Pressemitteilung Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung: Die besten Tarife für die Chefarzt-Behandlung

Berlin, 15.05.2024 – Mit einer Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung sichern sich Kassenpatienten ähnliche Leistungen wie Privatversicherte und sparen im Zweifel tausende Euro. Pünktlich zum Erscheinen des Krankenhaus-Atlasses der Bundesregierung am 17. Mai 2024, der eine bessere Übersicht der Behandlungsangebote deutscher Krankenhäuser gewährleisten soll, hat der Geldratgeber Finanztip aus 59 getesteten Tarifen fünf Emp­feh­lungen für Ver­si­che­rungen ermittelt. Mit dem Krankenhaus-Atlas und einer passenden Zusatzversicherung können Patienten von einer erstklassigen Behandlung in einem Krankenhaus profitieren, das genau auf ihren Fall spezialisiert ist.

Gesetzlich Versicherte müssen Chefarztbehandlungen selbst bezahlen

Kran­ken­kas­sen zahlen nur solche Leistungen, die ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. „Nicht dazu gehören in aller Regel Chefarztbehandlungen, wenn diese nicht unbedingt erforderlich sind, oder auch die Unterbringung im Einzel-oder Zweibett-Zimmer“, sagt Finanztip-Krankenversicherungsexpertin Barbara Weber. Zusätzlich ermögliche die Zusatzversicherung mehr Freiheit bei der Klinikwahl, denn auch die Kosten für Behandlungen in Privatkliniken oder gemischten Anstalten, die auch Rehaleistungen anbieten, müssten Kassenpatienten meist vollständig oder zumindest teilweise selbst übernehmen.

Wie das Abrechnungsstellen-Vergleichsportal abrechnungsstelle.com auf Anfrage von Finanztip mitteilte, können für eine stationäre Leistenbruch-OP schnell 500 bis 700 Euro anfallen, die gesetzlich Versicherte im Rahmen einer Chefarztbehandlung dann aus eigener Tasche zahlen müssten. Dazu kommen die Kosten für eine Anästhesie in Höhe von mindestens 300 Euro. Weitere Kosten, etwa für Labortätigkeiten, Material oder Vor- und Nachuntersuchungen sind noch nicht eingerechnet. Generell lässt sich sagen: Je komplizierter der Eingriff, desto teurer der Klinikaufenthalt. Und wer zusätzlich Wert auf mehr Privatsphäre legt, zahlt laut des Verbandes der privaten Kran­ken­kas­sen (PKV) im Bundesdurchschnitt für das Einbettzimmer 124 Euro, für das Zweibettzimmer 65 Euro extra pro Tag.

Für wen sich eine Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt

Wer Wert darauf legt, vom Spezialisten seiner Wahl behandelt zu werden, kann darüber nachdenken, eine Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung abzuschließen.  „Denn dann können sich Patienten die Zusatzkosten von der Ver­si­che­rung wieder zurückholen, die  schnell tausende Euro betragen können“, sagt Barbara Weber. „Allerdings ist die Ver­si­che­rung vergleichsweise teuer, daher sollten sich gesetzlich Versicherte genau überlegen, ob sie sich diese leisten möchten und wissen, worauf sie dabei achten müssen.“

Finanztip-Test: Das sind die besten Tarife

Empfehlenswerte Tarife gibt es laut Barbara Weber ab rund 25 Euro im Monat, wenn Versicherte sie im Alter von 27 Jahren abschließen. Mit 37 Jahren bekommt man die Ver­si­che­rung ab rund 30 Euro. Wichtig sei, dass die Ver­si­che­rung im gesunden Zustand abgeschlossen wird. Wer bereits eine Krankheit hat, wegen der er in einem Krankenhaus behandelt werden muss, hat kaum Chancen, eine Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung abzuschließen.

Von den insgesamt 59 getesteten Tarifen schnitten im Finanztip-Vergleich folgende Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung­en am besten ab:

  • Hallesche (Mega Clinic AR) 
  • Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2)
  • Inter (Quali Med Z S2R)
  • Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K)  
  • SDK (Klinik 2-Bett SP2)

Wichtige Kriterien für eine gute Ver­si­che­rung sind unter anderem: 

  • eine freie Arzt- und Krankenhauswahl  
  • die Übernahme der Arzthonorare mindestens bis zum fünffachen Satz der Gebührenordnung oder höher
  • zumindest teilweise Übernahme der Kosten, wenn sich Versicherte für eine Privatklinik  oder eine gemischte Anstalt entscheiden. Wichtig dabei: Versicherte müssen sich vorher eine Genehmigung von ihrer Zusatzversicherung einholen
  • bei langfristig geplanter Absicherung eine optionale Altersrückstellung, um große Beitragssprünge ‒  vor allem im Alter ‒ zu vermeiden

Hintergrund

Der Bundes-Klinik-Atlas ist Teil des verabschiedeten Krankenhaustransparenz-Gesetzes und soll Patienten Informationen zur Qualität von Kliniken liefern. Ab dem 17. Mai lassen sich laut dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um folgende Daten über ein Krankenhaus einsehen: die Fallzahlen, die Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Personal, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe und die jeweilige Versorgungsstufe (Grundversorgung, Haus mit Regel - und Schwerpunktversorgung, Maximalversorger und Unikliniken). Durch einen Datenvergleich sollen Patienten so herausfinden können, welche Klinik auf den jeweiligen Eingriff spezialisiert ist.