PV-Anlage anmelden Solaranlage richtig registrieren und damit Geld sichern

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge (PV-Anlage) musst Du anmelden.
  • Zwei Anmeldungen sind verpflichtend: Die beim Netzbetreiber und die im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter der Bundesnetzagentur.
  • Machst Du das nicht, riskierst Du ein Bußgeld und bekommst auch kein Geld für den Strom, den Deine PV-Anlage ins Netz einspeist.

So gehst Du vor

  • Bevor die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Oft übernimmt das der Solar-Installateur. Trotz Fristen kann die Anmeldung einige Wochen dauern.
  • Sobald Deine PV-Anlage in Betrieb geht, muss sie innerhalb eines Monats im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter angemeldet werden. Das kannst Du online selbst erledigen.
  • Wenn Du noch nach günstigen Angeboten für Solaranlagen suchst, dann kontaktiere gleich mehrere Firmen. Wir empfehlen, mit dem Vergleichsportal www.selfmade-energy.com zu starten. Als Ergänzung empfehlen wir die Angebotsvermittler www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com.

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge (PV-Anlage) erzeugt Strom aus Sonnenenergie. Für Dich kann sich so eine Anlage lohnen, weil sie die Strom­kos­ten Deines Haushalts reduziert. Außerdem kannst Du zusätzlich Geld mit dem Strom verdienen, den die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Und je mehr Solaranlagen ans Netz gehen, desto mehr sauberer Ökostrom steht für das ganze Land zur Verfügung.

Das geht aber nur, wenn der Strom aus Gegenden, wo gerade die Sonne scheint, dorthin transportiert werden kann, wo es an diesem Tag bewölkt ist und regnet. Wenn im Straßenverkehr Brücken und Autobahnen ausgebaut werden, dann müssen Stromnetzbetreiber auf die gleiche Weise dafür sorgen, Engpässe und Überlastungen im Stromnetz zu beseitigen. Dazu müssen die Betreiber aber wissen, wo überall Strom produziert wird. Aus diesem Grund musst Du Deine PV-Anlage anmelden. Wo und wie, liest Du in diesem Ratgeber.

PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden: So klappt’s

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge muss an zwei Stellen angemeldet werden: beim Netzbetreiber und online im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter. Um die zweite Anmeldung kümmern wir uns später – als erstes muss die beim Netzbetreiber vorgenommen werden. Zuvor noch ein Hinweis: Wir konzentrieren uns hier auf PV-Anlagen auf dem Dach. Hast Du ein Balkonkraftwerk, also eine Mini-Solaranlagen für die Steckdose, gelten andere Regeln, die Du in unserem Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden nachlesen kannst.

Wer ist Dein Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist ein Unternehmen, dass für den Betrieb, den Ausbau und die Wartung des Stromnetzes in Deiner Region zuständig ist. Oft, aber nicht immer, kümmert sich dasselbe Unternehmen auch um die grundlegende Belieferung mit Strom in dieser Region. Dann ist es zugleich der sogenannte Grundversorger. Netzbetreiber und Grundversorger haben aber unterschiedliche Aufgaben. 

Wenn Du Deinen Stromnetzbetreiber nicht kennst, hilft gerade in größeren Städten oft eine kurze Internetsuche nach „Netzbetreiber“ in Kombination mit Deinem Wohnort. Falls nicht: Der Netzbetreiber steht auch auf Deiner Stromabrechnung. Manchmal allerdings nur als 13-stelliger Code – den kannst Du in dieser Datenbank des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eingeben und kennst dann Deinen Netzbetreiber.

Wer erledigt die Anmeldung beim Netzbetreiber?

In der Regel übernimmt der Installationsbetrieb die Anmeldung der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge beim Netzbetreiber. In diesem Fall hast Du selbst – wenn alles glatt geht – keinen Aufwand. Und normalerweise verläuft die Anmeldung einer Solaranlage auf dem Hausdach ohne Probleme. Achte bei der Auswahl eines Installationsbetriebs für Deine PV-Anlage also darauf, dass der Anmeldeservice enthalten ist. Übrigens: Auch ein Stromspeicher, den Du zusammen mit der PV-Anlage einbaust oder später nachrüstest, muss beim Netzbetreiber separat angemeldet werden.

Theoretisch kannst Du die Anmeldeformulare auch selbst ausfüllen: Viele Netzbetreiber stellen ein entsprechendes Portal auf ihrer Internetseite bereit. Dort müssen allerdings viele technische Details angegeben werden, was Dich überfordern könnte, wenn Du nicht vom Fach bist. Und spätestens, wenn die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird, ist ohnehin eine Elektrofachkraft erforderlich.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Netzbetreiber Deine Anlage nicht anschließen kann, oder erst einen komplett neuen Netzanschluss einrichten müsste, kann ein bereits unterschriebener Kaufvertrag zum Problem werden. Manche Netzbetreiber raten deshalb, dass der Vertrag erst greifen sollte, sobald klar ist, dass die PV-Anlage auch am bestehenden Hausanschluss angeschlossen werden kann. Möchtest Du Dich absichern, lass in den Vertrag eine entsprechende Klausel aufnehmen, sodass er nur unter dieser Bedingung gilt.

