Steuererklärung Frist Antrag auf Fristverlängerung
Die Frist für Deine Steuererklärung 2024 ist der 31. Juli 2025, wenn Du zur Abgabe verpflichtet bist. Hast Du einen triftigen Grund, kannst Du beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Nutze dazu unser Musterschreiben.

Wann musst Du die Steuererklärung abgeben?
Für die Steuererklärung 2024 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen, am 31. Juli 2025.
Erstmals seit 2020 gilt für das Steuerjahr 2024 exakt dieser Termin, also der 31. Juli 2025. Denn wegen der Corona-Pandemie war die Frist erst nach hinten - und seit dem Steuerjahr 2022 wieder nach vorn gerutscht. Für das Steuerjahr 2023 war die Frist für die Steuererklärung 2023 der 2. September 2024. Für 2022 hattest Du hingegen noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit, um Deine Steuererklärung 2022 fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Für 2021 sogar bis zum 31. Oktober 2022.
Wichtig: Dieser Abgabetermin gilt unabhängig davon, ob Du Papierformulare ausfüllst oder die Erklärung elektronisch übermittelst. Dazu kannst Du „Mein Elster“ von der Finanzverwaltung oder ein kommerzielles Steuerprogramm nutzen. Als registrierter Nutzer erstellst Du Deine Steuererklärung im Elster-Portal und kannst diese authentifiziert übermitteln, also elektronisch unterschrieben. Das ist dann komplett papierlos und obendrein kostenlos.
Allerdings musst Du bei Elster auf Steuerspartipps und Komfort weitgehend verzichten. Anders ist das mit einer Steuersoftware oder einer Steuer-App. Diese Steuerprogramme kosten nicht die Welt und sind echt hilfreich.
Vorlage
von der Experten-Redaktion von Finanztip
Beantrage beim Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung. Nutze hierfür unseren Musterbrief.
Was passiert, wenn Du die Frist versäumst?
Bis zum Steuerjahr 2018 war die Abgabefrist noch der 31. Mai des Folgejahrs. Die seit 2019 geltenden späteren Abgabefristen haben ihren Preis. Der Fiskus wird strenger, wenn Du den Termin nicht einhältst. Früher gab es einen großen Ermessensspielraum, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird und wie hoch dieser ausfällt. Das hat sich seit der Einkommensteuererklärung 2018 geändert.
Ein Verspätungszuschlag ist eine Geldstrafe des Finanzamts, wenn Du eine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibst. Diesen musst Du zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlen. Gesetzlich geregelt ist der Verspätungszuschlag in Paragraf 152 Abgabenordnung (AO).
Demnach gibt es den Ermessensspielraum normalerweise nur noch dann, wenn Du die Steuererklärung spätestens innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben hast. Dieser Zeitraum verlängert sich aktuell entsprechend der späteren Abgabefristen wegen der Corona-Pandemie.
Für die Steuererklärung 2024 sind es 16 Monate, also bis zum 30. April 2026. Bis dahin kann, das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Ab dem 1. Mai 2026 muss das Finanzamt diesen Zuschlag festsetzen. Und auch die Höhe ist gesetzlich geregelt: Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat.
Musterbrief Fristverlängerung
Nutze unseren Antrag auf Fristverlängerung für Deine Steuererklärung.

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