Bewertungsreserven retten Le­bens­ver­si­che­rung kündigen

München, 1. Juli 2014 – Vier Millionen Le­bens­ver­si­che­rungskunden in Deutschland sollten umgehend die Kündigung ihres Vertrags prüfen. Das haben die Experten der Verbraucher-Webseite Finanztip errechnet. Der Grund: Wahrscheinlich wird der Bundestag am 4. Juli ein Gesetz beschließen, mit dem viele Verträge deutlich an Wert verlieren. Wer noch rechtzeitig kündigen kann, rettet möglicherweise mehrere Tausend Euro. Das gilt allerdings nicht für jede Police! Finanztip rät daher, die Verträge jetzt genau zu prüfen und bietet dafür im Internet einen kostenlosen Rechner an.

Mit der geplanten Gesetzesänderung können die sogenannten Bewertungsreserven in den Verträgen gekürzt werden. Die Reserven entstehen vor allem durch hochverzinste Wertpapiere, die den Kunden bisher zusätzliche Gewinne brachten: Im Jahr 2013 waren es in jeder Le­bens­ver­si­che­rung durchschnittlich 930 Euro, oft sogar weit mehr. Nach der Reform werden die Bewertungsreserven in mindestens vier Millionen Verträgen ganz oder teilweise gestrichen. Das haben die Finanztip-Experten errechnet – auf Basis von Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Ver­si­che­rungswirtschaft und der Bundesbank.

Diese Verträge gehören überprüft

Besonders betroffen sind laut Finanztip Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden und in den nächsten fünf bis sieben Jahren auslaufen. „Je näher das Ende des Vertrags rückt, desto eher lohnt sich jetzt eine Kündigung“, sagt Ver­si­che­rungsexperte Saidi Sulilatu. Allerdings seien nur echte kapitalbildende Le­bens­ver­si­che­rung­en betroffen, also keine fondsgebundenen Ver­si­che­rungen – ebenso wenig wie Riester-, Rürup- oder betriebliche Verträge. „Nur wenn der Vertrag mehr als 10.000 Euro wert ist und keine wertvollen Zu­satz­ver­si­che­rung­en beinhaltet, kommt eine Kündigung überhaupt in Betracht“, erklärt Sulilatu. Welche Aspekte noch geprüft werden müssen, ist auf der Internetseite Finanztip.de erklärt. Verbraucher können dort einen Fragebogen sowie einen Excel-Rechner nutzen, um herauszufinden, ob sich eine Kündigung ihres Vertrags lohnt oder nicht.

Kunden sollten schnell handeln

Die Experten von Finanztip gehen davon aus, dass am 11. Juli der Bundesrat der Reform zustimmen wird. „Allerdings könnte es sich danach noch gut ein paar Wochen hinziehen, bis die Bewertungsreserven in den Verträgen tatsächlich gestrichen werden“, schätzt Sulilatu. Denn nach der offiziellen Verkündung müsse die Aufsichtsbehörde BaFin das Gesetz erst umsetzen. Diese Verzögerung könnten Kunden noch nutzen. Dabei müssen sie allerdings ihre Kündigungsfrist beachten! Nicht jeder Vertrag, für den sich eine Kündigung jetzt rechnen würde, kann auch tatsächlich beendet werden. „Nur wer bis zum 1. August noch kündigen kann, hat eine Chance, seine Bewertungsreserven zu retten“, sagt Fachmann Sulilatu. „Sollte das Gesetz doch schon vor dem 1. August umgesetzt werden, sollte man seine Kündigung zurückziehen. Am besten fragen Kunden schon mit der Kündigung, wie lange sie diese noch widerrufen können.“

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