PV-Anlage anschließen: Diese Fristen gelten und so viel kostet's

Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann einige Wochen dauern. Die Unterlagen können deshalb schon abgeschickt werden, noch bevor die ersten Solarmodule montiert werden. Einige Netzbetreiber bieten über ihre Webseite sogar explizit eine Vorabanfrage an, für die lediglich die geplante Leistung und der Standort der PV-Anlage benötigt werden. Ungünstig ist es dagegen, wenn die Installationsfirma den Netzbetreiber erst kontaktiert, wenn bereits alles montiert ist – dann wird sich der Anschluss Deiner Anlage verzögern.

Der Netzbetreiber prüft, ob der vorhandene Anschluss an das Stromnetz des Gebäudes oder Grundstücks für die geplante Leistung der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ausreicht. Bei einer normalen Dachanlage auf einem Einfamilienhaus wird das meistens der Fall sein. In Regionen mit besonders vielen Solaranlagen kann es aber sein, dass der Betreiber erst noch sein Netz verstärken muss, ehe er Deine Anlage ankoppeln kann. Gleichzeitig ist er verpflichtet, Solaranlagen unverzüglich anzuschließen (§ 8 Abs. 1 EEG). „Unverzüglich“ bedeutet aber nicht, dass das von heute auf morgen klappt.

Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb von einem Monat auf die Anmeldung Deiner PV-Anlage, gilt die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge als genehmigt und darf sofort angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 Satz 3 EEG). Einzige Voraussetzung: Sie muss weniger als 30 Kilowatt-Peak (kWp) leisten. Dieses vereinfachte Netzanschlussverfahren verhindert Verzögerungen bei vielen Solaranlagen auf normalen Wohnhäusern, da die 30-kWp-Grenze dort ohnehin kaum übertroffen wird.

Reagiert der Netzbetreiber aber innerhalb dieses Monats, muss er einen Zeitplan darüber schicken, in welchen Schritten das sogenannte Netzanschlussbegehren bearbeitet wird. Und er wird gegebenenfalls noch fehlende Informationen anfordern. Liegt alles vor, folgt nochmal eine achtwöchige Frist – bis dahin muss der Netzbetreiber prüfen, ob die PV-Anlage problemlos angeschlossen werden kann. Verstreicht die Frist ohne Genehmigung, gilt dasselbe wie oben: Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak dürfen dann am bestehenden Stromanschluss in Betrieb genommen werden. Nur falls der Netzbetreiber tatsächlich feststellt, dass er erst das Stromnetz verstärken muss, wird er einen Zeitplan vorlegen und der Anschluss Deiner Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge verzögert sich (§ 8 Abs. 6 EEG).

Hat der Netzbetreiber den Anschluss Deiner Solaranlage zugesagt, kann die Installation beginnen. Mit der Zusage schicken viele Netzbetreiber einen sogenannten Netzanschlussvertrag. Gegebenenfalls wird auch ein neuer Stromzähler eingebaut: Du benötigst einen sogenannten Zweirichtungszähler. Er misst, wie viel Strom Deine PV-Anlage ins Stromnetz abgibt. Du wirst einen digitalen Stromzähler oder, wenn Deine Anlage mehr als 7 Kilowatt-Peak leistet, ein intelligentes Smart Meter eingebaut bekommen.

Wie hoch sind die Kosten für den Anschluss der PV-Anlage?

Du musst die Kosten übernehmen, die beim Anschluss der PV-Anlage an den sogenannten Netzverknüpfungspunkt entstehen. Meistens ist das Dein Hausanschluss und der Punkt, an dem Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge den Strom ins Netz abgibt. Die Clearingstelle Energie hat diese Regelung auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) emp­foh­len.

Wie viel der Anschluss kostet, ist sehr individuell und hängt von der bestehenden Elektroinstallation in Deinem Haus und auf Deinem Grundstück ab. Gute Voraussetzungen hast Du etwa, wenn

  • Dein Zählerschrank nicht schon ein paar Jahrzehnte alt ist, 
  • falls Du eine PV-Anlage zur Volleinspeisung planst, der Zählerschrank auch genug Platz für einen zusätzlichen, zweiten Stromzähler bietet und
  • die Stromleitung bis zum Hausanschluss den zusätzlichen Sonnenstrom aufnehmen kann.

