Haushaltsnahe Dienstleistungen Checkliste Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Du kannst Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Deines Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Du damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragst. Damit lassen sich bis zu 4.000 Euro Steuern im Jahr sparen.

Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?
Die Kosten, die Dir durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, senken nicht Dein zu versteuerndes Einkommen und damit nicht Deinen persönlichen Grenzsteuersatz, sondern direkt Deine Steuerschuld. Es gibt dabei ein paar Dinge, die Du beachten solltest.
Haushaltsnahe Tätigkeit
Die wichtigste Voraussetzung ist erfüllt, wenn Du als Privatperson bei einem Dienstleister Tätigkeiten in Auftrag gegeben hast, die ansonsten Mitglieder Deines Haushalts übernehmen würden. Also durch Deinen Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder, die zu Hause wohnen. Es muss sich auch tatsächlich um eine reine Dienstleistung handeln, die noch dazu in Deinem Haushalt ausgeführt wird. Deshalb wird die Zubereitung von Speisen in Deiner Küche steuerlich gefördert – nicht aber der Catering-Service, der das Essen für Deine Party anliefert. Die Arbeiten müssen grundsätzlich in Deiner Wohnung oder Deinem Haus oder auf dem dazugehörenden Grundstück erledigt werden.

Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen
von der Experten-Redaktion von Finanztip
Das Finanzamt fördert bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen. In unserer Checkliste erfährst Du welche.
Abgrenzung zu Handwerkerkosten
Wenn Du mit dem Anstrich der Fassade oder dem Legen neuer Fliesen im Bad einen Handwerker beauftragst, darfst Du dessen Arbeitskosten anteilig als Handwerkerleistungen zusätzlich in Höhe von bis zu 1.200 Euro von Deiner jährlichen Steuerschuld abziehen. Das Schreiben vom Bundesfinanzministerium (BMF) hilft bei Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen diesen beiden Kategorien Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro als Steuererstattung) und haushaltsnahe Dienstleistungen (maximal 4.000 Euro Steuererstattung).
Rechnung per Überweisung zahlen
Du kannst einen selbstständigen Dienstleister oder eine Firma mit den haushaltsnahen Arbeiten beauftragen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit legal ausgeübt wird. Schwarzarbeit zählt selbstverständlich nicht. Du benötigst eine Rechnung. Zudem darfst Du den Betrag nicht bar bezahlen. Nur wenn Du die Summe überwiesen hast, wird das Finanzamt Deinen Steuerabzug anerkennen. Du kannst bis zu 20.000 Euro im Jahr an Arbeits-, Fahrt- oder Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, von denen 20 Prozent Deine Steuerschuld mindern. Das ergibt einen Abzug von bis zu 4.000 Euro.
Rechnungsangaben
Die schriftliche Rechnung sollte folgende Daten enthalten:
- Erbringer der Dienstleistung (mit Name, Anschrift und Steuernummer),
- Empfänger der Leistung,
- Art der Leistung,
- Inhalt der Leistung,
- Zeitpunkt der Leistungserstellung und
- Entgelt, das gegebenenfalls aufzuschlüsseln ist zwischen abziehbaren Lohn- und Fahrtkosten auf der einen Seite und den Materialkosten auf der anderen Seite.
Checkliste Dienstleistungen
Prüfe mithilfe unserer Checkliste, welche haushaltsnahen Dienstleistungen bei Dir angefallen sind.
Was musst Du beachten?
Keine Barzahlung - Die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt der Staat vor allem, um der Schwarzarbeit Einhalt zu gebieten. Deswegen darfst Du die Rechnungen Deines Dienstleisters oder seiner Firma keinesfalls in bar begleichen. Denn das Finanzamt erkennt Deinen Steuerabzug nur dann an, wenn Du eine Überweisung nachweisen kannst.
Kreditkartenzahlungen und andere unbare Zahlungen akzeptiert das Finanzamt auch. Hebe nicht nur die Rechnung mindestens zwei Jahre auf, sondern auch eine Kopie Deines Kontoauszugs, der die Zahlung belegt.
