Tenhagens Podcast, Staffel 1 - Corona #43 Virus im Reisegepäck

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Schon im Frühjahr konnten Tausende Urlauber ihre bereits gebuchte Reise aufgrund des Lockdowns nicht antreten. Aktuell steigen die Fallzahlen wieder an – mit teils gravierenden Folgen: Die Bundesregierung hat ihre Reisewarnung für zahlreiche Staaten außerhalb der Europäischen Union bis Mitte September verlängert. Aber auch Gebiete innerhalb der EU gelten inzwischen wieder als Risikogebiet. In dieser Folge sprechen wir über die finanziellen Folgen für Reisende. Dafür haben wir unseren Reise-Experten Max Mergenbaum in die Sendung eingeladen.

Das Wichtigste im Überblick

  1. Noch immer haben nicht alle, die im Frühjahr eine Reise gebucht hatten und sie dann nicht antreten konnten, ihr Geld zurückbekommen. Das legen zum Beispiel Zahlen des Flightright-Ticket-Erstattungsmonitor nahe. Allein bei der Lufthansa war Ende Juni noch eine Milliarde Euro an Rückzahlungen offen. Wenn Du Dein Geld von Lufthansa, Ryanair oder TUI noch nicht bekommen hast, melde Dich bei uns unter podcast@finanztip.de.   
  2. Wenn Du jetzt eine Reise ins Ausland planst, solltest Du vorher das Infektionsgeschehen im Land beobachten. Das geht beispielsweise auf der Seite des Europäischen Zentrums für Prävention. Bei stark ansteigenden Fallzahlen steigt auch das Risiko einer Reisewarnung. Kläre unbedingt vorher, wie Du im Zweifel zurückkommst.
  3. Bei einer Pauschalreise bringt Dich der Veranstalter aufgrund einer Reisewarnung nach Hause. Als Individualreisender kannst Du auch am Urlaubsort bleiben (Reisewarnung ist keine Reiseverbot). Du musst aber wissen, wie Du zurückkommst. Wir empfehlen aus Risikogründen eher Deutschland oder die unmittelbaren Nachbarländer.
  4. Einige Auslandreisekrankenversicherungen zahlen nicht im Pandemiefall oder bei einer Reisewarnung. Wenn Du dann im Urlaubsland an Covid-19 erkrankt, musst Du die Behandlung vor Ort selbst bezahlen. Die kurzfristigen  Auslandreisekrankenversicherungen für reguläre Urlaubsreisen, die Finanztip empfiehlt, zahlen hingegen in jedem Fall.

  5. Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rungen zahlen aktuell noch nicht, wenn Du in Quarantäne musst und deshalb eine Reise nicht antreten kannst. Einige Anbieter haben jedoch angekündigt, für diesen Fall eine Zusatzversicherung anzubieten. Den aktuellen Stand zum Thema Ver­si­che­rungen haben wir für Dich in unserem Blogbeitrag zusammengefasst. 

  6. Wenn Du aktuell eine Reise gebucht hast: Falls Dein Flug wegen neuerlicher Reisewarnung gestrichen wird und Du kein Geld zurückbekommst, schreib uns an: podcast@finanztip.de.

  7. Bleib gesund – und wir freuen uns über Dein Feedback, Shares und Likes.

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