In Optimalfall werden die Anschlusskosten gering sein und höchstens ein paar Hundert Euro betragen. In alten Gebäuden kann es dagegen sein, dass große Teile der Elektroinstallation erneuert werden müssen. Im schlechtesten Fall steigen die Anschlusskosten auf einige tausend Euro – wenn Du diese Summe nur wegen der neuen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge investieren müsstest, kann die Anlage dadurch unrentabel werden.

Lass Deine Elektroinstallation deshalb immer im Vorhinein von der Photovoltaikfirma untersuchen. Achte darauf, dass alle entstehenden Anschlusskosten im Kaufvertrag festgehalten werden. Nach unseren Preis-Analysen solltest Du aufpassen, wenn Du einen Kostenvoranschlag mit mehr als 3.000 Euro nur für den Anschluss vorgelegt bekommst. Diese Summen werden nur in seltenen Ausnahmefällen erreicht. Deine PV-Anlage darf entweder der Fachbetrieb oder der Netzbetreiber anschließen (§ 10 Abs. 1 EEG). 

Sollte das Stromnetz verstärkt werden müssen, darf Dir der Netzbetreiber keine Kosten dafür in Rechnung stellen. Ablehnen darf er den Netzausbau nur, wenn dieser wirtschaftlich unzumutbar ist (§ 12 Abs. 3 EEG) – etwa, wenn Du abgelegen wohnst und die Stromleitung nur für Dich verstärkt werden müsste. 

Wie beantragst Du die Einspeisevergütung?

Beim Anschluss Deiner Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge an das Stromnetz erstellt die Elektrofachkraft ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses Dokument wird zusammen mit der Bestätigung, dass die Solaranlage auch im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter der Bundesnetzagentur angemeldet wurde, an den Netzbetreiber geschickt. Erst dann kann auch die Einspeisevergütung fließen – Du bekommst also Geld für den Strom, den Deine PV-Anlage ins Stromnetz einspeist.

Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik

  • Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach kann etwa ein Drittel Deines Stromverbrauchs decken, ein Batteriespeicher verdoppelt diese Anteil noch.

  • Im Eigenheim lohnt sich eine Solaranlage praktisch immer, solange Du weniger als 1.800 Euro pro kWp bezahlst. Prüfe bei teureren Angeboten, ob sie für Dich wirtschaftlich sind.

  • Hole Angebote von mehreren Installationsfirmen ein. Wir empfehlen, mit dem Vergleichsportal www.selfmade-energy.com zu starten. Als Ergänzung empfehlen wir die Angebotsvermittler www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com.

  • Wichtige Tipps zu PV-Anlagen und zum Angebotsvergleich liest Du in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

Anmeldung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter: So funktioniert's

Sobald Deine neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge in Betrieb gegangen ist, hast Du einen Monat Zeit, um sie online bei der Bundesnetzagentur anzumelden (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Erledige das am besten frühzeitig, denn ohne Anmeldung gibt es schließlich noch kein Geld für den eingespeisten Strom.

Die Anmeldung kannst Du selbst im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter (MaStR) vornehmen, sie ist kostenlos. Wer eine Solaranlage nicht im MaStR anmeldet, riskiert ein Bußgeld von theoretisch bis zu 50.000 Euro (§ 95 Abs. 2 EnWG). 

Rufe für die Anmeldung Deiner PV-Anlage den Registrierungsassistenten des Markt­stamm­da­ten­re­gis­ters auf. Wähle dort die Option „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“, dann „Registrierung einer Solaranlage“ und schließlich „Solaranlage auf einem Dach, Gebäude“ aus. Im Anschluss wirst Du unter anderem dazu aufgefordert, ein Benutzerkonto zu erstellen. Gib dazu Deine persönlichen Daten an.

Welche Daten brauchst Du für die Registrierung?

Jetzt geht es an die eigentliche Registrierung Deiner Solaranlage. Unten siehst Du einen Ausschnitt des Formulars im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter. Neben dem Standort der Anlage musst Du Dabei vor allem einige technische Angaben machen. Halte also die Unterlagen von Deinem Installationsunternehmen bereit.

Datum der Inbetriebnahme – Das Datum sollte weniger als einen Monat zurückliegen, da Du die Anmeldung innerhalb eines Monats erledigen musst. 

Anzahl der Module – Wie viele Solarmodule wurden installiert?

Bruttoleistung der gesamten Solaranlage – Trage hier ein, wie viel Leistung die Solarmodule insgesamt in der Spitze erzeugen können. Die Einheit dazu ist Kilowatt-Peak (kWp). Manche Unternehmen geben die Leistung auch einfach in Kilowatt (kW) an – trage dann einfach den Wert in kW ein.

