Auf Geldreise - Podcast #16 Wir haben ein Recht auf Teilzeit

Anika Görner
Anika Görner
Finanztip-Expertin für Female Finance

Shownotes

Teilzeit arbeiten dürfen alle - unter bestimmten Voraussetzungen. Allerdings wirkt sich die reduzierte Arbeitszeit negativ auf das Gehalt aus und damit auf die spätere Rente. Deswegen sprechen wir in unserer aktuellen Folge unter anderem darüber, wie wir die finanziellen Folgen von Teilzeit abmildern können und warum es sinnvoll ist, die Arbeitsstunden nach einer gewissen Zeit wieder aufzustocken und wie genau wir das dann umsetzen.

  1. Mit dem Teilzeit-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit könnt Ihr berechnen, welche finanziellen Auswirkungen Teilzeit arbeiten hat.
  2. Teilzeit und Brückenteilzeit könnt Ihr ganz einfach mit dem Mus­ter­schrei­ben von Finanztip beantragen. Den Ratgeber samt Mus­ter­schrei­ben findet Ihr hier
  3. Unter welchen Voraussetzungen Ihr wieder auf 40 Stunden aufstocken könnt, hat FInanztip im Beitrag zur Brückenteilzeit aufgeschrieben.
  4. Weitere Informationen zu Teilzeit und Rente findet Ihr auf der Seite der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.
  5. Euch interessiert, wie die Arbeitswelt Mütter in Teilzeit drängt? Dann empfehlen wir Euch folgenden Beitrag von Edition F.
  6. Für diejenigen, die mehr wissen wollen über die Studien der Arbeitsagentur, des Delta-Instituts und des DIW.

Kurz für Euch zusammengefasst:

  • Wer mindestens ein halbes Jahr in einm Unternehmen angestellt ist, welches mehr als 15 Mitarbeiter hat, hat ein Recht auf Teilzeit.

  • Teilzeit beantragt Ihr schriftlich oder per Mail bei Eurem Arbeitgeber und zwar mindestens 3 Monate vorher.

  • Dabei unbedingt angeben, wie viele Stunden Ihr künftig arbeiten wollt und wie sie verteilt sein sollten.

  • Ablehnen darf der Arbeitgeber Euren Teilzeitwunsch lediglich aus betrieblichen Gründen.

  • Achtet bei Teilzeit auf die finanziellen Auswirkungen.

  • Um die Folgen abzumildern, hilft privat vorsorgen: mit ETFs, einem guten Riester-Vertrag oder einer betrieblichen Altersvorsorge.

  • Wenn möglich, arbeitet nicht bis Renteneintritt in Teilzeit.

  • Dank Brückenteilzeit habt Ihr ein Recht darauf, in Vollzeit zurück zu kehren.

  • Vorausgesetzt: Ihr habt mindestens ein Jahr, aber maximal fünf Jahre in Teilzeit gearbeitet, Euer Arbeitsverhältnis besteht seit über sechs Monaten und der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter.

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