Auf Geldreise – Podcast #129 Energiepreisbremse falsch berechnet: Das kannst Du tun (#129)

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Female Finance

Shownotes

Zum 1. März 2023 ist die Energiepreisbremse angelaufen – und entlastet viele finanziell. Doch was tun, wenn die Strom- und Gasanbieter die Preisbremse falsch berechnen und ihrer Kundschaft zu wenig gutschreiben? 
Damit Dir das nicht passiert, verraten wir Dir, wie Du ganz einfach überprüfen kannst, ob die Energiebetreiber richtig gerechnet haben, und wie Du an Dein Geld kommst, falls es doch schiefgelaufen sein sollte.
 

Folge 129 anhören

Das Wichtigste im Überblick

Seit 1. März gelten die Strom- und die Gaspreisbremse – rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Die Preisbremsen deckeln den Arbeitspreis für Strom auf 40 Cent je Kilowattstunde; beim Gas sind es 12 Cent je Kilowattstunde. Das gilt für 80 Prozent von dem, was Du dieses Jahr voraussichtlich verbrauchen wirst. Für die restlichen 20 Prozent zahlst Du den mit dem Anbieter jeweils vereinbarten Arbeitspreis. Damit sollten sich auch Deine Abschläge für dieses Jahr verringert haben. 

Die Energieversorger sind verpflichtet, Dich über die Entlastungen zu informieren. Hast Du schon Post von ihnen bekommen? Falls nein, frage doch mal direkt nach, wann Du mit den Schreiben rechnen kannst. 
Solltest Du die Infos bereits bekommen haben, überprüfe unbedingt, ob sich die Energieversorger nicht doch irgendwo verrechnet haben. Dafür haben wir von Finanztip eine Rechenhilfe für Dich gestaltet. Mit der kannst Du Schritt für Schritt nachverfolgen, ob Dein neuer Abschlag stimmt. 

Um die Rechenhilfe herunterladen zu können, brauchst Du Dich nur für den Finanztip-Newsletter anzumelden. Liest Du bereits regelmäßig unseren Newsletter? Dann trage einfach noch mal Deine Mail-Adresse ins entsprechende Feld ein. Der Download startet anschließend automatisch.

Und auch das Selberrechnen nehmen wir Dir ab. Mithilfe unseres Gas-, Strom oder Wärme-Rechners findest Du ganz schnell heraus, wie sich die jeweilige Preisbremse auf Deinen Geldbeutel auswirkt. 

Beim Gas-Rechner musst Du beispielsweise nichts weiter tun, als Deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden anzugeben und den vereinbarten Arbeitspreis (in Cent) pro Kilowattstunde. Anschließend spuckt Dir der Rechner den Betrag aus, mit dem Dich die Gaspreisbremse finanziell entlastet. Liegt Dein vereinbarter Gaspreis unter der Preisbremse von 12 Cent, gilt für Dich natürlich der günstigere Preis. Die Gaspreisbremse wirkt dann nicht. 

Sollte sich Dein Strom- oder Gasanbieter doch verrechnet haben, kannst Du das Finanztip-Mus­ter­schrei­ben nutzen, um Deinem Anbieter mitzuteilen, dass er etwa den angenommenen Jahresverbrauch zu gering angesetzt hat.

Stellt sich der Anbieter dennoch quer, kannst Du Dich immer noch an die Verbraucherzentrale wenden und Dich dort beraten lassen. Kann Dir auch die Verbraucherzentrale nicht weiterhelfen, probiere es bei der Schlichtungsstelle Energie. Die eröffnet ein kostenloses Verfahren, vorausgesetzt, Du hast den Anbieter vorab kontaktiert.

Solltest Du zum 1. März oder kurz davor zu einem günstigeren Anbieter gewechselt haben, dann hast Du das Nachsehen bei der Energiepreisbremse – zumindest für den Januar und Februar. Die Preisbremse wird dann auf Basis des neuen, günstigeren Preises berechnet. 

Hast Du aber im Januar und Februar bei deinem alten Anbieter deutlich mehr bezahlt, hättest Du eigentlich auch eine sehr viel höhere Entlastung für diese beiden Monate bekommen müssen. Doch aufgrund einer Gesetzeslücke ist Dein alter Anbieter eben nicht verpflichtet, Dir etwas für den Zeitraum zu erstatten. Schlimmstenfalls gehst Du für Januar und Februar leer aus. Damit benachteiligt die Energiepreisbremse Verbraucherinnen und Verbraucher, die kürzlich in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind. 

Einige Strom- und Gasanbieter verlangen trotz Preisbremse überhöhte Abschläge – teilweise in Höhe von 1.000 Euro. Das musst Du Dir nicht gefallen lassen. Der Abschlag darf sich nämlich nur in dem Maße erhöhen, wie sich der Preis erhöht. Erhöht Dein Anbieter den Preis um 50 Prozent, sollte sich auch der Abschlag um lediglich 50 Prozent erhöhen. Wir empfehlen dir, dem Anbieter zu widersprechen und ihm gegebenenfalls sogar die Einzugsermächtigung zu entziehen. Denk daran, dass Du dann selbst dafür verantwortlich bist, einen angemessenen Abschlag zu überweisen. 
 

Unser Podcast ist preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet.

Wir freuen uns über Dein Feedback, Shares und Likes oder eine Nachricht über unseren Instagram-Kanal „Auf Geldreise“.

Alle Finanztip-Podcasts siehst Du auf dieser Seite.

Wir aktualisieren alle Artikel kontinuierlich für Dich. Falls Du Fragen oder Anmerkungen hast, teil uns diese gerne mit. Und abonniere gerne diesen Podcast sowie unseren wöchentlichen Newsletter: Dort bekommst Du jeden Freitag ein ausführliches Update zu den wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Tage.

Alle Folgen

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat