Berlin, 16.05.2023 – Strengere Regeln für mehr Lohntransparenz in Deutschland scheiterten bisher in der Bundesregierung am Koalitionspartner FDP. Das sagt Bundesfamilienministerin Lisa Paus (54, Bündnis 90/Die Grünen) im Finanztip-Podcast „Auf Geldreise“. Durch einen Beschluss auf EU-Ebene wird Deutschland nun bis spätestens Juni 2026 bei der Lohntransparenz nachbessern müssen. Deutschland hatte gegen die EU-Richtlinie gestimmt.
„Die Wahrheit ist, dass ich mich in der derzeitigen Bundesregierung befinde, mit Koalitionspartnern, die nicht einmal der EU-Richtlinie zustimmen wollen“, sagt Paus gegenüber Finanztip. Die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz will die Familienministerin in dieser Legislaturperiode nun „Eins-zu-Eins“ umsetzen. Mehr sei mit dem Koalitionspartner in dieser Frage nicht zu machen. Bei diesem Koalitionspartner handelt es sich laut der Familienministerin um die FDP.
Paus hatte nach eigener Aussage bis zuletzt versucht, die bisher bestehenden Regeln zur Entgelttransparenz in Deutschland nachzuschärfen. „Ich hätte die Möglichkeit gehabt, aber dazu brauche ich eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung. Und die konnte ich leider nicht erzielen“, sagt Paus.
Hintergrund
Im Jahr 2022 verdienten Frauen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt immer noch 18 Prozent weniger als Männer. Mit dem Entgelttransparenzgesetz versuchte die Bundesregierung seit 2017 gegenzusteuern. Seitdem können Beschäftigte erfragen, wie viel ein Kollege oder eine Kollegin verdient, der oder die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet. Das Gesetz greift allerdings erst ab einer Betriebsgröße von 200 Mitarbeitenden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde schon damals deutlich, dass sich 60 Prozent der Frauen nicht auf das deutsche Entgelttransparenzgesetz berufen können, weil die Unternehmen zu klein waren.
Am 24. April 2023 hat die Europäische Union nun eine neue Entgelttransparenz-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie besagt unter anderem, dass die Größe des Unternehmens künftig keine Rolle mehr spielen darf. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer soll einen Auskunftsanspruch haben. Außerdem muss der künftige Arbeitgeber über das Einstiegsgehalt oder zumindest über eine Gehaltsspanne informieren. Gegen eine Lohnungerechtigkeit können Frauen dann das Verbandsklagerecht nutzen. Bis 2026 müssen alle EU-Staaten die Regelungen umsetzen.
Mehr Informationen
- Zum Finanztip-Podcast Auf Geldreise
- Quellen:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Europäische Entgelttransparenz-Richtlinie
- Statistisches Bundesamt: Gender Pay Gap 2022: Frauen verdienten pro Stunde 18 % weniger als Männer
- Deutscher Bundestag: Bundestag verabschiedet umstrittenes Entgelttransparenzgesetz