Zugeordnete Wechselrichterleistung – Der Wechselrichter ist das Gerät, das den Strom aus den Solarmodulen ins Hausnetz einspeist, sodass Du ihn im Haushalt nutzen kannst. Bei Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen wird seine Leistung in Kilowatt angegeben. Es kann sein, dass Dein Wechselrichter etwas mehr oder auch weniger als die Spitzenleistung der Solarmodule leistet. Die Leistungsangabe findest Du im Hersteller-Datenblatt oder auch direkt auf dem Wechselrichter. Sie wird auch als AC-Leistung oder Bemessungsleistung bezeichnet.

Nutzung des Gebäudes – Hier wirst Du in der Regel „Haushalt“ wählen, wenn Du die PV-Anlage bei Dir zuhause installierst. 

Ausrichtung und Neigungswinkel der Module – Gib an, in welche Himmelsrichtung die Solarmodule zeigen und wähle den ungefähren Neigungswinkel aus, vom Boden aus gemessen. Bei einem gewöhnlichen Satteldach sind das oft 20 bis 40 Grad Dachneigung. Sind die Solarmodule nicht nur auf einer, sondern auf zwei Dachseiten platziert, kannst Du das hier ebenfalls eintragen.

Volleinspeisung oder Teileinspeisung – Je nachdem, ob Du selbst Strom aus Deiner Solaranlage verbrauchen wirst oder nicht, wählst Du hier für den Eigenverbrauch die Teileinspeisung und ohne Eigenverbrauch die Volleinspeisung aus. 

Alles fertig? Vergiss nicht, die Registrierungsbestätigung und die MaStR-Nummer, die wie ein Identifikationsnummer für Deine Solaranlage ist, zu speichern und dem Netzbetreiber weiterzuleiten. Erst wenn er diese Daten hat, darf er die Einspeisevergütung auszahlen. 

Änderungen an Deiner Solaranlage musst Du auch immer im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter eintragen. Zum Beispiel wenn Du zusätzliche Solarmodule installierst oder alte Module austauscht, zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung umstellst oder die Anlage ganz stilllegst.

Im folgenden Video wird der Registrierungsprozess für eine Solaranlage im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter noch einmal Schritt für Schritt gezeigt. Fragen beantwortet die Bundesnetzagentur außerdem auf einer Hilfeseite.

Musst Du einen Stromspeicher im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter anmelden?

Einen neuen Stromspeicher musst Du ebenfalls im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter anmelden. Hast Du ihn zusammen mit der Solaranlage in Betrieb genommen, klappt die Registrierung in einem Rutsch. Wenn Du einen Stromspeicher später nachrüstest, kannst Du ihn über Dein Benutzerkonto der Registrierung Deiner bestehenden Solaranlage hinzufügen.

Auch für den Stromspeicher werden technische Daten abgefragt: Wie viel Kilowatt leistet er, welche Speicherkapazität in Kilowattstunden hat er und ist er per DC-Kopplung (Gleichstrom) oder AC-Kopplung (Wechselstrom) angeschlossen? Die Hinweisfelder im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter helfen Dir beim Ausfüllen.

Musst Du Deine PV-Anlage dem Finanzamt melden?

Neu installierte Solaranlagen sind von der Umsatzsteuer und von der Einkommensteuer befreit, solange sie weniger als 30 Kilowatt-Peak leisten. Diese Steuerbefreiung führt dazu, dass PV-Anlagen für das Finanzamt praktisch irrelevant sind, sofern Du nicht noch sonstige Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb hast. In den meisten Fällen müssen neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen deshalb nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden. 

Alles zur Steuerbefreiung liest Du in unserem Ratgeber PV-Steuern. Wenn Du im Einzelfall Zweifel hast, frage am besten bei Deinem örtlichen Finanzamt nach.

Ähnliches gilt für das Gewerbeamt: Betreiber kleinerer PV-Anlagen an oder auf Gebäuden sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn die installierte Leistung unter 30 Kilowatt-Peak bleibt (§ 3 Nr. 32 GewStG). Genau genommen musst Du dennoch einen neuen Gewerbebetrieb anzeigen und einen steuerlichen Fragebogen beim Finanzamt abgeben (§ 138 Absatz 1 und 1b), selbst wenn Deine PV-Anlage von sämtlichen Steuern befreit ist – aber nur in der Theorie. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem im Juni 2023 klargestellt: Es gibt keinen Ärger, wenn Du das einfach nicht machst. Die Finanzbehörden werden also nicht beanstanden, wenn Du für eine von der Steuer befreite PV-Anlage kein Gewerbe anmeldest. Auch hier gilt: Wenn Du weitere gewerbliche Einkünfte hast, frage im Zweifel beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde nach.

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