Arbeiten nur im eigenen Haushalt - Achte darauf, dass die Rechnung sehr detailliert ausfällt. Am besten ist sogar aufgeführt, wo genau die haushaltsnahe Dienstleistung ausgeführt wurde. Sonst könnte Dir das Finanzamt entgegenhalten, dass die Arbeiten nicht für Deinen Haushalt erledigt wurden.
Steuererklärung - Du profitierst vom Steuerabzug nur, wenn Du im entsprechenden Jahr Steuern zahlen musst. Hast Du nicht genügend Einkünfte, dann geht er ins Leere. Du beantragst die Steuerermäßigung in der Steuererklärung.
Trage Deine Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen inklusive Mehrwertsteuer in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen zu der Steuererklärung 2020 ein. Handwerkerkosten gehören in die Zeile 6. Der Betrag, den Du geltend machst, mindert direkt Deine Steuerschuld. Er senkt weder Dein zu versteuerndes Einkommen noch Deinen persönlichen Grenzsteuersatz.
Kinderbetreuung - Auch wenn die Betreuung und die Aufsicht über die Kinder zu klassischen Arbeiten zählen, die ein Familienmitglied übernimmt: Die Kosten dafür sind nur zum Teil als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Meistens dürfte das außerdem die steuerlich schlechtere Variante für Dich sein.
Vielmehr kannst Du die Aufwendungen als Sonderausgaben zu zwei Dritteln ansetzen – bis zu einer Höhe von 4.000 Euro je Kind. Diese Summe kannst Du nicht von der Steuerschuld abziehen, sondern von Deinem zu versteuernden Einkommen. So minderst Du zumindest tendenziell Deinen persönlichen Grenzsteuersatz.
Einmaliger Abzug - Was Du schon anderweitig steuerlich geltend gemacht hast, kannst Du nicht noch einmal als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen. Hast Du Aufwendungen beispielsweise als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht, fallen sie aus dem Steuerabzug heraus.
Dennoch ergeben sich Spielräume bei einigen Tätigkeiten, für die Du wahlweise auch die Vergünstigungen für Handwerkerarbeiten nutzen kannst. Prüfe genau, was Du wo geltend machst, um Deinen Steuerabzug vollständig zu nutzen. Und möglicherweise kombinierst Du diese Vergünstigungen, indem Du in der Steuererklärung zudem außergewöhnliche Belastungen ansetzt.
Vor- und Rückträge sind nicht möglich - Nicht möglich ist der Übertrag entstandener Kosten in das folgende Jahr oder das Vorjahr. Das heißt, wenn Du in einem Jahr keine Steuern zahlst, weil Deine Einkünfte zu gering sind, kannst Du auch den Steuervorteil nicht nutzen – die Vergünstigung entfällt komplett.
Haushaltsbezogener Höchstbetrag - Steuerpflichtige, die zusammen einen Haushalt bewohnen, können den gesamten Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Das gilt für Eheleute und für unverheiratet zusammenlebende Paare. Sie können bei einem gemeinsamen Haushalt insgesamt höchstens von 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr profitieren.
Achte darauf, dass beide Partner die Aufträge an Dienstleister vergeben und auch die Rechnungen begleichen. So könnt Ihr die Steuervergünstigung hälftig aufteilen (bei Einzelveranlagten: Anlage Sonstiges, Zeile 11). Jedem steht die Hälfte des Höchstbetrags zu. Falls Du eine andere prozentuale Aufteilung wünscht, kannst Du dies in der Zeile 12 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen angeben.
Anders ist die Situation zu bewerten im Jahr des Zusammenzugs oder der Auflösung einer gemeinsamen Wohnung. Dann kann jeder der Partner haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum vollen Höchstbetrag geltend machen, weil jeder einen eigenen Haushalt vorweisen kann. Trifft dies bei Dir zu, musst Du dies in der Zeile 12 eintragen.

Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Das Finanzamt fördert bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen. In unserer Checkliste erfährst Du welche.

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