichtet, einen in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Vertreter zu benennen. Damit wird erreicht, dass Ansprüche gegen den ausländischen Versicherer auch im Inland geltend gemacht werden können.

Der Versicherer oder sein Vertreter, der Schadenregulierungsbeauftragte, werden aufgrund des bestehenden Direktanspruchs des Verkehrsopfers so behandelt, als hätten sie selbst den Schaden verursacht. Ganz besonders wichtig ist diese Regelung in Fällen, in denen zwar das unfallverursachende Auto, nicht aber der Fahrer des Autos bekannt ist.

Wenn Du zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wirst, kannst Du Dich nach dem Urlaub an den Beauftragten der spanischen Ver­si­che­rung in Deutschland wenden.

Wer das ist, erfährst Du durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Du erreichst ihn

  • aus Deutschland unter der kostenfreien Rufnummer 0800/25 026 00,
  • aus dem Ausland unter der kostenpflichtigen Rufnummer +49 40/300 330 300 (Mo-Fr von 8.00-20.00 Uhr),
  • online über dieses Formular.

Der Schadenregulierungsbeauftragte reguliert Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, wenn

  • sich der Unfall in einem EU-Land ereignet hat, in dem der Geschädigte keinen Wohnsitz hat, und
  • der Schaden durch ein Auto verursacht wurde, das in einem EU-Mitgliedstaat versichert ist.

Der Schadenregulierungsbeauftragte trägt alle Informationen zusammen, die für die Regulierung des Schadens erforderlich sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Unfall durch ein bei seinem Unternehmen versichertes Fahrzeug verursacht worden ist. Hat sich der Unfall in einem anderen Land als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ereignet, gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Reguliert die gegnerische Ver­si­che­rung den Schaden nicht innerhalb von drei Monaten oder geht der Schadenregulierungsbeauftragte nicht ausreichend auf Dein Schadenersatzbegehren ein, kannst Du Dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden. Gleiches gilt auch, wenn sich weder der zuständige Versicherer noch das Fahrzeug ermitteln lässt, das den Schaden verursacht hat.

Unfall mit ausländischen Fahrzeug im Inland

Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) einen deutschen Haftpflichtversicherer, der die Schadensregulierung stellvertretend übernimmt. Das DBGK ist Ansprechpartner, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs ereignet hat.

Das DBGK ist nicht zuständig bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat. War das gegnerische Fahrzeug in Deutschland zugelassen, aber nicht versichert, könnte der Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe zuständig sein.

Dann brauchst Du Deine Grüne Karte

Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir zum Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung die Grüne Ver­si­che­rungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und vielen anderen Staaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben, weil innerhalb der EU das sogenannte Kennzeichenabkommen gilt.

Die Internationale Ver­si­che­rungskarte für Kraftverkehr – der eigentliche Name der Grünen Karte – kann aber bei einem Unfall die Schadensabwicklung erheblich erleichtern. Zeige die Karte einfach vor Ort der Polizei, dort stehen alle notwendigen Angaben, die Du zu Deiner Ver­si­che­rung und dem Auto machen musst.

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  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

Autor
Silke Kursawe

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